Ausführungsgesetz VIG in Rheinland-Pfalz (AGVIG)
Das aktuell gültige rheinland-pfälzische Ausführungsgesetz zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG).
Ergebnis der Anfrage
Behörden in RLP verweisen in ihren "Bescheiden" gerne auf das AGVIG. Ein mutmaßlich veraltetes Gesetz.
Das AGVIG von 2008 kann m. E. nicht auf das VIG in der aktuellen Form angewendet werden.
So heißt es beispielsweise in § 2 Gebühren und Auslagen Abs. 2 des veralteten AGVIG: "Für Amtshandlungen nach Absatz 1 Nr. 1 bis 5 werden Gebühren und Auslagen nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 VIG erhoben."
§ 6 VIG regelt jedoch inzwischen die Informationsgewährung. Gebühren und Auslagen werden nun in § 7 VIG geregelt.
Eine aktuelle Version scheint nicht zu existieren.
Was machen die Volksvertreter:innen in RLP eigentlich beruflich?
Information nicht vorhanden
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Datum21. Juli 2022
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23. August 2022
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Nicht zu finden: Ein an das VIG 2012 angepasstes AGVIG.