Präsentationsunterlagen von Sicherheitsdezernent Specht auf dem Fachkongress "Kommunale Ordnung" in Hamburg 2018

Anfrage an: Stadt Mannheim

Antrag nach dem LIFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Präsentationsunterlagen (Folien, Sprechzettel), die Herr Specht beim Vortrag auf dem Fachkongress "Kommunale Ordnung" in Hamburg 2018 genutzt hat.

https://www.mannheim.de/de/nachrichten/specht-spricht-bei-sicherheitskongress

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    25. Oktober 2018
  • Frist
    24. November 2018
  • Kosten dieser Information:
    5,00 Euro
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Präsentationsunterlagen…
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Präsentationsunterlagen von Sicherheitsdezernent Specht auf dem Fachkongress "Kommunale Ordnung" in Hamburg 2018 [#34218]
Datum
25. Oktober 2018 18:26
An
Stadt Mannheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Präsentationsunterlagen (Folien, Sprechzettel), die Herr Specht beim Vortrag auf dem Fachkongress "Kommunale Ordnung" in Hamburg 2018 genutzt hat. https://www.mannheim.de/de/nachrichten/specht-spricht-bei-sicherheitskongress Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Präsentationsunterlagen von Sicherheitsdezerne…
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Präsentationsunterlagen von Sicherheitsdezernent Specht auf dem Fachkongress "Kommunale Ordnung" in Hamburg 2018 [#34218]
Datum
27. November 2018 11:12
An
Stadt Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Präsentationsunterlagen von Sicherheitsdezernent Specht auf dem Fachkongress "Kommunale Ordnung" in Hamburg 2018“ vom 25.10.2018 (#34218) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34218 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Präsentationsunterlagen von Sicherheitsdezernent Specht auf dem Fachkongress "Kommunale Ordnung" in Hamburg 2018“ [#34218] [#34218]
Datum
28. November 2018 11:26
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/34218 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil es sich um eine einfache Aktenauskunft handelt, die nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 34218.pdf Anfragenr: 34218 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Mit freundlichen Grüßen
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Präsentationsunterlagen von Sicherheitsdezernent Specht auf dem Fachkongress "Kommunale Ordnung" in Hamburg 2018“ [#34218] [#34218]
Datum
28. November 2018 11:26
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Präsentationsunterlagen von Sicherheitsdezerne…
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Präsentationsunterlagen von Sicherheitsdezernent Specht auf dem Fachkongress "Kommunale Ordnung" in Hamburg 2018“ [#34218] [#34218]
Datum
5. Dezember 2018 14:32
An
Stadt Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Präsentationsunterlagen von Sicherheitsdezernent Specht auf dem Fachkongress "Kommunale Ordnung" in Hamburg 2018“ vom 25.10.2018 (#34218) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34218 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Präsentationsunterlagen von Sicherheitsdezerne…
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Präsentationsunterlagen von Sicherheitsdezernent Specht auf dem Fachkongress "Kommunale Ordnung" in Hamburg 2018“ [#34218] [#34218]
Datum
11. Dezember 2018 12:34
An
Stadt Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Präsentationsunterlagen von Sicherheitsdezernent Specht auf dem Fachkongress "Kommunale Ordnung" in Hamburg 2018“ vom 25.10.2018 (#34218) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34218 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Mannheim
Ihre Anfrage an den Ersten Bürgermeister der Stadt Mannheim vom 19.11.2018 nach dem LIFG zum Thema "Präsentat…
Von
Stadt Mannheim
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage an den Ersten Bürgermeister der Stadt Mannheim vom 19.11.2018 nach dem LIFG zum Thema "Präsentationsunterlagen vom Fachkongress Kommunale Ordnung in Hamburg 2018"
Datum
19. Dezember 2018
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre o. A. Anfrage wurde mir zur Beantwortung übergeben. Wir erlauben uns zunächst den Hinweis, dass es sich bei der von Ihnen angefragten Veranstaltung um den Bundeskongress Kommunale Ordnung, 27.September 2018 in Hamburg handelte. Sie baten für den Fall, dass Kosten entstehen, um vorherige Information. Die Beantwortung Ihrer Anfrage ist weder so leicht noch mit so geringem Aufwand verbunden, dass keine Gebühren anfallen. Nach § 10 (Gebühren und Auslagen) LIFG, zitiert: (1) Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach diesem Gesetz können Gebühren und Auslagen nach dem für die informationspflichtige Stelle jeweils maßgebenden Gebührenrecht erhoben werden und der Satzung der Stadt Mannheim über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen ausgenommen Benutzungsgebühren vom 19. Dezember 2006 § 1 i.V. , zitiert (1) Die Stadt Mannheim erhebt für öffentliche Leistungen, die sie auf Veranlassung oder im Interesse einzelner vornimmt, Gebühren nach den Anlagen zu dieser Satzung, soweit nichts anderes bestimmt ist. mit dem Gebührenverzeichnis für öffentliche Leistungen der Stadt Mannheim für die gesamte Stadtverwaltung (Gebührenverzeichnis 1) Nr. 5, zitiert: (Nr. 5) Auskünfte insbesondere aus Akten und Büchern oder Einsichtnahme in solche, soweit nichts anderes bestimmt ist - mündliche Auskünfte einfacher Art sind gebührenfrei Gründe für ein Absehen von der Verwaltungsgebühr sind nicht ersichtlich. Für die Übermittlung der Präsentationsfolien im PDF Format ist eine Gebühr von 5 € (Mindestgebühr) angemessen. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihre Anfrage gebührenpflichtig beantwortet haben wollen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage an den Ersten Bürgermeister der Stadt Mannheim vom 19.11.2018 nach dem LIFG zum Thema "Präse…
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage an den Ersten Bürgermeister der Stadt Mannheim vom 19.11.2018 nach dem LIFG zum Thema "Präsentationsunterlagen vom Fachkongress Kommunale Ordnung in Hamburg 2018" [#34218]
Datum
19. Dezember 2018 15:17
An
Stadt Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, auch wenn Ihnen andere (berufliche) E-Mail-Adressen von mir vorliegen, würde ich Sie bitten, über die Plattform fragdenstaat.de gestellte Informationsfreiheitsanfragen auch über die E-Mail-Adresse der Anfrage zu beantworten. Ich stelle meine Anfragen ja auch nicht einfach an irgendwelche E-Mail-Adressen von Behördenleiter*innen, sondern an die zuständige Stelle. Danke auch für den Hinweis, wie die Veranstaltung korrekt hieß. Ich hatte die von mir genutzte Benennung aus der Pressemitteilung Ihres Dezernats entnommen (s. https://www.mannheim.de/de/nachrichten/specht-spricht-bei-sicherheitskongress). Weiter schreiben Sie: "Die Beantwortung Ihrer Anfrage ist weder so leicht noch mit so geringem Aufwand verbunden, dass keine Gebühren anfallen." Bitte erklären Sie doch konkret den Aufwand und inwiefern er sich von dem einer früheren, gebührenfreien Anfrage nach Präsentationsunterlagen zum selben Thema (s. https://fragdenstaat.de/anfrage/prasentation-der-informationsveranstaltung-fur-bezirksbeirate-zum-thema-videouberwachung/) unterscheidet. In mehreren Konversationen mit der Pressereferentin Ihres Dezernats wurde deutlich, dass die Präsentation offensichtlich keine vertraulichen Daten enthält, denn es wurde mir angekündigt, dass ebendiese Präsentation auf einer Bezirksbeiratssitzung der Öffentlichkeit gezeigt wird. Es ist also nicht ersichtlich, welchen Aufwand die einfache Übersendung einer Datei erzeugen soll. Ich stelle darüber hinaus fest, dass die Verwaltung den Zugang zu Informationen die Videoüberwachung betreffend seit Monaten verhindert und verschleppt – ganz im Widerspruch zur "vollen Transparenz", die Dezernent Specht bei jedem öffentlichen Termin vorgibt. Gründe für ein Absehen von der Verwaltungsgebühr sind sehr wohl ersichtlich: Nämlich die von Dezernent Specht versprochene Transparenz behördlichen Handelns in einer Angelegenheit von Verfassungsrang (Videoüberwachung als Eingriff in die freie Entfaltung der Persönlichkeit; vgl. Art. 2 Abs. 1 GG). Da Sie mir an meine berufliche E-Mail-Adresse geantwortet haben, ist Ihnen auch völlig bewusst, dass es sich bei dieser Anfrage um den Teil einer journalistischen Recherche handelt. "Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe, wenn sie in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder auf andere Weise an der Meinungsbildung mitwirkt" (§ 3 LPresseG, oder auch Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG). Die Erhebung einer Verwaltungsgebühr für eine Information von hohem öffentlichem Interesse ist nur eine letzte Abwehrreaktion, um die Mannheimer Bürger*innen von ihrem Informationsfreiheitsrecht abzuschrecken. Falls es zur Vermeidung von Gebühren führt, wäre ich auch einverstanden, wenn Sie die Folien im originalen Dateiformat übersenden. Als Ultima Ratio kann ich auch völlig gebührenfrei Akteneinsicht vor Ort beantragen. Da dies aber dazu führen würde, dass die Öffentlichkeit die fraglichen Informationen nur aus zweiter Hand erfährt, würde ich eine Zusendung vorziehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34218 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage an den Ersten Bürgermeister der Stadt Mannheim vom 19.11.2018 nach dem LIFG zum Thema "Präse…
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage an den Ersten Bürgermeister der Stadt Mannheim vom 19.11.2018 nach dem LIFG zum Thema "Präsentationsunterlagen vom Fachkongress Kommunale Ordnung in Hamburg 2018" [#34218]
Datum
21. Januar 2019 21:21
An
Stadt Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Präsentationsunterlagen von Sicherheitsdezernent Specht auf dem Fachkongress "Kommunale Ordnung" in Hamburg 2018“ vom 25.10.2018 (#34218) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 58 Tage überschritten. Auf meine letzte E-Mail erhielt ich keine Antwort. Ich gehe also davon aus, dass sie nicht gelesen wurde oder verloren ging. Anbei also noch einmal die E-Mail: Sehr geehrte Damen und Herren, auch wenn Ihnen andere (berufliche) E-Mail-Adressen von mir vorliegen, würde ich Sie bitten, über die Plattform fragdenstaat.de gestellte Informationsfreiheitsanfragen auch über die E-Mail-Adresse der Anfrage zu beantworten. Ich stelle meine Anfragen ja auch nicht einfach an irgendwelche E-Mail-Adressen von Behördenleiter*innen, sondern an die zuständige Stelle. Danke auch für den Hinweis, wie die Veranstaltung korrekt hieß. Ich hatte die von mir genutzte Benennung aus der Pressemitteilung Ihres Dezernats entnommen (s. https://www.mannheim.de/de/nachrichten/specht-spricht-bei-sicherheitskongress). Weiter schreiben Sie: "Die Beantwortung Ihrer Anfrage ist weder so leicht noch mit so geringem Aufwand verbunden, dass keine Gebühren anfallen." Bitte erklären Sie doch konkret den Aufwand und inwiefern er sich von dem einer früheren, gebührenfreien Anfrage nach Präsentationsunterlagen zum selben Thema (s. https://fragdenstaat.de/anfrage/prasentation-der-informationsveranstaltung-fur-bezirksbeirate-zum-thema-videouberwachung/) unterscheidet. In mehreren Konversationen mit der Pressereferentin Ihres Dezernats wurde deutlich, dass die Präsentation offensichtlich keine vertraulichen Daten enthält, denn es wurde mir angekündigt, dass ebendiese Präsentation auf einer Bezirksbeiratssitzung der Öffentlichkeit gezeigt wird. Es ist also nicht ersichtlich, welchen Aufwand die einfache Übersendung einer Datei erzeugen soll. Ich stelle darüber hinaus fest, dass die Verwaltung den Zugang zu Informationen die Videoüberwachung betreffend seit Monaten verhindert und verschleppt – ganz im Widerspruch zur "vollen Transparenz", die Dezernent Specht bei jedem öffentlichen Termin vorgibt. Gründe für ein Absehen von der Verwaltungsgebühr sind sehr wohl ersichtlich: Nämlich die von Dezernent Specht versprochene Transparenz behördlichen Handelns in einer Angelegenheit von Verfassungsrang (Videoüberwachung als Eingriff