Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG Berlin; hier: Antwort auf Einwohner-Anfrage BVV-Drs 0504/VI

Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG Berlin; hier: Antwort auf Einwohner-Anfrage BVV-Drs 0504/VI

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage hierdurch Informationszugang nach dem IFG Berlin wie folgt:

1 — Erteilung einer Ablichtung oder eines Abdruckes der Vorlage, von der Bezirksstadträtin Almut Neumann in Vertretung für die damalige Bezirksstadträtin Stephanie Remlinger in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte am 20. Oktober 2022 die Antwort des Bezirksamtes Berlin-Mitte auf die Einwohner-Anfrage laut BVV-Drucksache 0504/VI abgelesen hat.

Die Einwohner-Anfrage lautete:

›Frage 1:

Wurden die Entwurfs-, Planungs- und Bauleistungen der Zeit seit Anfang 2019 für die Arbeiten auf dem Grundstück Afrikanische Straße 13 ausgeschrieben? (Vgl. BVV-Drs 358/IV; KA 5/VI)

Frage 2:

Wenn Ja: Welche Rechtsnorm machte jeweils die Ausschreibungen nötig? Wenn Nein: Welche Rechtsnorm machte die Ausschreibungen jeweils verzichtbar?

Frage 3:

Wann, auf welche Weise und mit welchen Geschäftszeichen wurden die Ausschreibungen veröffentlicht?‹

Auf den Datenbestand des Sitzungsinformationssystems der BVV Mitte zum Beratungsgang wird hingewiesen:

* https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=11440

Bei dem vorliegenden Antrag handelt es sich um einen Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

Ausschlussgründe liegen nicht vor.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um Antwort in elektronischer Form (eMail) und um Eingangsbestätigung.

Besten Dank.

Mit freundlichem Gruß

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Dezember 2022
  • Frist
    17. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG Berlin; hier: Antwort auf Einwohner-Anfrage BVV-Drs 0504/…
An Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG Berlin; hier: Antwort auf Einwohner-Anfrage BVV-Drs 0504/VI [#265593]
Datum
13. Dezember 2022 23:34
An
Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG Berlin; hier: Antwort auf Einwohner-Anfrage BVV-Drs 0504/VI Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage hierdurch Informationszugang nach dem IFG Berlin wie folgt: 1 — Erteilung einer Ablichtung oder eines Abdruckes der Vorlage, von der Bezirksstadträtin Almut Neumann in Vertretung für die damalige Bezirksstadträtin Stephanie Remlinger in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte am 20. Oktober 2022 die Antwort des Bezirksamtes Berlin-Mitte auf die Einwohner-Anfrage laut BVV-Drucksache 0504/VI abgelesen hat. Die Einwohner-Anfrage lautete: ›Frage 1: Wurden die Entwurfs-, Planungs- und Bauleistungen der Zeit seit Anfang 2019 für die Arbeiten auf dem Grundstück Afrikanische Straße 13 ausgeschrieben? (Vgl. BVV-Drs 358/IV; KA 5/VI) Frage 2: Wenn Ja: Welche Rechtsnorm machte jeweils die Ausschreibungen nötig? Wenn Nein: Welche Rechtsnorm machte die Ausschreibungen jeweils verzichtbar? Frage 3: Wann, auf welche Weise und mit welchen Geschäftszeichen wurden die Ausschreibungen veröffentlicht?‹ Auf den Datenbestand des Sitzungsinformationssystems der BVV Mitte zum Beratungsgang wird hingewiesen: * https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=11440 Bei dem vorliegenden Antrag handelt es sich um einen Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlussgründe liegen nicht vor. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um Antwort in elektronischer Form (eMail) und um Eingangsbestätigung. Besten Dank. Mit freundlichem Gruß
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265593 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265593/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Mitte von Berlin
Sehr geehrter [geschwärzt], anbei erhalten Sie die Antwort des Bezirksamtes zur Einwohneranfrage 0504/VI. Mit fr…
Von
Bezirksamt Mitte von Berlin
Betreff
AW: Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG Berlin; hier: Antwort auf Einwohner-Anfrage BVV-Drs 0504/VI [#265593]
Datum
15. Dezember 2022 16:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter [geschwärzt], anbei erhalten Sie die Antwort des Bezirksamtes zur Einwohneranfrage 0504/VI. Mit freundlichen Grüßen, [geschwärzt] BVV 102 .................................................................. Bezirksamt Mitte von Berlin -BVV-Büro- Karl-Marx-Allee 31 10178 Berlin .................................................................. Tel: (030) [geschwärzt] Fax: (030) [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt]<[geschwärzt]> E-Mail: [geschwärzt]<[geschwärzt]> Diese E-Mail-Adresse ist nicht für das Empfangen oder Versenden elektronisch signierter Dokumente geeignet. Elektronische Zugangsöffnung gem. § 3a Abs. 1 VwVfG: [geschwärzt]<[geschwärzt]> bzw. [geschwärzt]<[geschwärzt]> Von: Post, Zentral <[geschwärzt]> Gesendet: Mittwoch, 14. Dezember 2022 08:42 An: BA Mitte, BVV <[geschwärzt]> Betreff: WG: Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG Berlin; hier: Antwort auf Einwohner-Anfrage BVV-Drs 0504/VI [#265593] Liebe/r Kollegin / Kollege, Weiterleitung mit Bitte zur weiteren Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen Poststelle BA Mitte von Berlin [B_BA_MI_Logo_DE_H_PT_4C]

