Baumaßnahmen Bundespräsidialamt - Kosten // Firma die das U2-Tunneldesaster verursacht hat mit Planung beauftragt?
Bürgeranfrage
Guten Tag,
einige Fragen zu den geplanten Baumaßnahmen am Schloss Bellevue.
1) Laut Angaben auf Ihrer Webseite sollte im Frühjahr 2023 die Ermittlung der Gesamtkosten der Baumaßnahmen abgeschlossen sein. Bitte teilen Sie der Öffentlichkeit umgehend die Gesamtkosten, möglichst mit detaillierter Aufschlüsselung, mit!
2) Der Webpräsenz des Bundespräsidialamts entnehme ich, dass u.a. die Firma Sauerbruch & Hutton mit der Planung der Baumaßnahmen beauftragt wurde. Ist Ihnen bekannt, dass es sich dabei um die selbe Firma handelt, die auch den Bau eines Hochhauses am Berliner Alexanderplatz verantwortet, bei dem es durch nicht sachgemäße statische Berechnungen und Baumaßnahmen zu einer schweren Beschädigung des angrenzenden öffentlichen U-Bahntunnels, inklusive einer dadurch verursachten anhaltenden Beeinträchtigung des ÖPNV zwischen Klosterstraße und Senefelder Platz, kam?
2.1) Was qualifiziert aus Perspektive des Bundespräsidialamts ausgerechnet diese Firma für die Baumaßnahmen am Schloss Bellevue? Halten Sie eine Überprüfung der Eignung des Unternehmens, in Anbetracht der Erkenntnisse den Hochhausbau am Alexanderplatz betreffend, für angezeigt?
Dies ist eine Bürgeranfrage und darüber hinaus ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum13. April 2023
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16. Mai 2023
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