Verfügbarkeit bürgernaher Verwaltungsdienstleistungen in einer ausreichenden Quantität
- Informationen darüber, wann und inwiefern die Bürgerämter der Stadt Hagen wieder Termine für Standardangelegenheiten, z.B. Meldeangelegenheiten, auf ihrer Website https://terminvergabe.hagen.de/ anbieten.
- Informationen darüber, wann die Bürgerämter wieder für den uneingeschränkten Publikumsverkehr zur Bearbeitung von Standardangelegenheiten, z.B. Meldeangelegenheiten, bereit stehen, nachdem seit der für die eingeschränkte Erreichbarkeit der Bürgerdienste ursächliche Überschwemmung rund ein Jahr vergangen ist.
- Informationen darüber, wie die vorhandenen Ausweich- / und Nebenstellen der Bürgerämter (Boele, Haspe, Hohenlimburg) den Bedarf bürgernaher und kommunaler Verwaltungsdienstleistungen einer Stadt mit rund 200.000 Einwohner decken oder zukünftig decken werden und diese dabei ihren arbeitgeberrechtlichen Fürsorgepflichten gegenüber der betroffenen Mitarbeiter (Arbeitsbelastung) entsprechen oder entsprechen werden.
- Informationen darüber, inwiefern eine von Ihrer Behörde einseitig und willkürlich vertretene Abweichung von § 17 Abs. 1 BMG (vgl. folgende Aussage: "Auf Grund der Terminvergabe ist es derzeit nicht immer möglich, sich fristgerecht umzumelden. Verstöße werden daher erst nach einer Frist von 8 Wochen geahndet." https://www.hagen.de/web/de/fachbereiche/fb_32/fb_32_03/fb_32_0304/wohnsitzaenderung.html), über welchen Zeitraum rechtlich bindend anzusehen ist.
- Eine Einschätzung, ob die von Ihnen gesetzte 8-Wochen-Frist (siehe vorheriger Punkt) die benötigte Zeitspanne zur Terminvergabe realitätskonform widerspiegelt, obwohl faktisch derzeit weder die Online-Terminvergabe noch die telefonische Terminvergabe aufgrund mangelnder Kapazitäten ermöglicht werden können?
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum12. Mai 2022
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14. Juni 2022
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