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Sehr << Anrede >> ich bestätige den Eingang Ihrer Mitteilung vom 15. Dezember 2022 und danke für die …
An Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG Berlin; hier: Antwort auf Einwohner-Anfrage BVV-Drs 0504/VI [#265593]
Datum
31. Dezember 2022 19:35
An
Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bestätige den Eingang Ihrer Mitteilung vom 15. Dezember 2022 und danke für die rasche Beantwortung. Mit Bezug auf die Beantwortung der Einwohner/innen-Anfrage richte ich folgende Eingabe an den Ausschuss für Eingaben und Beschwerden der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin: 1 — ICH REGE AN, die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen, zwei, drei oder vier Berichterstatter/innen aus dem Kreis ihrer von Wahlvorschlagslisten gewählten Mit­glieder (im Unterschied zu etwaigen Mitgliedern kraft Amtes) zu bestimmen, die mit Beauftragten und Vertreter/innen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer/innen der Wohnanlage an der Afrikanischen Straße die einvernehmliche Entwicklung der Grundstücke Af­ri­ka­nische Straße 13 und 15 beraten, um eine rasche Beilegung von Streitigkeiten und die geschmeidige und denkmalfachlich verantwortbare Umsetzung von Zielen zu erreichen. 2 — ICH REGE AN, die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen, das Bezirksamt zu ersuchen, seine Aggression gegen die Wohnanlage an der Afrikanischen Straße und de­ren Gartenstruktur sofort einzustellen. Insbesondere soll das Bezirksamt: 2.a — Die Errichtung von Zaunanlagen und anderen Einfriedungen im Bereich der Gartenstruktur der Wohnanlage einstellen und künftig unterlassen, 2.b — auf die Veränderung in Teilen oder im Ganzen desjenigen Bereichs der Gartenstruktur der Wohnanlage zu verzichten, der auf dem Grundstück Afrikanische Straße 13 gelegen ist und 2.c — auf eigene Kosten bereits errichtete Einfriedungsbauteile (Zaunanlagen u.ä.) in diesem Bereich zurückbauen und den vorherige Zustand wiederherstellen. 3 — ICH REGE AN, die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen, das Bezirksamt zu ersuchen, im Interesse sparsamer Mittelverwendung zu prüfen, ob und in wel­chem Um­fang die vormalige politische Leitung der Fachverwaltung, die den Schaden ver­ursacht hat, und heutige Bezirksbürgermeisterin zur Kostenerstattung heran­gezogen werden kann, da leicht erkennbar fachlich und rech­tlich ge­boten war, den Schutz des Gesamtdenkmals zu beachten, und da eine Zu­stim­mung der Un­teren Denkmal­schutzbehörde zu dem Eingriff nicht vorlag. 4 — ICH REGE AN, die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen, das Bezirksamt zu ersuchen, das Architekturbüro, das bisher für die Planung und Steuerung der Arbeiten auf dem Grundstück Afrikanische Straße 13 beauftragt ist, aus seinem Vertrag ent­las­sen. Im Interesse sparsamer Mittelverwendung soll das Bezirksamt prüfen, ob und in welchem Umfang das Architekturbüro regresspflichtig ist, da der Schutzstatus des Gesamt­denk­mals bei einer fachgerechten planerischen Betrachtung in geeigneter Weise hätte be­rücksichtigt werden müssen. 5 — ICH REGE AN, die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen, das Bezirksamt zu ersuchen, den Beauftragten und Vertreter/innen der Gemeinschaft der Wohnungs­eigentümer/innen un­gehinderten Zugang zu den sie betreffenden Verwaltungsakten, insbesondere zu den in Frage kommenden Beständen des Bauaktenarchivs zu erteilen, und die An­fer­tigung von Ablichtungen aus den Akten nicht weiter zu behindern. 6 — ICH FÜHRE BESCHWERDE hinsichtlich des Schlussberichtes des Bezirksamtes unter dem 15. Oktober 2019 zu Drs 358/IV, da der Schlussbericht grob irreführend gegenüber der Öffentlichkeit und den Bezirksverordneten ist und sich kommentarlos und beschö­ni­gend auf nationalsozialistisches Verwaltungshandeln bezieht. 7 — ICH FÜHRE BESCHWERDE hinsichtlich der Antwort unter dem 21. Februar 2022 (irrtümlich datiert auf das Jahr 2021) auf die Kleine Anfrage 5/VI, da die Antwort grob irreführend gegenüber der Öffentlichkeit, den Bezirksverordneten und den amtlichen Stellen der Denkmalpflege ist. 8 — ICH FÜHRE BESCHWERDE hinsichtlich der Beantwortung der Einwohnerfragen der Drs 503/VI in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 20. Oktober 2022, da die Beantwortung grob irreführend gegenüber der Öffentlichkeit, den Bezirks­ver­ord­ne­ten, den amtlichen Stellen der Denkmalpflege und der Gemeinschaft der Wohnungs­eigentümer/innen der Wohnanlage an der Afrikanischen Straße ist. 9 — ICH FÜHRE BESCHWERDE hinsichtlich der Beantwortung der Einwohnerfragen der Drs 504/VI in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 20. Oktober 2022, da die Beantwortung grob irreführend gegenüber der Öffentlichkeit, den Bezirks­ver­ord­ne­ten, den amtlichen Stellen der Denkmalpflege und der Gemeinschaft der Wohnungs­eigentümer/innen der Wohnanlage an der Afrikanischen Straße ist. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265593 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265593/