Verfügbarkeit bürgernaher Verwaltungsdienstleistungen in einer ausreichenden Quantität

- Informationen darüber, wann und inwiefern die Bürgerämter der Stadt Hagen wieder Termine für Standardangelegenheiten, z.B. Meldeangelegenheiten, auf ihrer Website https://terminvergabe.hagen.de/ anbieten.

- Informationen darüber, wann die Bürgerämter wieder für den uneingeschränkten Publikumsverkehr zur Bearbeitung von Standardangelegenheiten, z.B. Meldeangelegenheiten, bereit stehen, nachdem seit der für die eingeschränkte Erreichbarkeit der Bürgerdienste ursächliche Überschwemmung rund ein Jahr vergangen ist.

- Informationen darüber, wie die vorhandenen Ausweich- / und Nebenstellen der Bürgerämter (Boele, Haspe, Hohenlimburg) den Bedarf bürgernaher und kommunaler Verwaltungsdienstleistungen einer Stadt mit rund 200.000 Einwohner decken oder zukünftig decken werden und diese dabei ihren arbeitgeberrechtlichen Fürsorgepflichten gegenüber der betroffenen Mitarbeiter (Arbeitsbelastung) entsprechen oder entsprechen werden.

- Informationen darüber, inwiefern eine von Ihrer Behörde einseitig und willkürlich vertretene Abweichung von § 17 Abs. 1 BMG (vgl. folgende Aussage: "Auf Grund der Terminvergabe ist es derzeit nicht immer möglich, sich fristgerecht umzumelden. Verstöße werden daher erst nach einer Frist von 8 Wochen geahndet." https://www.hagen.de/web/de/fachbereiche/fb_32/fb_32_03/fb_32_0304/wohnsitzaenderung.html), über welchen Zeitraum rechtlich bindend anzusehen ist.

- Eine Einschätzung, ob die von Ihnen gesetzte 8-Wochen-Frist (siehe vorheriger Punkt) die benötigte Zeitspanne zur Terminvergabe realitätskonform widerspiegelt, obwohl faktisch derzeit weder die Online-Terminvergabe noch die telefonische Terminvergabe aufgrund mangelnder Kapazitäten ermöglicht werden können?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    12. Mai 2022
  • Frist
    14. Juni 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Hagen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verfügbarkeit bürgernaher Verwaltungsdienstleistungen in einer ausreichenden Quantität [#248883]
Datum
12. Mai 2022 10:35
An
Kommunalverwaltung Hagen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Informationen darüber, wann und inwiefern die Bürgerämter der Stadt Hagen wieder Termine für Standardangelegenheiten, z.B. Meldeangelegenheiten, auf ihrer Website https://terminvergabe.hagen.de/ anbieten. - Informationen darüber, wann die Bürgerämter wieder für den uneingeschränkten Publikumsverkehr zur Bearbeitung von Standardangelegenheiten, z.B. Meldeangelegenheiten, bereit stehen, nachdem seit der für die eingeschränkte Erreichbarkeit der Bürgerdienste ursächliche Überschwemmung rund ein Jahr vergangen ist. - Informationen darüber, wie die vorhandenen Ausweich- / und Nebenstellen der Bürgerämter (Boele, Haspe, Hohenlimburg) den Bedarf bürgernaher und kommunaler Verwaltungsdienstleistungen einer Stadt mit rund 200.000 Einwohner decken oder zukünftig decken werden und diese dabei ihren arbeitgeberrechtlichen Fürsorgepflichten gegenüber der betroffenen Mitarbeiter (Arbeitsbelastung) entsprechen oder entsprechen werden. - Informationen darüber, inwiefern eine von Ihrer Behörde einseitig und willkürlich vertretene Abweichung von § 17 Abs. 1 BMG (vgl. folgende Aussage: "Auf Grund der Terminvergabe ist es derzeit nicht immer möglich, sich fristgerecht umzumelden. Verstöße werden daher erst nach einer Frist von 8 Wochen geahndet." https://www.hagen.de/web/de/fachbereiche/fb_32/fb_32_03/fb_32_0304/wohnsitzaenderung.html), über welchen Zeitraum rechtlich bindend anzusehen ist. - Eine Einschätzung, ob die von Ihnen gesetzte 8-Wochen-Frist (siehe vorheriger Punkt) die benötigte Zeitspanne zur Terminvergabe realitätskonform widerspiegelt, obwohl faktisch derzeit weder die Online-Terminvergabe noch die telefonische Terminvergabe aufgrund mangelnder Kapazitäten ermöglicht werden können?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248883 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248883/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Hagen
Ihre Anfrage nach dem IFG NRW vom 12.05.2022 an die Stadt Hagen Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfra…
Von
Kommunalverwaltung Hagen
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG NRW vom 12.05.2022 an die Stadt Hagen
Datum
19. Mai 2022 09:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 12.05.2022 ist hier eingegangen und befindet sich in der Bearbeitung. Darf ich Sie bitten, mir Ihre Adresse oder Telefonnummer zu nennen, damit geklärt werden kann, ob Sie eine natürliche Person sind? Vielen Dank und freundliche Grüße