Verbleib der Akten des 2008 vorübergehend geschlossenen Städtischen Kinderheims "Der Waldhof"

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Wo befinden sich die Akten zur Einsicht.
Inbesonders die der Jahre 1980-bis 1996
An welcher Amts Stelle kann Einsicht beantragt werden und von Wem!

Danke

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. Mai 2018
  • Frist
    30. Juni 2018
  • 0 Follower:innen
Andreas Rind (-)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Remscheid – Fachdezernat Bildung, Jugend, Soziales, Gesundheit und Sport – Heimaufsicht Details
Von
Andreas Rind (-)
Betreff
Verbleib der Akten des 2008 vorübergehend geschlossenen Städtischen Kinderheims "Der Waldhof" [#30126]
Datum
29. Mai 2018 23:41
An
Stadt Remscheid – Fachdezernat Bildung, Jugend, Soziales, Gesundheit und Sport – Heimaufsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wo befinden sich die Akten zur Einsicht. Inbesonders die der Jahre 1980-bis 1996 An welcher Amts Stelle kann Einsicht beantragt werden und von Wem! Danke Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Andreas Rind - <<E-Mail-Adresse>>
Stadt Remscheid – Fachdezernat Bildung, Jugend, Soziales, Gesundheit und Sport – Heimaufsicht
Sehr geehrter Herr Rind, die Heime der Jugendhilfe unterliegen nicht der Zuständigkeit der WTG-Behörde, so dass i…
Von
Stadt Remscheid – Fachdezernat Bildung, Jugend, Soziales, Gesundheit und Sport – Heimaufsicht
Betreff
AW: Verbleib der Akten des 2008 vorübergehend geschlossenen Städtischen Kinderheims "Der Waldhof" [#30126]
Datum
30. Mai 2018 08:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Rind, die Heime der Jugendhilfe unterliegen nicht der Zuständigkeit der WTG-Behörde, so dass ich Ihre Mail zuständigkeitshalber an den Fachdienst Jugend, Soziales und Wohnen weitergeleitet habe. Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Rind (-)
Sehr geehrte Damen und Herren, ...Danke für die Weiterleitung! Mit freundlichen Grüßen Andreas Rind Anfragenr: …
An Stadt Remscheid – Fachdezernat Bildung, Jugend, Soziales, Gesundheit und Sport – Heimaufsicht Details
Von
Andreas Rind (-)
Betreff
AW: AW: Verbleib der Akten des 2008 vorübergehend geschlossenen Städtischen Kinderheims "Der Waldhof" [#30126]
Datum
30. Mai 2018 10:08
An
Stadt Remscheid – Fachdezernat Bildung, Jugend, Soziales, Gesundheit und Sport – Heimaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ...Danke für die Weiterleitung! Mit freundlichen Grüßen Andreas Rind Anfragenr: 30126 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andreas Rind - << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Andreas Rind (-)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verbleib der Akten des 2008 vorübergehend ges…
An Stadt Remscheid – Fachdezernat Bildung, Jugend, Soziales, Gesundheit und Sport – Heimaufsicht Details
Von
Andreas Rind (-)
Betreff
Re: AW: AW: Verbleib der Akten des 2008 vorübergehend geschlossenen Städtischen Kinderheims "Der Waldhof" [#30126]
Datum
8. August 2018 16:39
An
Stadt Remscheid – Fachdezernat Bildung, Jugend, Soziales, Gesundheit und Sport – Heimaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verbleib der Akten des 2008 vorübergehend geschlossenen Städtischen Kinderheims "Der Waldhof"“ vom 29.05.2018 (#30126) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 40 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Andreas Rind Anfragenr: 30126 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andreas Rind - << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Andreas Rind (-)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verbleib der Akten des 2008 vorübergehend ges…
An Stadt Remscheid – Fachdezernat Bildung, Jugend, Soziales, Gesundheit und Sport – Heimaufsicht Details
Von
Andreas Rind (-)
Betreff
Re: AW: AW: Verbleib der Akten des 2008 vorübergehend geschlossenen Städtischen Kinderheims "Der Waldhof" [#30126]
Datum
8. August 2018 16:39
An
Stadt Remscheid – Fachdezernat Bildung, Jugend, Soziales, Gesundheit und Sport – Heimaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verbleib der Akten des 2008 vorübergehend geschlossenen Städtischen Kinderheims "Der Waldhof"“ vom 29.05.2018 (#30126) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 40 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Andreas Rind Anfragenr: 30126 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andreas Rind - << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Andreas Rind (-)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Andreas Rind (-)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verbleib der Akten des 2008 vorübergehend geschlossenen Städtischen Kinderheims "Der Waldhof"“ [#30126] [#30126]
