Datenschutzrechtliche Schreiben an Krankenkassen in 2017

Senden Sie mir bitte alle Schreiben, die in 2017 zu datenschutzrechtlichen Themen an ALLE bzw. den überwiegenden Teil der Krankenkassen versendet wurden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. November 2017
  • Frist
    5. Dezember 2017
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Senden Sie mir b…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutzrechtliche Schreiben an Krankenkassen in 2017 [#25129]
Datum
1. November 2017 19:11
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Senden Sie mir bitte alle Schreiben, die in 2017 zu datenschutzrechtlichen Themen an ALLE bzw. den überwiegenden Teil der Krankenkassen versendet wurden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutzrechtliche Schreiben an Krankenkass…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
AW: Datenschutzrechtliche Schreiben an Krankenkassen in 2017 [#25129]
Datum
7. Dezember 2017 11:43
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutzrechtliche Schreiben an Krankenkassen in 2017“ vom 01.11.2017 (#25129) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25129 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Datenschutzrechtliche Schreiben an Krankenkassen in 2017“ [#25129]
Datum
7. Januar 2018 11:30
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/25129 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht nicht bbearbeitet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25129 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
13-360 II#0902 Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Sehr geehrtAntragsteller/…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Datenschutzrechtliche Schreiben an Krankenkassen in 2017 [#25129]
Datum
17. Januar 2018 17:42
Status
Warte auf Antwort
13-360 II#0902 Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail 2. November 2017, für deren verspätete Beantwortung ich um Nachsicht bitte. Ihr Begehren verstehe ich so, dass Sie von der BfDI eine Kopie aller "Schreiben [erbitten], die in 2017 zu datenschutzrechtlichen Themen an ALLE bzw. den überwiegenden Teil der Krankenkassen versendet wurden", also alle Rundschreiben, die die BfDI an alle oder an eine Vielzahl von Krankenkassen versandt hat. Die BfDI hat allerdings im Jahr 2017 kein Schreiben im Sinne eines Rundschreibens an alle oder an mehrere Krankenkassen gerichtet, so dass ich Ihnen auch kein derartiges Schreiben zur Verfügung stellen kann. Diese Auskunft ist gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Wider-spruch bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Die Anschrift lautet: Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Husarenstr. 30, 53117 Bonn. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 15-780/003 II#0104 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Datenschutzrechtliche Schreiben an Krankenkassen in 2017“ [#25129]
Datum
24. Januar 2018 17:16
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 15-780/003 II#0104 Sehr geehrtAntragsteller/in aufgrund der zwischenzeitigen Antwort gehe ich von einer Erledigung Ihrer Eingabe aus. Die verspätete Antwort ist auf ein Büroversehen zurückzuführen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre bisherigen Antworten. Erweiterung der Anfrage Senden Sie mi…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Datenschutzrechtliche Schreiben an Krankenkassen in 2017“ [#25129]
Datum
24. Januar 2018 21:10
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre bisherigen Antworten. Erweiterung der Anfrage Senden Sie mir bitte ALLE Schreiben an (eine oder mehrere) Krankenkassen aus dem Jahre 2017 (absteigend), die Sie im Rahmen einer EINFACHEN ANFRAGE übermitteln können. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25129 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe am 24.01.2018 die Anfrage anders formuliert. Würden Sie bitte diese als …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Datenschutzrechtliche Schreiben an Krankenkassen in 2017“ [#25129]
Datum
6. März 2018 15:55
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe am 24.01.2018 die Anfrage anders formuliert. Würden Sie bitte diese als Basis für Ihre neue Antwort verwenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25129 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
IFG-Antrag vom 24. Januar 2018 13-315 II#0919 Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfrei…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
IFG-Antrag vom 24. Januar 2018
Datum
12. März 2018 09:14
Status
Warte auf Antwort
13-315 II#0919 Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mails 24. Januar und 6. März 2018, die Sie bedauerlicherweise an meine personalisierte E-Mail-Adresse gerichtet hatten. Aufgrund eines mehrwöchigen Urlaubs habe ich Ihre E-Mail erst Anfang März zur Kenntnis nehmen können. Ich rege dringend an, Korrespondenz nur über Funktionsadressen <<E-Mail-Adresse>> oder <<E-Mail-Adresse>> zu führen, da sonst nicht gewährleistet werden kann, dass die E-Mails tatsächlich gelesen werden können. Ich muss Sie darauf hinwiesen, dass Ihr Antrag in dieser Form nicht bearbeitet werden da allein wegen des Umfanges der begehrten Informationen und auch wegen mehrerer Drittbeteiligungsverfahren (oftmals sind personenbezogene Daten Dritter betroffen) mit einem (summierten) Zeitaufwand von deutlich mehr als 30 Minuten durchzuführen wären. Damit ist die Schwelle der Gebührenpflichtigkeit sehr weit überschritten. Die Schreiben an Krankenkassen werden zwar in Sachvorgängen (auf Papier und elektronisch) gespeichert, sie sind aber in der Regel nicht ausschließlich in Akten mit dem Betreff der jeweiligen Krankenkasse aufgeführt, sondern in aller Regel in Sachvorgängen, die einzelne Themen betreffen. Es müssten mehrere hundert Sachvorgänge nach den entsprechenden Schreiben durchsucht und dann geprüft werden, ob einer Übermittlung Gründe nach den §§ 3 ff. IFG entgegenstehen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie Ihren IFG-Antrag deutlich konkretisieren würden, damit dieser bearbeitbar ist. Mit freundlichen Grüßen

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AW: IFG-Antrag vom 24. Januar 2018 [#25129] Sehr geehrte Damen und Herren, diese Info bitte an <<E-Mail-A…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag vom 24. Januar 2018 [#25129]
Datum
14. März 2018 08:47
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, diese Info bitte an <<E-Mail-Adresse>> weiterleiten. Danke! Senden Sie mir bitte eine Übersichtsliste, aus der hervorgeht, welchen THEMEN die einzelnen SACHVORGÄNGE zugeordnet werden. Anhand dieser Ordnungsstruktur können dann nachfolgend präzisere Fragen gestellt werden, die Ihnen und mir das Leben leichter machen. Wunschgemäß sollte die Anfrage von der Standardadresse der BfDI an das Referat 13 weitergeleitet werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25129 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in