Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut telefonischer Aussage der Deutsche Telekom GmbH führt das BSI Portscans bei Bürgern durch und meldet diese an die Provider, welche dann dazu verpflichtet sind, diese über "Sicherheitslücken" in Form offener Ports zu informieren.
Bitte teilen Sie mir folgendes mit:
Auf welcher Rechtsgrundlage werden diese Portscans durchgeführt?
Woher bezieht das BSI die zu scannenden IP-Adressen? Werden ganze Blöcke gescannt? Welche?
Welche offenen Ports werden an die Provider gemeldet?
Bitte senden Sie mir folgendes zu:
Sämtliche mit deutschen Providern ausgetauschten Dokumente bezüglich offener Ports bei Privat- und Geschäftskunden (wenn nötig geschwärzt).
Sämtliche anderen mit deutschen Providern ausgetauschten Dokumente, welche eine Mitteilung der Provider an die Kunden zum Ergebnis hatte (wenn nötig geschwärzt).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 261826
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