Gutachten zur Wirtschaftlichkeit der geplanten Blütentherme

Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

sofern Sie über Gutachten, Konzepte oder Berichte von Sachverständigen zur Wirtschaftlichkeit der fertigzustellenden Therme aus den Jahren 2016, 2017 oder 2018 verfügen, senden Sie mir diese bitte zu.
Weiterhin senden Sie mir bitte das letzte Baugutachten zum Zustand der Thermen-Baustelle zu.
Zudem lassen Sie mir bitte das aktuellste Bodengutachten des Baugrundes der Blütentherme zukommen.

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.

Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. April 2018
  • Frist
    19. Mai 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Stadtverwaltung Werder (Havel) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten zur Wirtschaftlichkeit der geplanten Blütentherme [#28983]
Datum
17. April 2018 00:43
An
Stadtverwaltung Werder (Havel)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, sofern Sie über Gutachten, Konzepte oder Berichte von Sachverständigen zur Wirtschaftlichkeit der fertigzustellenden Therme aus den Jahren 2016, 2017 oder 2018 verfügen, senden Sie mir diese bitte zu. Weiterhin senden Sie mir bitte das letzte Baugutachten zum Zustand der Thermen-Baustelle zu. Zudem lassen Sie mir bitte das aktuellste Bodengutachten des Baugrundes der Blütentherme zukommen. Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Stadtverwaltung Werder (Havel)
Sehr geehrtAntragsteller/in ihr Antrag ist bei uns eingegangen. Dieser wird geprüft. Nach Abschluss der Prüfung e…
Von
Stadtverwaltung Werder (Havel)
Betreff
AW: Gutachten zur Wirtschaftlichkeit der geplanten Blütentherme [#28983]
Datum
17. April 2018 10:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ihr Antrag ist bei uns eingegangen. Dieser wird geprüft. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine Information. Freundliche Grüße
Stadtverwaltung Werder (Havel)
Antwortschreiben Stadt Werder (Havel) Die Bürgermeisterin Internet: < www.werder-havel.de<http://www.werder-…
Von
Stadtverwaltung Werder (Havel)
Betreff
Antwortschreiben
Datum
17. Mai 2018 08:06
Status
Warte auf Antwort
Stadt Werder (Havel) Die Bürgermeisterin Internet: < www.werder-havel.de<http://www.werder-havel.de> > Email: < <<E-Mail-Adresse>> > * Eisenbahnstraße 13/14 · 14542 · Werder (Havel) =================================================================== Sehr geehrter Herr Bezug nehmend auf Ihren Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG gemäß E-Mail übersende ich Ihnen beigefügtes Antwortschreiben mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gutachten zur Wirtschaftlichkeit der geplanten Blütentherme“ [#28983]
Datum
18. Mai 2018 16:29
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/28983 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, da nicht in gesetzter Frist förmlich beschieden wurde, sondern stattdessen mit knapper Begründung im Großen und Ganzen dem Antrag nicht stattgegeben wurde. Zudem kann ich der Argumentation nicht folgen, da die von mir verlangten Unterlagen nicht durch das Vergaberecht als geheim einzustufen sind. Nähere Begründungen können Sie meiner Antwort auf das Schreiben der Bürgermeisterin vom 17.5.2018 entnehmen. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 28983 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Anfrage wurde in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit nicht korrekt bea…
An Stadtverwaltung Werder (Havel) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Gutachten zur Wirtschaftlichkeit der geplanten Blütentherme“ [#28983]
Datum
18. Mai 2018 16:31
An
Stadtverwaltung Werder (Havel)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Anfrage wurde in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit nicht korrekt beantwortet bzw. beschieden. Sie haben die Frist mittlerweile überschritten, denn Ihr Schreiben vom 17.5.2018 ist nicht als Bescheid erkennbar. Zumindest entbehrt er die notwendige Rechtsbehelfsbelehrung. Sollte ich mich bezüglich letzterem im Rechtsirrtum befinden, lege ich hilfsweise und vorsorglich Widerspruch gegen Ihr Schreiben vom 17.5.2018 ein. Entgegen Ihren Ausführungen bin ich der Auffassung, dass auf die von mir angeforderten noch nicht öffentlich zugänglichen Dokumente ein Rechtsanspruch auf Akteneinsicht besteht. Die angeforderten Unterlagen mögen