Ortsgruppe Norderstedt e.V. im Verein für Deutsche Schäferhund

Anfrage an: Stadt Norderstedt

laut Zeitungsbericht im Hamburger Abendblatt vom 03.01.2013 (https://www.abendblatt.de/region/norderstedt/article112367757/Schaeferhund-Verein-muss-Gelaende-einzaeunen.html) führt Herr Borchardt aus:
"Unser Ordnungsamt hat dem Verein auferlegt, das Gelände ordnungsgemäß einzuzäunen. Und wir haben vom Verein inzwischen auch die Rückmeldung bekommen, dass die Mitglieder der Auflage nachkommen werden", sagt Hauke Borchardt, Sprecher der Norderstedter Stadtverwaltung. Die Behörde habe dem Verein zudem eine Frist gesetzt, innerhalb der der Zaun stehen muss. Wird die nicht eingehalten, müssen die Schäferhund-Freunde mit Sanktionen rechnen."
Dies ist bis heute nicht passiert (5 Jahre später).
Bitte teilen Sie mir mit ob der Verein sanktioniert wurde und wenn ja, wie und, sollte es eine Geldstrafe gewesen sein, in welcher Höhe.
Sollte keine Sanktionen vorgenommen sein teilen Sie mir bitte mit wieso.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Mai 2018
  • Frist
    10. Juni 2018
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Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: laut Zeitu…
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Betreff
Ortsgruppe Norderstedt e.V. im Verein für Deutsche Schäferhund [#29683]
Datum
11. Mai 2018 18:21
An
Stadt Norderstedt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
laut Zeitungsbericht im Hamburger Abendblatt vom 03.01.2013 (https://www.abendblatt.de/region/norderstedt/article112367757/Schaeferhund-Verein-muss-Gelaende-einzaeunen.html) führt Herr Borchardt aus: "Unser Ordnungsamt hat dem Verein auferlegt, das Gelände ordnungsgemäß einzuzäunen. Und wir haben vom Verein inzwischen auch die Rückmeldung bekommen, dass die Mitglieder der Auflage nachkommen werden", sagt Hauke Borchardt, Sprecher der Norderstedter Stadtverwaltung. Die Behörde habe dem Verein zudem eine Frist gesetzt, innerhalb der der Zaun stehen muss. Wird die nicht eingehalten, müssen die Schäferhund-Freunde mit Sanktionen rechnen." Dies ist bis heute nicht passiert (5 Jahre später). Bitte teilen Sie mir mit ob der Verein sanktioniert wurde und wenn ja, wie und, sollte es eine Geldstrafe gewesen sein, in welcher Höhe. Sollte keine Sanktionen vorgenommen sein teilen Sie mir bitte mit wieso.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ortsgruppe Norderstedt e.V. im Verein für Deu…
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AW: Ortsgruppe Norderstedt e.V. im Verein für Deutsche Schäferhund [#29683]
Datum
10. Juni 2018 22:14
An
Stadt Norderstedt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ortsgruppe Norderstedt e.V. im Verein für Deutsche Schäferhund“ vom 11.05.2018 (#29683) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29683 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Ortsgruppe Norderstedt e.V. im Verein für Deuts…
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Betreff
AW: Ortsgruppe Norderstedt e.V. im Verein für Deutsche Schäferhund [#29683]
Datum
27. April 2019 19:25
An
Stadt Norderstedt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Ortsgruppe Norderstedt e.V. im Verein für Deutsche Schäferhund“ vom 11.05.2018 (#29683) wurde von Ihnen bis heute nicht beantwortet. Da es sich für die Stadt ja nicht mehr um ein "laufendes Verfahren" handelt, informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29683 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Norderstedt
Sehr geehrteAntragsteller/in mir liegt leider keine Anfrage aus dem Jahre 2018 vor. Bitte senden Sie mir diese …
Von
Stadt Norderstedt
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AW: Ortsgruppe Norderstedt e.V. im Verein für Deutsche Schäferhund [#29683]
Datum
29. April 2019 09:43
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in mir liegt leider keine Anfrage aus dem Jahre 2018 vor. Bitte senden Sie mir diese erneut zu, damit ich Ihnen zeitnah antworten kann. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in die Anfrag ist schon älter...aber bis heute nicht zufriedenstellend beantwortet. Des…
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Betreff
AW: Ortsgruppe Norderstedt e.V. im Verein für Deutsche Schäferhund [#29683]
Datum
29. April 2019 19:21
An
Stadt Norderstedt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die Anfrag ist schon älter...aber bis heute nicht zufriedenstellend beantwortet. Deswegen hier erneut: bitte senden Sie mir Folgendes zu: laut Zeitungsbericht im Hamburger Abendblatt vom 03.01.2013 (https://www.abendblatt.de/region/norderstedt/article112367757/Schaeferhund-Verein-muss-Gelaende-einzaeunen.html) führt Herr Borchardt aus: "Unser Ordnungsamt hat dem Verein auferlegt, das Gelände ordnungsgemäß einzuzäunen. Und wir haben vom Verein inzwischen auch die Rückmeldung bekommen, dass die Mitglieder der Auflage nachkommen werden", sagt Hauke Borchardt, Sprecher der Norderstedter Stadtverwaltung. Die Behörde habe dem Verein zudem eine Frist gesetzt, innerhalb der der Zaun stehen muss. Wird die nicht eingehalten, müssen die Schäferhund-Freunde mit Sanktionen rechnen." Dies ist bis heute nicht passiert (5 Jahre später). Bitte teilen Sie mir mit ob der Verein sanktioniert wurde und wenn ja, wie und, sollte es eine Geldstrafe gewesen sein, in welcher Höhe. Sollte keine Sanktionen vorgenommen sein teilen Sie mir bitte mit wieso. Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29683 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Norderstedt
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 29.04.2019 in der Sie erneute Auskunft über Sank…
Von
Stadt Norderstedt
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AW: Ortsgruppe Norderstedt e.V. im Verein für Deutsche Schäferhund [#29683]
Datum
21. Mai 2019 08:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 29.04.2019 in der Sie erneute Auskunft über Sanktionen bezüglich eines Verfahrens mit dem „Verein für Deutsche Schäferhunde“ wünschen. Nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt kann ich Ihnen nun wie folgt Antworten. Sie sprechen in Ihrer Mail einen Zeitungsartikel aus dem Jahre 2013 an, in dem Sie erfahren haben, dass das Ordnungsamt eine Einzäunung des Geländes des Vereins für Deutsche Schäferhunde auferlegt hat. Die Umzäunung wurde seitens des Ordnungsamtes am 24.05.2018 begutachtet. Mit Schreiben vom 27.11.2018 wurde Ihnen auf Anfrage seitens des Ordnungsamtes mitgeteilt, dass der Verein folgende Auflagen erhält: - Der Verein sollte nach Außen wirksam (Beschilderung) mitteilen, wann die wöchentlichen Trainingszeiten sind. - Für die Hunde der Mitglieder und Besucher sollte ein Leinenzwang durch den Verein gelten. Ein Ableinen sollte nur im Beisein eines Übungsleiters zu Trainingszwecken eingeführt werden. Dessen Anweisungen muss Folge geleistet werden. Weiter wurde Ihnen mit gleichem Schreiben mitgeteilt, dass: - der Verein nur noch jährliche Befristungen für die Nutzung des Geländes erhalte und Verhandlungen über ein neues Grundstück noch nicht abgeschlossen seien, - Es zwei Übungstage gebe: Mittwoch ab 17:00 Uhr und Sonntag von 09:00 – 14:00 Uhr. Entsprechende Hinweisschilder wurden für jedermann sichtbar angebracht. Ein Hinweis auf die Homepage des Vereins sollte folgen, damit sich jeder zum Verein in-formieren kann, - die Ausbildung durch den Hundeführer grundsätzlich angeleint erfolge, Ausbildungs-wart bzw. lizenierte Ausbilder anwesend seien müssen, - ein Ableinen von Hunden im Training grundsätzlich nur erfolge, wenn ein Hund in absolutem Gehorsam stehe, - über Wesenstest und Begleithundeprüfungen werde die Sozialverträglichkeit, das Aggressionspotential aller Hunde geprüft Die Stadt Norderstedt hat mit vorgenannten Ausführungen nach pflichtgemäßem Ermessen gehandelt. Mit diesen Ausführungen, welche Ihnen zudem mit Schreiben vom 23.04.2019 bestätigt und erläutert wurden, haben Sie alle Antworten auf die von Ihren gestellten Fragen erhalten. Ich sehe Ihre Anfrage nach dem IZG-SH damit abschließend als erledigt an. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in aus Zeit gründen habe ich Ihnen die noch zwei anderen Versionen des Falles nicht zus…
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AW: Ortsgruppe Norderstedt e.V. im Verein für Deutsche Schäferhund [#29683]
Datum
25. Mai 2019 09:47
An
Stadt Norderstedt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in aus Zeit gründen habe ich Ihnen die noch zwei anderen Versionen des Falles nicht zusenden können. Um es noch mal festzuhalten: Ich beziehe mich auf den Artikel im Hamburger Abendblatt vom Jahre 2013. In dem die Stadt sagt, dass der Verein das Gelände einzäunen muss und wenn nicht sanktioniert wird. Es ist richtig das es jetzt ein Zäunchen gibt was vielleicht ca. 8 Meter von 100 Metern ohne Zaun abdeckt. Dieses Zäunchen wurde ca. im Juni 2018 gezogen. Das erklärt nicht 1. Warum nich,t wie von der Stadt im Jahr 2013 bekannt gegeben, das ganze Gelände eingezäunt wurde und 2. , da ja erst im Juni 2018 ein Alibi-Zäunchen gezogen wurde, wie der Verein von 2013-2018 sanktioniert wurde. Da 5 Jahre lang kein Zaun gezogen wurde muss der Verein ja logischerweise 5 Jahre lang sanktioniert worden sein. Die Frage war in welcher Höhe der Verein jedes Jahr sanktioniert wurde und sollte der Verein nicht sanktioniert worden sein warum das nicht, trotz Ankündigung, passiert ist. Ich hoffe ich habe die Frage jetzt einfach und verständlich genug ausgedrückt. Ich möchte Sie auch darum bitten diese Frage einfach zu beantworten. Einfache Frage - einfache Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29683 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in leider habe ich bis jetzt keine Antwort schlüssige Antwort auf meine Frage von Ihnen…
An Stadt Norderstedt Details
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AW: Ortsgruppe Norderstedt e.V. im Verein für Deutsche Schäferhund [#29683]
Datum
2. Juli 2019 20:17
An
Stadt Norderstedt
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Sehr geehrteAntragsteller/in leider habe ich bis jetzt keine Antwort schlüssige Antwort auf meine Frage von Ihnen erhalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29683 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Norderstedt
Sehr geehrteAntragsteller/in wie Ihnen bereits mehrfach mitgeteilt, hat die Stadt Norderstedt in der von Ihnen ge…
Von
Stadt Norderstedt
Betreff
AW: Ortsgruppe Norderstedt e.V. im Verein für Deutsche Schäferhund [#29683]
Datum
3. Juli 2019 16:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wie Ihnen bereits mehrfach mitgeteilt, hat die Stadt Norderstedt in der von Ihnen genannten Angelegenheit nach pflichtgemäßem Ermessen gehandelt. In Ihrer Mail vom 25.05.2019 stellten Sie die Fragen : 1. Warum nicht wie von der Stadt im Jahr 2013 bekannt gegeben, das ganze Gelände eingezäunt wurde und 2. da ja erst im Juni 2018 ein Alibi-Zäunchen gezogen wurde, wie der Verein von 2013-2018 sanktioniert wurde. Zu Punkt 1: Das Gelände wurde eingezäunt. Wann eine Einzäunung notwendig ist, wurde seitens der Stadt beobachtet und nach pflichtgemäßem Ermessen entschieden. Zu Punkt 2: Die Entscheidung, ob und in wie weit der Verein sanktioniert wird/wurde liegt allein bei der Stadt Norderstedt. Eine Auskunft gegenüber dritte wird die Stadt an dieser Stelle nicht geben. Sie können jedoch sicher sein, dass die Stadt Norderstedt mit den Ihnen bekannten Maßnahmen ihrer Pflicht nachgegangen ist. Ich sehe Ihre Fragen somit abschließend als erledigt an. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in bitte begründen Sie schlüssig warum sie keine Auskunft über die Nicht-Sanktionierung…
An Stadt Norderstedt Details
Von
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Betreff
AW: Ortsgruppe Norderstedt e.V. im Verein für Deutsche Schäferhund [#29683]
Datum
3. Juli 2019 18:01
An
Stadt Norderstedt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte begründen Sie schlüssig warum sie keine Auskunft über die Nicht-Sanktionierung des Vereins an Dritte geben. 6 Jahre lang war kein Zaun gezogen worden, trotz Ankündigung durch die Stadt. Ergo hätte eine Sanktionierung stattfinden müssen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29683 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in es ist ja etwas traurig das Sie noch nicht mal eine Begründung hervorbringen können …
An Stadt Norderstedt Details
Von
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Betreff
AW: Ortsgruppe Norderstedt e.V. im Verein für Deutsche Schäferhund [#29683]
Datum
10. August 2019 18:07
An
Stadt Norderstedt
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in es ist ja etwas traurig das Sie noch nicht mal eine Begründung hervorbringen können wieso die Stadt die Aussage verweigert. Ich halte dies weiterhin für einen vorgeschobenen Grund. Gerne Verweise ich auf TOP 6 des am 12.08.19 tagenden Hauptauschusses. Es handelt sich hier um eine ähnliche FProblematik und ich habe sehr starke Zweifel das die Fraktion der FDP hierauf keine Antwort bekommt. Des Weiteren frage ich Sie, wenn die Stadt Norderstedt an dieser Stelle keine Auskunft erteilt, an welcher Stelle ich dann die Auskunft erhalten kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Mertens Anfragenr: 29683 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Norderstedt
Sehr geehrteAntragsteller/in mir wurde zugetragen, dass Sie zwischenzeitlich Widerspruch an anderer Stelle eingel…
Von
Stadt Norderstedt
Betreff
Re: AW: Ortsgruppe Norderstedt e.V. im Verein für Deutsche Schäferhund [#29683]
Datum
13. August 2019 16:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in mir wurde zugetragen, dass Sie zwischenzeitlich Widerspruch an anderer Stelle eingelegt haben. Somit liegt die Zuständigkeit der Angelegenheit nicht weiter bei mir. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in das ist korrekt und es freut mich wie schnelle das Landratsamt reagiert. Hierbei han…
An Stadt Norderstedt Details
Von
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Betreff
AW: Re: AW: Ortsgruppe Norderstedt e.V. im Verein für Deutsche Schäferhund [#29683]
Datum
13. August 2019 18:55
An
Stadt Norderstedt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in das ist korrekt und es freut mich wie schnelle das Landratsamt reagiert. Hierbei handelt es sich zwar um den selben Fall aber eine andere Thematik. Sollten Sie mir keine Antwort geben können, wollen oder dürfen würde isch Sie freundlichst bitten mir ebenfalls zu schreiben das Sie mir keine Auskunft geben können oder wollen und verweisen mich an das Landratsamt. Schönen Dank und mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29683 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Sch…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Ortsgruppe Norderstedt e.V. im Verein für Deutsche Schäferhund“ [#29683] [#29683]
Datum
19. August 2019 22:41
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Schleswig-Holstein (IZG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/29683 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht bis heute nicht hinlänglich beantwortet warum der Verein in 5 Jahren nicht sanktioniert wurde (ich lese das nicht-mitteilen ob es eine Sanktion gab oder nicht als ein klares "nein"). Am 12.08.19 tagte der Hauptausschuss der Stadt Norderstedt. Im TOP 6 ging es um eine Anfrage der FDP, ob die, von der Stadt von angemahnten Schuldner (in einem anderen Fall) Ihrer Pflicht nachkommen zu zahlen und ob die Stadt sich bemüht diese Schulden einzutreiben. Dies sehe ich parallel zu dem Fall der Sanktionen. Zur Erläuterung: Richtig ist, dass es in diesem Fall noch einen zweiten Strang gibt der dem Landratsamt vorliegt. In diesem geht es aber um Lügen der Verwaltung und auch um eine Nichtauskunft über den Namen eines Amtstierarztes. Dies hat aber mit den Sanktionen in keinster Weise etwas zu tun. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 29683.pdf Anfragenr: 29683 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Re: Vermittlung bei Anfrage „Ortsgruppe Norderstedt e.V. im Verein für Deutsche Schäferhund“ [#29683] [#29683] Seh…
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Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Ortsgruppe Norderstedt e.V. im Verein für Deutsche Schäferhund“ [#29683] [#29683]
Datum
20. August 2019 08:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Re: Vermittlung bei Anfrage „Ortsgruppe Norderstedt e.V. im Verein für Deutsche Schäferhund“ [#29683] [#29683] Seh…
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Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Ortsgruppe Norderstedt e.V. im Verein für Deutsche Schäferhund“ [#29683] [#29683]
Datum
3. September 2019 10:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die von Ihnen begehrten Informationen beziehen sich auf den Ordnungswidrigkeitenbereich. Das IZG-SH nimmt als informationspflichtige Stelle zwar nicht (exzplizit) die Ordnungswidrigkeitenbehörde aus, gleichwohl kann die Anwendung des IZG-SH im Ordnungswidrigkeitenbereich als nicht eröffnet betrachtet werden. Dies ergibt sich zum einen daraus, dass § 2 Abs. 4 Nr. 3 IZG-SH u.a. Strafverfolgungsbehörden von der Informationspflicht ausklammert, soweit diese als Organe der Rechtspflege tätig werden. D.h., durch diese Regelung wird die Funktion der Rechtspflege geschützt. Rechtspflege bedeutet im formellen Sinn die von den Gerichten und den weiteren Organen der Rechtspflege wahrgenommenen Aufgaben und Angelegenheiten. Da die Ordnungswidrigkeitenbehörden gem. § 46 OWiG weitgehend die gleichen Rechte und Pflichten wie die Staatsanwaltschaften haben, sind auch die Verwaltungsbehörden in ihrer Eigenschaft als Ordnungswidrigkeitenbehörde als von der Rechtspflege umfasste Institution zu erachten. Zum anderen verweist § 46 Abs. 1 OWiG hinsichtlich der Verfahrensregelungen auf die Strafprozessordnung, die abschließend ist. Angesichts des Verweises auf die Strafprozessordnung sind die Informations- und Einsichtsrechte dort abschließend geregelt (vgl. § 475 StPO).