Bauordnungsrechtliche Einstufung von Fassaden-Solaranlagen bei Gebäudeklassen 1-3, sowie Abstandsflächen und Brandschutzanforderungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
erfreulicherweise hat das Land Hessen für die Mindestabstandsregelungen von Solaranlagen auf Dächern (§35) neue gesetzliche Regelungen in der Hessischen Bauordnung getroffen, die zur erheblichen Erleichterung der Errichtung solcher Aufbauten beitragen. Ich plane derzeit die Montage einer Fassaden-Solaranlagen (Photovoltaik) und dabei ist mir aber aufgefallen, das im Gegensatz zu anderen Bundesländern hierzu nahezu keine Vorgaben in der Hessischen Bauordnung zu finden sind.
Nachfragen beim Bauamt des Kreis Offenbach (zuständige Sachbearbeiterin bis hin zur Fachbereichsleitung) und selbst bei einer Baurechtsanwältin führten zu keiner sachkundigen und verbindlichen Antwort. Nun bin ich mit meine Latein am Ende und muß Sie als Gesetzgeber um Rat bitten.
Hier meine konkreten Fragen zu folgenden Themenbereichen:
I.)
Bauordnungsrechtliche Einstufung von PV- Fassadenanlagen und Abstandsflächen von Fassaden-Solaranlagen (Photovoltaik) an Außenwänden der Gebäudeklassen 1 bis 3
Gemäß den zur Zeit veröffentlichten Handlungsempfehlungen zur Hessischen Bauordnung (2018) wurde der Begriff “untergeordnete Bauteile“ mit der Änderung vom 25.11.2010 wieder eingeführt. Eine Unterordnung kann angenommen werden, wenn die nachteiligen Auswirkungen vorspringender Gebäudeteile auf Nachbargrundstücke, bezogen auf die Belichtung, Belüftung, den Brandschutz und die Wahrung eines Sozialabstandes nicht deutlich höher sind, als diejenigen, die das Gebäude für sich genommen bereits mit sich bringt.
Wie werden Fassaden-Solaranlagen (Photovoltaik) nun bauordnungsrechtlich eingestuft in Bezug zum §6 "Abstandsflächen und Abstände"? Zählen sie zu den „untergeordneten Bauteilen“? Gelten diese dann auch, genau wie Balkone oder Erker oder allgemein, als untergeordnete Bauteile, wenn diese nicht mehr als 1,50 m vor die Außenwand vortreten und von Nachbargrenzen mindestens 2 m entfernt bleiben, so dass sie bei der Bemessung der Abstandsflächen außer Betracht bleiben, also keine Abstandfläche auslösen?
Durch die Neuregelung der Hessischen Bauordnung darf z.B. nachträglich angebrachte Wärmedämmung auf der Außenwand von Gebäuden statt der bisherigen Dicke von 0,25 Meter nun mit 0,40 Meter in die Abstandsfläche hineinragen ohne das sie eine Abstandfläche auslösen.
Zusätzlich gilt folgender Sachverhalt:
Gemäß der Hessischen Bauordnung sind Solaranlagen an Außenwandflächen, ausgenommen bei Hochhäusern, sowie die damit verbundene Änderung der Nutzung oder der äußeren Gestalt des Gebäudes baugenehmigungsfrei.
Fragen zu Thema I.):
1. Was gilt für die Bemessung der Abstandsflächen bei Fassaden-Solaranlagen (Photovoltaik)?
2. Lösen diese überhaupt eine Abstandsfläche aus oder gibt es eine Beschränkung hinsichtlich der Dicke des Aufbaus (ähnlich wie bei der Fassadendämmung) oder der Länge (ähnlich wie bei Balkonen und Erkern) ohne das sie eine eigene Abstandsfläche auszulösen?
3. Sind Fassaden-Solaranlagen (Photovoltaik) untergeordnete Bauteile oder als was gelten sie?
II.)
Brandschutz bei Fassaden-Solaranlagen (Photovoltaik) an Außenwänden der Gebäudeklassen 1 bis 3
Gemäß der Hessischen Bauordnung unterliegen Außenwände den brandschutzrechtlichen Bestimmungen. Jedoch gilt für Gebäude der Gebäudeklassen 1-3 nach §31 Absatz 5, dass es keine Anforderungen an das Brandverhalten der Solaranlage gibt. Das heißt die Solarmodule müssen weder schwer entflammbar oder nicht brennbar sein, noch dürfen nur Glas-Glasmodule verbaut werden oder ähnliches. Auch ein Beschränkung der Höhe (z.B. bis zwei Geschosse) gibt es nicht. Ist dies so richtig?
Frage zu Thema II.):
1. Welche Anforderungen gelten bezüglich Brandschutz bei Fassaden-Solaranlagen (Photovoltaik) bei Gebäudeklassen 1-3 hinsichtlich der Brandklasse.
2. Gibt es eine Beschränkung der Bauhöhe bei Fassaden-Solaranlagen (Photovoltaik) bei Gebäudeklassen 1-3?
Anfrage erfolgreich
-
Datum1. Januar 2023
-
4. Februar 2023
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!