Unser Az. 3070-333-007-22/2022
Bitte immer angeben
Sehr
<< Antragsteller:in >>
Sie begehren mit Ihrer Anfrage vom 09.08.2022 einen Einblick in die
Gesamtzahl von arbeitsbedingten Erwerbsminderungsrenten nach Noxen und der
dadurch entstandenen Kosten.
Dazu können wir Ihnen mitteilen, dass die Deutsche Rentenversicherung Bund
keine Statistik zu arbeitsbedingten Erwerbsminderungsrenten nach Noxen
führt. Zudem wird diese Begrifflichkeit im Hause der Deutschen
Rentenversicherung nicht verwendet, da es für eine arbeitsbedingte
Erwerbsminderungsrente als spezielle Rentenart keine rechtliche Grundlage
gibt. Für die gesetzliche Rentenversicherung ist es in aller Regel
unerheblich, ob die Erwerbsminderung durch Ereignisse im Privat- oder im
Arbeitsbereich bzw. bei einer Kombination beider Bereich entstanden sind.
Allenfalls werden bei Unfallereignissen Regressforderungen an Dritte
geprüft.
Dennoch kann Erwerbsminderung durch Noxen am Arbeitsplatz ausgelöst werden.
In der gesetzlichen Rentenversicherung kommt es nicht auf das verursachende
Ereignis, sondern auf das Ausmaß der gesundheitlichen Einschränkung an, die
zu einer Einschränkung des sozialmedizinischen Leistungsvermögens führen
kann.
Den öffentlich zugänglichen Geschäftsberichten der Deutschen
Rentenversicherung sind in aller Regel Statistiken zu den sogenannten
Erstdiagnosen zu entnehmen. Dort kann also für die Erwerbsminderungsrenten
ohne Weiteres die Verteilung der Hauptdiagnosen - geordnet nach
medizinischen Fachgebieten - abgelesen werden. Eine Erfassung von Noxen ist
an dieser Stelle nicht zu finden. Ebenso wenig ist die Aufteilung der
Erstdiagnosen nach Kosten der Rentenzahlungen gegliedert.
Bund | Geschäftsbericht 2020 | Deutsche Rentenversicherung Bund
(
deutsche-rentenversicherung.de)
Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung kommt es hingegen in der
gesetzlichen Unfallversicherung sehr wohl auf das verursachende Ereignis
an.
Soweit ein Arbeitsunfall bzw. eine Schädigung der Gesundheit am
Arbeitsplatz erfolgt ist und dies zu einer Zahlung von Rente aus der
gesetzlichen Unfallversicherung führt, muss nicht zwangläufig ein Antrag
auf Rente wegen Erwerbsminderung gestellt bzw. eine solche Rente aus der
gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden. Dies ist beispielsweise
dann der Fall, wenn ein Versicherter nach einem Unfall an einem anderen
Arbeitplatz weiterhin erwerbstätig ist und zeitgleich eine Unfallrente
bezieht.
Dennoch gibt es Versicherte, die Anspruch auf Rente bei beiden
Sozialversicherungsträgern haben. Die gesetzliche Unfallversicherung und
die gesetzliche Rentenversicherung berücksichtigen dann ihre Zahlungen
untereinander. Eine Erfassung nach Noxen erfolgt aber auch dann nicht bei
der gesetzlichen Rentenversicherung.
Gegebenenfalls können Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Träger der
gesetzlichen Unfallversicherung wenden.
Wir hoffen, Ihre Fragen damit hinreichend beantwortet zu haben.
Gebühren werden nicht erhoben.
Mit freundlichen Grüßen