Antrag nach dem LTranspG, VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 13.09.2022 urteilte das BAG, dass Arbeitgeber in Deutschland eine Zeiterfassung einführen müssen. Diese Rechtssprechung hat auch Auswirkungen auf die Öffentliche Verwaltung des Landes RLP. Aus Presseanfragen in anderen Bundesländern ist bekannt, dass dies in der öffentlichen Verwaltung weitgehend umgesetzt wird, jedoch insbesondere exponierte Führungsstelle hiervon ausgenommen sind. Daher frage ich an, ob in Rheinland-Pfalz alle BehördenleiterInnen von Landesbehörden sowie die stellvertretenden BehördenleiterInnen ihre erbrachte Arbeitszeit erfassen oder ob es in RLP noch sogenannte Vertrauensarbeitszeitregelungen gibt.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 268201
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