Antrag nach dem LTranspG, VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
am Wochenende wird der neue OB*in in Mainz gewählt. Meine Frage bezieht sich darauf, wie die Wahl am Sonntag gewährleistet wird; konkret:
1. Müssen Mitarbeitende (unterteilt nach Beamte und Angestellte) sowie Auszubildende am Sonntag anlässlich der Wahl arbeiten?
2. Werden dabei die Arbeitszeitregelungen für Angestellte und insbesondere Auszubildene eingehalten nach §3 ArbZG; insbesondere keine Überschreitung von 10 Stunden, da in der Wahl kein außergewöhnlicher Fall nach §14 ArbZG gesehen werden kann?
3. erhalten Angestellte und Auszubildende eine Erschwerniszulage bzw. eine höhere Vergütung, weil sie am Sonntag herangezogen werden?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 269539
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