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Katastrophenschutzpläne, die bei nuklearen Störfällen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG), möglichst als PDF, ausschließlich als Antwort an FragdenStaat.de (d.h. auch im Falle eines Bescheides und postalischer Zusendung ebenfalls um elektronische Antwort): a) alle Katastrophenschutzpläne, die bei nuklearen Störfällen angewendet werden könnten, sowie dazugehörigen Informationen.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    27. Oktober 2017
  • Frist
    28. November 2017
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Dame…
An Kreisverwaltung Trier-Saarburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Katastrophenschutzpläne, die bei nuklearen Störfällen [#25076]
Datum
27. Oktober 2017 14:07
An
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG), möglichst als PDF, ausschließlich als Antwort an FragdenStaat.de (d.h. auch im Falle eines Bescheides und postalischer Zusendung ebenfalls um elektronische Antwort): a) alle Katastrophenschutzpläne, die bei nuklearen Störfällen angewendet werden könnten, sowie dazugehörigen Informationen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Katastrophenschutzpläne, die bei nuklearen Störf…
An Kreisverwaltung Trier-Saarburg Details
Von
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Betreff
AW: Katastrophenschutzpläne, die bei nuklearen Störfällen [#25076]
Datum
28. November 2017 08:25
An
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Katastrophenschutzpläne, die bei nuklearen Störfällen“ vom 27.10.2017 (#25076) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25076 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Katastrophenschutzpläne, die bei nuklearen Störf…
An Kreisverwaltung Trier-Saarburg Details
Von
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Betreff
AW: AW: Katastrophenschutzpläne, die bei nuklearen Störfällen [#25076]
Datum
30. November 2017 12:36
An
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Katastrophenschutzpläne, die bei nuklearen Störfällen“ vom 27.10.2017 (#25076) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25076 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Ihre Anfrage Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage zur Beantwortung nach dem Landestransparentgesetz wurde mir…
Von
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
18. Dezember 2017 17:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage zur Beantwortung nach dem Landestransparentgesetz wurde mir zugesandt. Ich bin der behördliche Datenschutzbeauftragter und - zurzeit noch kommissarischer - behördliche Informationsbeauftragte nach dem Landestransparentgesetz der Kreisverwaltung Trier-Saarburg. Gerne werde ich mich Ihrem Anliegen annehmen und Ihre Fragen, soweit keine anderen rechtlichen Vorschrift dem entgegenstehen, beantworten. Allerdings kann ich aus den mir vorliegenden Unterlagen keine postalische Anschrift von Ihnen finden. Nach § 24 Abs. 1 LTranspG können für die Auskunft notwendige Kosten erhoben werden. Wir bitten Sie, uns alsbald Ihre Anschrift mitzuteilen, damit wir den Antrag weiter bearbeiten können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage [#25076] Sehr geehrt<< Anrede >> es genügt mir, und ich fordere, die der Unterlagen/…
An Kreisverwaltung Trier-Saarburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage [#25076]
Datum
19. Dezember 2017 09:13
An
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> es genügt mir, und ich fordere, die der Unterlagen/Dokumente in Form von Dateien (Excel, Word oder PDF). Ich bin nicht bereit für diesen "Service" zu zahlen. Beantworten Sie meine Anfrage ganz einfach. Danke. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25076 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Ihre Anfrage [#25076] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Katastrophenschutz…
An Kreisverwaltung Trier-Saarburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage [#25076]
Datum
17. Januar 2018 10:40
An
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Katastrophenschutzpläne, die bei nuklearen Störfällen“ vom 27.10.2017 (#25076) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 51 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25076 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Rhe…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Katastrophenschutzpläne, die bei nuklearen Störfällen“ [#25076]
Datum
30. Januar 2018 08:05
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/25076 Meine Anfrage wurde nicht beantwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25076 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Vermittlung bei Anfrage "Katastrophenschutzpläne" nach dem Landestransparenzgesetz (LTranspG) Der Landes…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Katastrophenschutzpläne" nach dem Landestransparenzgesetz (LTranspG)
Datum
31. Januar 2018 09:53
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2449 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 31.01.2018 Gesch.Z.: 4.03.18.018 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> Vermittlung bei Anfrage "Katastrophenschutzpläne" nach dem Landestransparenzgesetz (LTranspG) Ihre E-Mail vom 30.01.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Eingabe habe ich erhalten. Der Vorgang wird hier unter dem o. g. Geschäftszeichen geführt. Ich werde die Angelegenheit aus informationsfreiheitsrechtlicher Sicht überprüfen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass dies etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Ich werde auf die Angelegenheit unaufgefordert zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Vermittlung bei Anfrage "Katastrophenschutzpläne" bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg Der Landesbeauf…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Katastrophenschutzpläne" bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Datum
