Errichtungsanordnung der INPOL Verbunddatei "Innere Sicherheit"

Anfrage an: Bundeskriminalamt

Hiermit beantrage ich die elektronische Zusendung der Errichtungsanordnung für die INPOL Verbunddatei "Innere Sicherheit".

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Februar 2013
  • Frist
    20. März 2013
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hiermit beantrag…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Errichtungsanordnung der INPOL Verbunddatei "Innere Sicherheit"
Datum
16. Februar 2013 18:24
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hiermit beantrage ich die elektronische Zusendung der Errichtungsanordnung für die INPOL Verbunddatei "Innere Sicherheit".
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskriminalamt
Der Antrag wird wegen Geheimhaltungsgründen abgelehnt.
Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
7. März 2013
Status
Anfrage abgelehnt
Der Antrag wird wegen Geheimhaltungsgründen abgelehnt.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige K…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Errichtungsanordnung der INPOL Verbunddatei "Innere Sicherheit""
Datum
12. März 2013 18:25
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/3419 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil die Geheimhaltungsgründe nicht bestehen. Eine ähnliche Anfrage wurde nach Widerspruch positiv beschieden: https://fragdenstaat.de/anfrage/bka-datei-pmk-links-z/ Die dort angeführte Widerspruchsbegründung lässt sich analog auch auf diesen Fall übertragen: https://fragdenstaat.de/files/foi/603/2011-11-22-bka_widerspruch.pdf Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Ich verweise zusätzlich auf die rechtswidrigen Speicherungen des BKA in dieser Datei, wie Ihre Behörde im Vorgang V-642 II#0966 festgestellt hat. Mit freundlichen Grüßen Dr. Anonymer Nutzer.
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Akten…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Errichtungsanordnung der INPOL Verbunddatei "Innere Sicherheit""
Datum
3. April 2013 15:22
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Aktenzeichen: IX-725/003 II#0109 Sehr geehrter Herr Dr. Anonymer Nutzer, die Prüfung Ihrer Eingabe wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Sobald die Erörterungen mit dem BKA abgeschlossen sind, werde ich mich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Thorsten Ohl ---------------- Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Husarenstr. 30, 53117 Bonn Tel: +49 (0) 228 997799-955 Fax: +49 (0) 228 997799-550 Email: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.informationsfreiheit.bund.de -------- Original-Nachricht -------- Betreff: Vermittlung bei Anfrage "Errichtungsanordnung der INPOL Verbunddatei "Innere Sicherheit"" Datum: Tue, 12 Mar 2013 17:25:02 -0000 Von: Anonymer Nutzer <<Name und E-Mail-Adresse>> Antwort an: Anonymer Nutzer <<Name und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/3419 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil die Geheimhaltungsgründe nicht bestehen. Eine ähnliche Anfrage wurde nach Widerspruch positiv beschieden: https://fragdenstaat.de/anfrage/bka-datei-pmk-links-z/ Die dort angeführte Widerspruchsbegründung lässt sich analog auch auf diesen Fall übertragen: https://fragdenstaat.de/files/foi/603/2011-11-22-bka_widerspruch.pdf Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Ich verweise zusätzlich auf die rechtswidrigen Speicherungen des BKA in dieser Datei, wie Ihre Behörde im Vorgang V-642 II#0966 festgestellt hat. Mit freundlichen Grüßen Dr. Anonymer Nutzer.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, können Sie mir hinsichtlich des o.g. Sachverhalts (Aktenzeichen: IX-725/003 II#010…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Errichtungsanordnung der INPOL Verbunddatei "Innere Sicherheit"" [#3419]
Datum
11. Februar 2014 22:42
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, können Sie mir hinsichtlich des o.g. Sachverhalts (Aktenzeichen: IX-725/003 II#0109) nunmehr eine Mitteilung machen? Der Vorgang liegt seit ca. 10 Monaten bei Ihnen zur Bewertung. Mit freundlichen Grüßen
Bundeskriminalamt
Aufrechterhaltung Ihres Widerspruchs vom 12.03.2013
Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
Aufrechterhaltung Ihres Widerspruchs vom 12.03.2013
Datum
25. Februar 2014
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
230,9 KB
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
26. Februar 2014 13:55
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
85,3 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Re: Aufrechterhaltung Ihres Widerspruchs vom 12.03.2013 [#3419] Sehr geehrte Damen und Herren, ich werde zunächst…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: Aufrechterhaltung Ihres Widerspruchs vom 12.03.2013 [#3419]
Datum
3. März 2014 19:16
An
Bundeskriminalamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich werde zunächst mit meinen Rechtsanwälten ausführlich über das weitere Vorgehen in dieser Sache beraten und Ihnen folglich erst danach eine Rückmeldung zu Ihrem Schreiben vom 25.02.2014 geben. Darüberhinaus fordere ich Sie auf, die genauen Kosten für eine mögliche Teilauskunft darzulegen. Der bloße Verweis auf einen "dreistelligen Eurobereich" ist unzureichend und Widersprich dem Grundsatz der Kostenklarheit. Mit freundlichen Grüßen,

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Re: Aufrechterhaltung Ihres Widerspruchs vom 12.03.2013 [#3419] Sehr geehrte Damen und Herren, ich erinnere a…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Aufrechterhaltung Ihres Widerspruchs vom 12.03.2013 [#3419]
Datum
19. Januar 2016 19:37
An
Bundeskriminalamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich erinnere an meine E-Mail vom 3. März 2014, wo ich Sie zur Darlegung der genauen Kosten für eine Teilauskunft aufgefordert hatte. Sollte ich binnen zwei Wochen keine diesbezügliche Antwort erhalten, werde ich beim VG Wiesbaden eine Klage wegen Untätigkeit erheben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3419 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>