Datum
8. August 2018 16:42
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/30126 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil …die Aufbewahrungsfrist 30 jahre dauert und nicht wie die Behörde angibtlediglich 5 jahre. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Andreas Rind Anfragenr: 30126 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 08.08.2018 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Verbleib der Akten des 2008 vorübergehend geschlossenen Städtischen Kinderheims "Der Waldhof"“ [#30126] [#30126]
Datum
9. August 2018 09:40
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 08.08.2018 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Stadt Remscheid – Fachdezernat Bildung, Jugend, Soziales, Gesundheit und Sport – Heimaufsicht
WG: Ihre Anfrage vom 20.05.2018 Sehr geehrter Herr Rind, wie Sie der unten zu Ihrer Kenntnis angehängten Mail ent…
Sehr geehrter Herr Rind, wie Sie der unten zu Ihrer Kenntnis angehängten Mail entnehmen können, habe ich Ihre Anfrage vom 20.05.2018 mit Datum vom 30.05.2018 beantwortet. Ich gehe davon aus, dass sich Ihre erneute Anfrage somit erledigt hat. Bitte richten Sie in Zukunft keine Anfragen mehr an die Heimaufsicht der Stadt Remscheid. Diese kontrolliert und berät Pflegeheime, Altenheime und Behinderteneinrichtungen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz. Die Evangelische Jugendhilfe Bergisch Land unterliegt als Jugendhilfeeinrichtung nicht diesem Gesetz. Mit freundlichem Gruß
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihr Schreiben an mich vom 8.8.2018 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 29.5.2…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Schreiben an mich vom 8.8.2018
Datum
16. August 2018 16:49
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 29.5.2018 auf Zugang zu in Verbindung mit dem städtischen Kinderheim „Der Waldhof“ stehenden Informationen Ihr Schreiben an mich vom 8.8.2018 Aktenzeichen: 209.2.3.2.5-6728/18 ________________________________ Sehr geehrter Herr Rind, ich bedanke mich für Ihr o.g. Schreiben. Darin bitten Sie um Vermittlung bei Ihrem Informationszugangsantrag, den Sie an die Stadt Remscheid am 29.5.2018 gerichtet haben. In diesem Schreiben teilen Sie mit, dass Sie der Meinung sind, „die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil …die Aufbewahrungsfrist 30 jahre dauert und nicht wie die Behörde angibt lediglich 5 jahre.“ Da mir der Ablehnungsbescheid der Stadt nicht vorliegt und ich diesen auch nicht auf der Seite von FragdenStaat.de einsehen kann, bitte ich Sie mir zur weiteren Bearbeitung den Bescheid zu übermitteln. Mit freundlichen Grüßen
Andreas Rind (-)
AW: Ihr Schreiben an mich vom 8.8.2018 [#30126] Sehr geehrte Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfre…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Andreas Rind (-)
Betreff
AW: Ihr Schreiben an mich vom 8.8.2018 [#30126]
Datum
2. Oktober 2018 07:43
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen. Zunächst möchte ich mich kurz für ihre Antwort bedanken. Die daraus resultierende Frage ob ein entsprechend ablehnender Bescheid bereits vorliegend ist muss ich leider verneinen. Sprich ein entsprechender "Verwaltungsakt" wird seid Jahren einfach nicht erstellt. K.A. warum nicht? Sie fragen mich nach dem Erhalt eines Bescheides der Stadt Remscheid i.d.S. Ja so was wäre auch für mich sehr wünschenswert. Ganz ehrlich, man gibt mir keinen. Diese Anfrage lief in anderer Form auch in der Vergangenheit im laufe der Jahre schon öfter. Das hatte seine Anfänge vor dieser Anfrage. Aber hier über dieses Portal, ist das auch erstmal für mich nach u.a. so Beweisbar. Warum ich nichts von der Stadt bekam? Ganz ehrliche Antwort, "Fragen Sie bitte die Verantwortlichen dieser Stadt." Ich weiss es nicht! Ihre Frage warum ich trotz dieser Frage hier keinen bekommen habe würde ich zum jetzigen Zeitpunkt aber lieber an die betr. Kommunalverwaltung der verantwortlichen Stadt Rs weiterreichen. Das sich die Stadt bei der Aufbewahrungsfrist irrt wird ihnen vermutlich genauso bekannt sein wie mir selbst. Es sind 30 Jahre. Es handelt sich um Dokumente von Erheblichem Inhalt. Und die 30 J. sind nicht vrtgangen! Ansonsten müsste ein Vernichtungsvermerk mit entspr. Begründung existent sein, aber den hat man angeblich auch nicht-mehr. Dieser ist bis zum heutigen Tag nicht von der Behörde zugestellt worden! Daher kam es ja überhaupt zur Öffendlich gestellten Anfrage. ...Danke für ihr Intresse Mit freundlichen Grüßen Andreas Rind Anfragenr: 30126 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andreas Rind - << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Andreas Rind (-)
