Ausführungsvorschriften zu § 309 Abs. 1 und 2 SGB III sowie zur Verwendung von Textbausteinen (jeweils für den Zeitraum 2013 bis 2018)
Sehr geehrte Damen und Herren,
es wird um die Übermittlung von Dokumenten (Dienstanweisungen, Ausführungsvorschriften, Protokollen, jeweils mit Schwärzungen der personenbezogenen Daten) zu folgenden Sachverhalten für den Zeitraum 2013 bis 2018 gebeten:
1. Ausführungsvorschriften der Agenturen für Arbeit und Jobcenter zu § 309 Abs. 1 und Abs. 2 SGB III, d.h. zur Versendung von Meldeaufforderungen, und hier insbesondere die Ausführungen zum auszuübenden Auswahlermessen. Welche Verfahrensschritte müssen vom jeweiligen Mitarbeiter (mit welchem Aufgabengebiet) willentlich eingeleitet werden, welche Verfahrensschritte erfolgen automatisiert (durch Software gesteuert z.B.)?
2. Unterlagen, die das Spektrum der Tätigkeiten dokumentieren, die die Agenturen für Arbeit und Jobcenter bei Meldeterminen zum Meldezweck ‚Vermittlung in Arbeit’ (§ 309 Abs. 2 Nr. 2 SGB III) durchführen.
3. Informationen dazu, wie die Mitarbeiter/innen der Agenturen für Arbeit und Jobcenter zur Vermittlung in Arbeit bei Meldeterminen geschult werden (Träger, Inhalte und Umfang der Schulungen (Gesamtstundenzahl), zu absolvierende Prüfungen).
4. Ausführungsvorschriften dazu, wie Meldetermine von Fachvermitlungskräften/Fallbetreuern durchzuführen sind.
5. Ausfürungsvorschriften/Dienstanweisungen, aus denen erkennbar ist, in welchen Kommunikationssituationen die Mitarbeiter/innen der Agenturen für Arbeit und Jobcenter im Schriftverkehr mit Arbeitslosen, Erwerbslosen und anderen Bürgern (Email und Post) ausschließlich Textbausteine verwenden dürfen und in welchen Situationen sie Sätze frei formulieren können.
Sollten einzelne oder alle Dokumente zu den erbetenen Informationen nur bei den jeweiligen Agenturen für Arbeit und Jobcentern verfügbar sein, wird um Weiterleitung meiner Anfrage an die dort zuständigen Dienststellen gebeten.
Dies ist eine Anfrage nach dem IFG. Es wird um eine vollständige Auskunft – bitte in einfacher elektronischer Form (einschließlich einfacher elektronischer Kopien von Dokumenten) – gemäß § 7 Abs. 5 IFG so bald wie möglich, jedoch spätestens innerhalb eines Monats gebeten.
Vielen Dank für die Auskunft.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum3. Mai 2018
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5. Juni 2018
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- Ausführungsvorschriften zu § 309 Abs. 1 und 2 SGB III sowie zur Verwendung von Textbausteinen (jeweils für den Zeitraum 2013 bis 2018) [#29376]
- Datum
- 3. Mai 2018 09:17
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- Ergänzung: Ausführungsvorschriften zu § 309 Abs. 1 und 2 SGB III sowie zur Verwendung von Textbausteinen (jeweils für den Zeitraum 2013 bis 2018) [#29376]
- Datum
- 8. Mai 2018 13:37
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- Datum
- 24. Mai 2018 17:48
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- Datum
- 7. Juni 2018 14:39
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- Datum
- 4. Juli 2018 13:54
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- Datum
- 6. Juli 2018 20:07
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- Datum
- 18. Juli 2018 15:42
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- Datum
- 24. Juli 2018 12:46
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- Datum
- 23. August 2018 15:23
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- Datum
- 26. Oktober 2018 17:11
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- Vermittlung bei Anfrage „Ausführungsvorschriften zu § 309 Abs. 1 und 2 SGB III sowie zur Verwendung von Textbausteinen (jeweils für den Zeitraum 2013 bis 2018)“ [#29376] [#29376]
- Datum
- 3. Januar 2019 13:31
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- Datum
- 16. Januar 2019 14:19
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- Datum
- 25. Februar 2019 17:24
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- AW: IFG-Anträge zu »Ausführungsvorschriften zu § 309 Abs. 1 und 2 SGB III sowie zur Verwendung von Textbausteinen (jeweils für den Zeitraum 2013 bis 2018)« # 15-720/003 II#0244 [#29376]
- Datum
- 26. Februar 2019 16:50
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- Datum
- 6. März 2019 14:53
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- Datum
- 18. April 2019 16:18
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