9. Februar 2018 08:53
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2449 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 09.02.2018 Gesch.Z.: 4.03.18.018 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> Vermittlung bei Anfrage "Katastrophenschutzpläne" bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe mich mit dem im Anhang befindlichen Schreiben an die Kreisverwaltung Trier-Saarburg gewandt und Sie gebeten Ihre Anfrage zu beantworten. Ich weise darauf hin, dass Sie als Antragsteller nach § 11 Abs. 2 S. 1 Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG) verpflichtet sind Ihre Identität erkennen zu lassen. Nach der zum LTranspG ergangenen Verwaltungsvorschrift und der aktuellen Rechtsprechung (vgl. Beschluss des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz vom 27. Oktober 2017, Aktenzeichen: VGH B 37/16), ist hierfür der Name und die vollständige Anschrift erforderlich. Ist die Identität nicht ausreichend erkennbar, muss der Antrag von der transparenzpflichtigen Stelle nicht bearbeitet werden. Die antragstellende Person muss Ihren Namen und Ihre Anschrift unabhängig von einer möglichen Gebührenerhebung durch die transparenzpflichtige Stelle dieser mitteilen. Ich empfehle Ihnen daher, der Kreisverwaltung Trier-Saarburg Ihre vollständige Anschrift mitzuteilen, damit Ihr Antrag von dort bearbeitet wird. Gerne können Sie sich erneut an mich wenden, sollten Sie trotz Mitteilung Ihrer vollständigen Anschrift keine Rückmeldung von der Kreisverwaltung Trier-Saarburg erhalten oder sich in der Rückmeldung in Ihren Rechten verletzt sehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Vermittlung bei Anfrage "Katastrophenschutzpläne" bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg [#25076] Se…
An Kreisverwaltung Trier-Saarburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Katastrophenschutzpläne" bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg [#25076]
Datum
9. Februar 2018 09:01
An
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Katastrophenschutzpläne, die bei nuklearen Störfällen“ vom 27.10.2017 (#25076) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 74 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25076 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage "Katastrophenschutzpläne" bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg [#25076…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage "Katastrophenschutzpläne" bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg [#25076]
Datum
8. März 2018 10:51
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Katastrophenschutzpläne, die bei nuklearen Störfällen“ vom 27.10.2017 (#25076) wurde bislang nicht beantwortet. Ist eine Klage hiergegen möglich? Können Sie nochmals die Behörde kontaktieren? Danke Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25076 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: AW: Vermittlung bei Anfrage "Katastrophenschutzpläne" bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg [#2…
An Kreisverwaltung Trier-Saarburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Vermittlung bei Anfrage "Katastrophenschutzpläne" bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg [#25076]
Datum
8. März 2018 10:52
An
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Katastrophenschutzpläne, die bei nuklearen Störfällen“ vom 27.10.2017 (#25076) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 101 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25076 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Vermittlung bei Anfrage "Katastrophenschutzpläne" bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg [#25076] Guten …
Von
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Katastrophenschutzpläne" bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg [#25076]
Datum
13. März 2018 11:56
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Antragsteller/in, mehrfach wurden Sie bereits gebeten, uns Ihre vollständige Anschrift mitzuteilen. Zuletzt geschah dies durch das Schreiben der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz am 09.02.2018 (Geschäftszeichen 4.03.18.018). Dieser Aufforderung sind Sie bislang nicht nachgekommen, obwohl sich nach § 11 Abs. 2 S.1 LTranspG dazu verpflichtet sind. Auch wurden Sie über die Konsequenzen informiert, welche das nicht preisgeben des Namens und der vollständigen Anschrift mit sich bringt. Wegen Ihrer fehlenden Mitwirkung lehnen wir die weitere Bearbeitung Ihres Antrages ab. Die Berechtigung unseres Handels können sie aus der Verwaltungsvorschrift zum LTranspG vom 24.11.17, veröffentlicht im Ministerialblatt vom 22.12.17, Nr. 12 und aus dem Beschlusses des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz vom 27. Oktober 2017, Aktenzeichen: VGH B 37/16 entnehmen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Vermittlung bei Anfrage "Katastrophenschutzpläne" bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg [#25076] Se…
An Kreisverwaltung Trier-Saarburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Katastrophenschutzpläne" bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg [#25076]
Datum
13. März 2018 13:32
An
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich teile Ihnen hier meine Postanschrift mit. Sollten Kosten entstehen, fordere ich Sie auf, mir das vorab mitzuteilen. Allerdings bin ich der Meinung, daß die Zusendung der geforderteten Dateien jetzt zügig und kostenlos erfolgen sollte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25076 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Vermittlung bei Anfrage "Katastrophenschutzpläne" bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg Der Landesbeauf…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Katastrophenschutzpläne" bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Datum
19. März 2018 08:56
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2449 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 19.03.2018 Gesch.Z.: 4.03.18.018 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> Vermittlung bei Anfrage "Katastrophenschutzpläne" bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg hier: Bearbeitungsstand Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe mich in Ihrer Angelegenheit telefonisch mit der Kreisverwaltung Trier-Saarburg in Verbindung gesetzt, um mich nach dem Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage zu erkundigen. Die schriftliche Antwort der Kreisverwaltung, dass der Antrag nicht weiter bearbeitet wurde, weil Sie Ihre vollständige Adresse nicht mitgeteilt haben, liegt Ihnen zwischenzeitlich vor. Der Internet-Plattform fragdenstaat.de habe ich entnommen, dass Sie der Behörde Ihre Anschrift nunmehr mitgeteilt haben. Bitte bedenken Sie, dass die Kreisverwaltung gem. § 11 Abs. 2 S. 1 Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG) die Bearbeitung Ihres Antrags erst nach Feststehen Ihrer Identität aufnehmen muss. Dies bedeutet auch, dass die Frist nach § 12 Abs. 3 S. 1 LTranspG nunmehr erst nach Mitteilung Ihrer vollständigen Anschrift zu laufen beginnt. Hinsichtlich Ihrer Frage, ob eine Klage bei Nichtbeantwortung einer Informationsanfrage gegen die verantwortliche transparenzpflichtige Stelle möglich ist, teile ich Ihnen mit, dass das Gesetz grundsätzlich zwar keine Folgen bei Fristüberschreitung vorsieht, jedoch neben der Anrufung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) die Möglichkeit eine Untätigkeitsklage nach § 75 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zu erheben besteht. Im vorliegenden Fall würde eine solche wenig Aussicht auf Erfolg haben, da die Frist für die Kreisverwaltung Trier-Saarburg erst mit vollständiger Preisgabe Ihrer Identität zu laufen beginnt. Gerne können Sie sich erneut an mich wenden, sollte die Kreisverwaltung Ihre Anfrage nunmehr nicht innerhalb der vorgegebenen Frist beantworten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Vermittlung bei Anfrage "Katastrophenschutzpläne" bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg [#25076] Se…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Katastrophenschutzpläne" bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg [#25076]
Datum
19. März 2018 14:31
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme bei Bedarf auf ihr Angebot zurück. Besten Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25076 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage "Katastrophenschutzpläne" bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg [#25076…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage "Katastrophenschutzpläne" bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg [#25076]
Datum
17. April 2018 11:59
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Katastrophenschutzpläne, die bei nuklearen Störfällen“ vom 27.10.2017 (#25076) erneutert am 13.03.2018 (Anfragenr: 25076) wurde von der Kreisverwaltung Trier nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Die Frist mittlerweile um 33 Tage überschritten. Ich bitte um erneute Vermittlung bei diesem Anliegen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25076 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: AW: Vermittlung bei Anfrage "Katastrophenschutzpläne" bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg [#2…
An Kreisverwaltung Trier-Saarburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Vermittlung bei Anfrage "Katastrophenschutzpläne" bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg [#25076]
Datum
17. April 2018 12:51
An
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Katastrophenschutzpläne, die bei nuklearen Störfällen“ vom 13.03.2018 (#25076) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 33 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25076 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Automatische Antwort: AW: AW: Vermittlung bei Anfrage "Katastrophenschutzpläne" bei der Kreisverwaltung …
Von
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Betreff
Automatische Antwort: AW: AW: Vermittlung bei Anfrage "Katastrophenschutzpläne" bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg [#25076]
Datum
17. April 2018 12:59
Status
Warte auf Antwort
Ich zurzeit nicht zu erreichen. Ihr Mail wird nicht weitergeleitete. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Herrn Baldy (0651-715241 oder Email: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort: AW: AW: Vermittlung bei Anfrage "Katastrophenschutzpläne" bei der Kreisverwalt…
An Kreisverwaltung Trier-Saarburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: AW: AW: Vermittlung bei Anfrage "Katastrophenschutzpläne" bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg [#25076]
Datum
17. April 2018 15:34
An
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25076 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Vermittlung bei der Anfrage "Katastrophenschutzpläne= 22 bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg Der Landesbea…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Vermittlung bei der Anfrage "Katastrophenschutzpläne= 22 bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Datum
