Richterliche Anweisung zur Erfassung der Personalien aller Zuschauer bei der Hasi-Räumungsklage
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA
Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 17. August 2018, 9:30 wurde die Räumungsklage der HWG gegen den Capuze e.V. bezüglich der Hafenstraße 7 am Landgericht Halle mündlich verhandelt. Am Eingang zum Saal 141 nahm ein Polizist die Personalien sämtlicher Zuschauer auf. Auf die Frage nach der Rechtsgrundlage für dieses Vorgehen verwies er auf ein dreiseitiges Dokument, welches auf dem Tisch auslag. Eine Kopie davon konnte er uns nicht mitgeben.
Bitte übersenden Sie mir besagtes Dokument in elektronischer Form.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben.
Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum18. August 2018
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21. September 2018
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