Anzahl an Widersprüchen auf Festsetzungsbescheide

Informationen über die Anzahl an Widersprüchen die der RBB seit 2013 übersendet bekommen hat.
Über den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) erstellt der Beitragsservice Festsetzungsbescheide im Namen Ihrer Behörde. Auf diesen kann der Schuldener einen Widerspruch einlegen. Diese Widersprüche gehen zumindest teilweise direkt an die Behörde RBB.
Daher müssen in Ihrer Behörde Informationen zu meiner Anfrage vorhanden sein.
Bitte leiten sie diese Anfrage nicht an den Beitragsservice weiter.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Juli 2018
  • Frist
    10. August 2018
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Jakob Daniel Marr
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Rundfunk Berlin-Brandenburg Details
Von
Jakob Daniel Marr
Betreff
Anzahl an Widersprüchen auf Festsetzungsbescheide [#31774]
Datum
9. Juli 2018 16:52
An
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die Anzahl an Widersprüchen die der RBB seit 2013 übersendet bekommen hat. Über den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) erstellt der Beitragsservice Festsetzungsbescheide im Namen Ihrer Behörde. Auf diesen kann der Schuldener einen Widerspruch einlegen. Diese Widersprüche gehen zumindest teilweise direkt an die Behörde RBB. Daher müssen in Ihrer Behörde Informationen zu meiner Anfrage vorhanden sein. Bitte leiten sie diese Anfrage nicht an den Beitragsservice weiter.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jakob Daniel Marr <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Jakob Daniel Marr
Jakob Daniel Marr
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl an Widersprüchen auf Festsetzungsbesche…
An Rundfunk Berlin-Brandenburg Details
Von
Jakob Daniel Marr
Betreff
Re: Anzahl an Widersprüchen auf Festsetzungsbescheide [#31774]
Datum
10. August 2018 15:54
An
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl an Widersprüchen auf Festsetzungsbescheide“ vom 09.07.2018 (#31774) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jakob Daniel Marr Anfragenr: 31774 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jakob Daniel Marr
Jakob Daniel Marr
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl an Widersprüchen auf Festsetzungsbesche…
An Rundfunk Berlin-Brandenburg Details
Von
Jakob Daniel Marr
Betreff
AW: Re: Anzahl an Widersprüchen auf Festsetzungsbescheide [#31774]
Datum
11. Februar 2019 16:32
An
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl an Widersprüchen auf Festsetzungsbescheide“ vom 09.07.2018 (#31774) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 186 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jakob Daniel Marr Anfragenr: 31774 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jakob Daniel Marr
Jakob Daniel Marr
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl an Widersprüchen auf Festsetzungs…
An Rundfunk Berlin-Brandenburg Details
Von
Jakob Daniel Marr
Betreff
AW: Re: Anzahl an Widersprüchen auf Festsetzungsbescheide [#31774]
Datum
28. November 2019 09:38
An
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl an Widersprüchen auf Festsetzungsbescheide“ vom 09.07.2018 (#31774) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 476 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jakob Daniel Marr Anfragenr: 31774 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/31774

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Rundfunk Berlin-Brandenburg
Sehr geehrter Herr Marr, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir können Ihre Anfrage jedoch ohne Beitragskonto-Numme…
Von
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Betreff
Antwort: WG: AW: Re: Anzahl an Widersprüchen auf Festsetzungsbescheide [#31774]
Datum
28. November 2019 09:57
Status
Warte auf Antwort
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1,8 KB


Sehr geehrter Herr Marr, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir können Ihre Anfrage jedoch ohne Beitragskonto-Nummer oder Ihre vollständige Anschrift leider nicht zuordnen und sind zudem nicht sicher, ob sie uns überhaupt erreicht hat, da wir innerhalb angemessener Fristen antworten. Mit freundlichen Grüßen