4. Mai 2018 09:58
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2449 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 04.05.2018 Gesch.Z.: 4.03.18.018 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> Vermittlung bei der Anfrage "Katastrophenschutzpläne" bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg Sehr geehrtAntragsteller/in nach Rücksprache mit der Kreisverwaltung werden Sie in Kürze einen Bescheid bezüglich Ihrer Anfrage erhalten. Gerne können Sie sich erneut an mich wenden, sollten Sie nunmehr keine zeitnahe Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Vermittlung bei der Anfrage "Katastrophenschutzpläne= 22 bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg [#25076] …
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei der Anfrage "Katastrophenschutzpläne= 22 bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg [#25076]
Datum
22. Mai 2018 15:38
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bis zum heutigen Tage, wurde mir von der Kreisverwaltung keine Antwort gegeben. Was kann ich tun? Muss ich klagen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25076 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Vermittlung bei der Anfrage "Katastrophenschutzpläne= 22 bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg [#250…
An Kreisverwaltung Trier-Saarburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei der Anfrage "Katastrophenschutzpläne= 22 bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg [#25076]
Datum
22. Mai 2018 15:39
An
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Katastrophenschutzpläne, die bei nuklearen Störfällen“ vom 27.10.2017 (#25076) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 65 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25076 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Rhe…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Katastrophenschutzpläne, die bei nuklearen Störfällen“ [#25076]
Datum
30. Mai 2018 10:44
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/25076 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich seit Monaten keine Antwort erhalte. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25076 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Vermittlung bei der Anfrage "Katastrophenschutzpläne= 22 bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg Der Landesbea…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Vermittlung bei der Anfrage "Katastrophenschutzpläne= 22 bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Datum
12. Juni 2018 08:53
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2449 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 11.06.2018 Gesch.Z.: 4.03.18.018 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> Vermittlung bei der Anfrage "Katastrophenschutzpläne" bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 22.05.2018 und teile Ihnen mit, dass sich der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) schriftlich an den Landrat der Kreisverwaltung Trier-Saarburg gewandt und ihn gebeten hat, dafür Sorge zu tragen, dass Ihr Antrag nunmehr bis zum 21.06.2018 beschieden wird. Des Weiteren bat der LfDI um Übersendung einer Durchschrift des Bescheids. Sollte mir zeitgerecht keine Antwort der Kreisverwaltung Trier-Saarburg vorliegen, werden seitens des LfDI weitere Schritte geprüft. Ich komme dann unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück und werde Sie entsprechend informieren. Die parallele Beschreitung des Klagewegs ist Ihnen unbenommen. Mit freundlichen Grüßen

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Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Vermittlung bei der Anfrage "Katastrophenschutzpläne" bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg Der Landesb…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Vermittlung bei der Anfrage "Katastrophenschutzpläne" bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Datum
10. Juli 2018 13:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: [geschwärzt] Telefon: (06131) 208 2449 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 10.07.18 Gesch.Z.: 4.03.18.018 [geschwärzt] Vermittlung bei der Anfrage "Katastrophenschutzpläne" bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg Sehr [geschwärzt], mit Schreiben vom 21.06.2018 übersandte die Kreisverwaltung Trier-Saarburg dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) den in Bezug auf Ihre oben genannte Anfrage ergangenen Bescheid vom 20.06.2018. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie diesbezüglich noch Rückfragen an mich haben oder, ob der Fall beim LfDI abgeschlossen werden kann. Ich bitte Sie diesbezüglich um eine kurze Rückmeldung bis zum 20.07.2018. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass eine Beteiligung des LfDI keine hemmende Wirkung auf die Widerspruchsfrist entfaltet. Sofern Sie in Erwägung ziehen gegen die Entscheidung der Kreisverwaltung Trier-Saarburg Widerspruch einzulegen, müssen Sie die gesetzlich geregelte Widerspruchsfrist wahren. Ihr Antrag wurde aufgrund von in § 14 Abs. 1 Nr. 3 Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG) normierter Belange (Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Gefahrenabwehr) teilweise abgelehnt. Da auch nach hiesiger Sicht die von der transparenzpflichtigen Stelle angeführten entgegenstehenden Belange greifen, besteht aus meiner Sicht jedoch nur eine geringe Erfolgsaussicht, dass einem Widerspruch abgeholfen würde. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
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