AW: Ihr Schreiben an mich vom 8.8.2018 [#30126] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage…
An Stadt Remscheid – Fachdezernat Bildung, Jugend, Soziales, Gesundheit und Sport – Heimaufsicht Details
Von
Andreas Rind (-)
Betreff
AW: Ihr Schreiben an mich vom 8.8.2018 [#30126]
Datum
2. Oktober 2018 07:47
An
Stadt Remscheid – Fachdezernat Bildung, Jugend, Soziales, Gesundheit und Sport – Heimaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verbleib der Akten des 2008 vorübergehend geschlossenen Städtischen Kinderheims "Der Waldhof"“ vom 29.05.2018 (#30126) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 95 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Desweiteren würde ich Sie nochmals darum bitten mir einen Schriftlichen Versagensbescheid per Verwaltungsakt zuzusenden. Mit freundlichen Grüßen Andreas Rind Anfragenr: 30126 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andreas Rind - << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Andreas Rind (-)
AW: Ihr Schreiben an mich vom 8.8.2018 [#30126] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Andreas Rind (-)
Betreff
AW: Ihr Schreiben an mich vom 8.8.2018 [#30126]
Datum
2. Oktober 2018 08:13
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verbleib der Akten des 2008 vorübergehend geschlossenen Städtischen Kinderheims "Der Waldhof"“ vom 29.05.2018 wurde im Rahmen einer parralell laufenden Anfrage auf diesem Portal mit anderem Inhalt wie folgt beantwortet. Von Küchler, Thomas – Stadt Remscheid – Fachdezernat Bildung, Jugend, Soziales, Gesundheit und Sport – Heimaufsicht ( ändern ) Betreff Ihre Anfrage vom 20.05.2018 Datum 30. Mai 2018 14:07 Status Warte auf Antwort Sehr geehrt<< Anrede >> bezugnehmend auf Ihre Anfrage zur Einsichtnahme in Ihre Jugendhilfeakte teile ich Ihnen mit, dass hier kein Vorgang mehr unter Ihrem Namen besteht. Betreuungsakten im Rahmen von Hilfen zur Erziehung haben eine Aufbewahrungsfrist von 5 Jahren nach Beendigung der Hilfe. Der von Ihnen genannte Zeitraum liegt somit deutlich vor der erforderlichen Aufbewahrungsfrist. Es tut mir leid Ihnen keine andere Auskunft erteilen zu können. Mit freundlichem Gruß Mit freundlichen Grüßen Andreas Rind Anfragenr: 30126 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andreas Rind - << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre Schreiben an mich vom 2.10.2018 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 29.5…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Schreiben an mich vom 2.10.2018
Datum
15. Oktober 2018 15:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 29.5.2018 auf Zugang zu in Verbindung mit dem städtischen Kinderheim „Der Waldhof“ stehenden Informationen Aktenzeichen: 209.2.3.2.5-6728/18 ________________________________ Sehr geehrter [geschwärzt], ich bedanke mich für Ihre o.g. Schreiben. Dem bislang zwischen Ihnen und der Stadt Remscheid geführten Schriftwechsel konnte ich entnehmen, dass Sie sich mit zwei unterschiedlichen Anträgen an die Stadt gewandt haben: Zum einen haben Sie Akteneinsicht in die Akten von 1980-1996 des Städtischen Kinderheims „Der Waldhof“, zum anderen in Ihre eigene Jugendhilfeakte beantragt. Mit Antwort vom 30.5.2018 hat das Fachdezernat Bildung, Jugend, Soziales, Gesundheit und Sport – Heimaufsicht<https://fragdenstaat.de/behoerde/stadt-remscheid-fachdezernat-bildung-jugend-soziales-gesundheit-und-sport-heimaufsicht/> Sie wegen der ersten Frage an den zuständigen Fachdienst Jugend, Soziales und Wohnen https://remscheid.de/vv/oe/2.00.php#tab-kontakt verwiesen. Ich empfehle Ihnen, diese Stelle noch einmal zu kontaktieren. Hinsichtlich des Antrags auf Einsichtnahme in Ihre eigene Akte haben Sie mir ein Schreiben vom 2.10.2018 weitergeleitet, in welchem Ihnen mitgeteilt wird, dass Ihre Akte wegen des Ablaufs der Aufbewahrungsfrist nicht mehr vorhanden sei. Die Frage nach der konkreten Aufbewahrungsfrist kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>