Bau einer Querungshilfe/Dunkelampel an der Braunschweiger Straße (L 203) in Thedinghausen in Höhe des Denkmals - Anlass und Kostenträger
vor einigen Jahren wurde in der Braunschweiger Str. (L 203)(in Höhe des Denkmals) eine Querungshilfe/Dunkelampel errichtet. War der Anlass die sichere Querung von Menschen zum Kindergarten Erbhof-Löwen (Am Sportplatz 1) oder war ein anderer Anlass Grund dafür? Baulastträger ist ja wohl das Land Niedersachsen. Wie hoch waren die Kosten für diese Querungshilfe und wer hat sie getragen?
Ergebnis der Anfrage
Die Behörde schrieb: Ich beziehe mich auf Ihren Antrag nach dem NUIG/VIG durch Ihre Email vom 27.07.2022 zum Thema Bau einer Querungshilfe/Dunkelampel an der Braunschweiger Straße (L 203) in Thedinghausen in Höhe des Denkmals - Anlass und Kostenträger“.
Den von Ihnen geltend gemachten Auskunftsanspruch nach den §§ 2 und 3 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) und nach dem § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG) in Verbindung mit den §§ 2 und 3 Umweltinformationsgesetzes (UIG) kann ich nicht nachkommen, weil die gewünschten Informationen nicht unter die auskunftspflichtigen Tatbestände der jeweiligen §§ 2 fallen. Sollten Sie eine andere Rechtsauffassung haben, bitte ich um Mitteilung der genauen Vorschrift, wonach ein Auskunftsanspruch besteht.
Anfrage abgelehnt
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Datum27. Juli 2022
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30. August 2022
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