in die freie Entfaltung der Persönlichkeit; vgl. Art. 2 Abs. 1 GG). Da Sie mir an meine berufliche E-Mail-Adresse geantwortet haben, ist Ihnen auch völlig bewusst, dass es sich bei dieser Anfrage um den Teil einer journalistischen Recherche handelt. "Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe, wenn sie in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder auf andere Weise an der Meinungsbildung mitwirkt" (§ 3 LPresseG, oder auch Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG). Die Erhebung einer Verwaltungsgebühr für eine Information von hohem öffentlichem Interesse ist nur eine letzte Abwehrreaktion, um die Mannheimer Bürger*innen von ihrem Informationsfreiheitsrecht abzuschrecken. Falls es zur Vermeidung von Gebühren führt, wäre ich auch einverstanden, wenn Sie die Folien im originalen Dateiformat übersenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34218 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage an den Ersten Bürgermeister der Stadt Mannheim vom 19.11.2018 nach dem LIFG zum Thema "Präse…
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage an den Ersten Bürgermeister der Stadt Mannheim vom 19.11.2018 nach dem LIFG zum Thema "Präsentationsunterlagen vom Fachkongress Kommunale Ordnung in Hamburg 2018" [#34218]
Datum
30. Januar 2019 20:23
An
Stadt Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, auf meine E-Mails vom 19.12.2018 sowie vom 21.01.2019 habe ich keine Antwort erhalten. Als Bürger sehe ich die Verwaltung eigentlich in der Pflicht, mich bei meinen Anträgen zu unterstützen und zu beraten (vgl. VwVfG, bzw. LVwVfG). Ich habe Ihnen Gründe für ein Absehen von der Verwaltungsgebühr genannt sowie eine Möglichkeit, den Verwaltungsaufwand zu verringern. Ich bitte höflichst um inhaltliche Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34218 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Ihre E-Mail vom 28. November 2018 Sehr geehrtAntragsteller/in beiliegend erhalten Sie ein Schreiben zu Ihrer o. g…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Ihre E-Mail vom 28. November 2018
Datum
19. Februar 2019 11:59
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
985,3 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in beiliegend erhalten Sie ein Schreiben zu Ihrer o. g. E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 28. November 2018 [#34218] Sehr geehrteAntragsteller/in im Februar 2019 kündigten Sie an, die…
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 28. November 2018 [#34218]
Datum
22. August 2019 00:28
An
Stadt Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in im Februar 2019 kündigten Sie an, die Stadt Mannheim um Stellungnahme in dieser Angelegenheit aufzufordern. Hat die Stadtverwaltung mittlerweile reagiert? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34218 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Automatische Antwort: Ihre E-Mail vom 28. November 2018 [#34218] Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Ihre E-Mail vom 28. November 2018 [#34218]
Datum
22. August 2019 00:28
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort: Ihre E-Mail vom 28. November 2018 [#34218] Sehr geehrteAntragsteller/in im Februar 2019…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Ihre E-Mail vom 28. November 2018 [#34218]
Datum
18. Februar 2020 14:48
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in im Februar 2019 kündigten Sie an, die Stadt Mannheim um Stellungnahme in dieser Angelegenheit aufzufordern. Hat die Stadtverwaltung mittlerweile reagiert? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34218 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/34218 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Automatische Antwort: Automatische Antwort: Ihre E-Mail vom 28. November 2018 [#34218] Der Eingang Ihrer E-Mail wi…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Automatische Antwort: Ihre E-Mail vom 28. November 2018 [#34218]
Datum
18. Februar 2020 14:48
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.