Anfrage zur Studienfinanzierung und Stellungnahme
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ob oder von wem die folgende Studie finanziert und unterstützt wird, welche Rolle die Ärtztekammer dabei spielt und ob insbesondere private Unterstützer jeder Art mit inbegriffen sind.
Und nehmen sie bitte Stellung zu der Aussage von Dr.Erik Bodendieck, Co-Vorsitzender der AG „Sucht und Drogen“ der Bundesärztekammer, welche meiner Auffassung nach eine nicht sehr konstruktive Formulierung ist, da soziologische und pragmatische Gesichtspunkte schlicht nicht beachtet werden und trotz der Forderung des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Bevölkerung und Opposition eine Drogenpolitik fortgeführt wird die weder Rückhalt in der Bevölkerung hat, noch sich laut Aussagen des Bundes der Kriminalbeamten pragmatisch Umsetzten lässt.
Aussage:
"Sollte es Anläufe von einer kommenden Bundesregierung geben, Cannabis für den Freizeitkonsum zu legalisieren, was wird die Bundesärztekammer dann tun? [...]
Bodendieck: Die in der CaPRis-Studie aufgeführten Risiken sind eindeutig. Wir haben regelmäßig interveniert, wenn die Freigabe von Cannabis zum Freizeitgebrauch auf der Tagesordnung im Bundestag stand und werden dies auch weiterhin tun."
Artikel:
https://www.aerzteblatt.de/archiv/195192/Cannabis-Mehr-hochwertige-Studien-gefordert
http://www.sueddeutsche.de/panorama/cannabis-legal-bdk-1.3854296
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und möchte mich schonmal im voraus für die Zeit und Mühe sehr bedanken. Ich weiß das sie zurzeit sehr beschäftigt sind, jedoch ist mir dieses Anliegen wichtig und diese Anfrage soll konstruktiv für ihr Haus sein und nicht rügend.
Rechtliches:
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Mit freundlich neugierigen Grüßen,
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum1. April 2018
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5. Mai 2018
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