Bestandteil der Vergabeunterlagen geworden sein, unterliegen damit nach meinem Rechtsverständnis aber nicht automatisch der Geheimhaltung. In meinem Antrag geht es mitnichten um durch das Vergaberecht (Richtlinie 2014/24/EU und VOB/A) als vertraulich eingestufte Informationen. Auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind in diesen Dokumenten nicht zu erwarten. Sollten Teile der von mir angeforderten Information bedingt durch das Vergaberecht geheim zu halten sein, wären mir die übrigen Teile nach §6 Abs. 2 AIG bzw. nach §5 Abs. 4 UIG trotzdem zugänglich zu machen. In jedem Fall unstrittig sollte mein Anspruch auf Akteneinsicht in das aktuellste Bodengutachten des Baugrundes der Blütentherme sein. §3 Abs. 1 UIG stellt klar, dass dazu auch kein rechtliches Interesse dargelegt werden muss. Im weiteren Sinne fällt auch das verlangte Bauzustandsgutachten unter das UIG, da es sich um eine stillgelegte Baustelle handelt, deren Zustand einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Umwelt hat. Da das Bauzustandsgutachten zudem auf weitere Folgen für die Umwelt schließen lassen kann, sollte der Bau weitergeführt werden, muss hier sogar von einem erheblichen öffentlichen Interesse ausgegangen werden. Auch die Dokumente, welche die Wirtschaftlichkeit des geplanten Baus der Blütentherme untersuchen, unterliegen nach meinem Verständnis als Kosten-Nutzen-Analysen zumindest teilweise dem UIG. Aus diesen Gründen fordere ich sie auf, mir die verlangen Informationen unverzüglich zukommen zu lassen. Um unnötige Verzögerungen zu vermeiden, habe ich entspr. § 6 Abs. 1 letzter Satz AIG die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht um Unterstützung gebeten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 28983 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> haben Sie mittlerweile die Fragen klären können? Würden Sie mir die Stellungn…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Vermittlung bei Anfrage „Gutachten zur Wirtschaftlichkeit der geplanten Blütentherme“ [#28983]
Datum
13. August 2018 21:15
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> haben Sie mittlerweile die Fragen klären können? Würden Sie mir die Stellungnahme zukommen lassen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 28983 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Stadtverwaltung Werder (Havel)
Widerspruchsbescheid 1. Der Widerspruch wird als unbegrundet zuruckgewiesen. 2. Der Widerspruchsbescheid ergeht ko…
Von
Stadtverwaltung Werder (Havel)
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruchsbescheid
Datum
10. September 2018
Status
Warte auf Antwort
1. Der Widerspruch wird als unbegrundet zuruckgewiesen. 2. Der Widerspruchsbescheid ergeht kostenfrei.
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, können Sie bestätigen, dass die von mir angefragten Unterlagen für das Gerichtsver…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Vermittlung bei Anfrage „Gutachten zur Wirtschaftlichkeit der geplanten Blütentherme“ [#28983]
Datum
27. November 2018 23:12
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, können Sie bestätigen, dass die von mir angefragten Unterlagen für das Gerichtsverfahren überhaupt verwendet worden sein können? Nach aktuellen Informationen existiert ein Bericht über den Bauzustand der Therme, der erst nach November 2017 erstellt worden sein kann. Zu diesem Zeitpunkt war der Rechtsstreit zwischen der Stadt Werder (Havel) und der Kristall Bäder AG nach meinem Kenntnisstand längst beendet. Zur Klarstellung habe ich weitere Anfragen gestellt, die nach den Daten der Beauftragung dieser Gutachten fragen. Beim Landgericht habe ich erfragt, wann der letzte Verhandlungstermin im Rechtsstreit Werder (Havel) / Kristall Bäder AG stattfand. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 28983 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von Herrn Müller beigefügtes Schreiben zu o. g.…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
AW: Antw: Vermittlung bei Anfrage „Gutachten zur Wirtschaftlichkeit der geplanten Blütentherme“ [#28983]
Datum
13. Dezember 2018 10:46
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1008,8 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von Herrn Müller beigefügtes Schreiben zu o. g. Betreff. Wir bitten um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen