Zu der fehlenden Verbindlichen Aufzeichnungspflicht für Mpu Anbieter die Psychologen Gespräche in der Fahreignungsbegutachtung

Warum gibt es immernoch keine Verbindliche Aufzeichnungspflicht für Mpu Anbieter die Psychologen Gespräche in der Fahreignungsbegutachtung machen,wie es der Adac bereits seit 2006 im Verkehrsgerichtstag fordert und hiermit natürlich auch keine möglichkeit für Kunden rechtswirksam gegen fehlerhafte Gutachten erfolgreich zu klagen da ja das im Verwaltungrecht ausgelagert ist und dort die "umgekehrte Beweislast "gilt?
hierzu
(der reguläre Ablauf ist
Staatl.Fahrerlaubnissbehörde fordert Mpu,der Betroffene muss aber dann zur ausserstaatlichen Instanz zb.Tüv um sich schreiben zu lassen dass er befähigt ist und damit geht er zurück zum Staat und beantragt FS.neu),
Bei all dem Jahrelangen Debatten im Verkehrsgerichtstag wird vollkommen unterschlagen dass eine Mpu nicht innerhalb Fairer Rechtlicher+Demokratischer Rahmenbedingungen abbläuft( und zwar weil Betroffene die Beweislast haben aber nicht akkredditiert(befugt) sind die entsprechenden Beweise zu erbringen da Mpu(Verkehrsrecht) im Verwaltungsrecht stattfindet gilt dort die umgekehrte Beweislast und die Mpu Dienstleister haben keine Pflicht von Seitens der Gesetzgeber ihre Psychologengespräche aufzeichnen(Video,Ton)zu müssen (auf nachfragen sollen sie das aber anbieten dann weisen sie kunden ab da sie keine Geräte dafür haben.Es ist nicht vorgesehen),somit können Betroffene beliebig oft und theoretisch komplett bis die 15 Jahresfrist herum ist in Mpu Teilnehmerschaft gehalten werden.
Ohne Aufzeichnungen ist es jedoch unmöglich vor Gericht gegen Anbieter zu gewinnen da keine Beweise da sind , d.h. der Psychologe kann natürlich ohne jegliche Konsequenz immer negativ formulierend schreiben was er grad will um mehr Kundschaft zu haben deswegen fallen meist um die 45% durch eben gerade soviel wie man noch knapp über der hälfte ist um sagen zu können die mehrheit kommt ja durch sonst gäbs keine Neukunden.
Es reicht somit nicht aus Abstinentskontrollprogramme zu bestehen die auch jedesmal 650Euro teuer sind und nur wenige Wochen für Anmeldung zur Mpu Prüfung benutzt werden dürfen,
damit gibt es immer nur eine Chance aufs Psychogespräch bestehen,
somit zwingt man immer Neu zu machen und das dauert mindestens 6Monate meist aber 1Jahr.
https://www.firmenauto.de/mpu-adac-fordert-reformen-1561533.html
Rechtsmittel gegen die Anordnung der MPU fehlen gänzlich https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/mpu/aktuelles/
Ein so künstlich erzeugter Hartz4 ler verursacht in 15Jahren Kosten von ca.151.200Euro regulär ohne EGV.Massnahmen mitgerechnet die zu 50Prozent der Kreis und Stadt sich teilen müssen da die meisten ausserstädtischen Jobs den Führerschein aber zur Berufsausübung erfordern sehe ich das als vorsätzliche Steuergeldverschwendung mit erzeugter Altersarmut.
Hochachtungsvoll J.T.

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  • Datum
    7. Januar 2019
  • Frist
    9. Februar 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum gibt es im…
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Betreff
Zu der fehlenden Verbindlichen Aufzeichnungspflicht für Mpu Anbieter die Psychologen Gespräche in der Fahreignungsbegutachtung [#35623]
Datum
7. Januar 2019 19:23
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum gibt es immernoch keine Verbindliche Aufzeichnungspflicht für Mpu Anbieter die Psychologen Gespräche in der Fahreignungsbegutachtung machen,wie es der Adac bereits seit 2006 im Verkehrsgerichtstag fordert und hiermit natürlich auch keine möglichkeit für Kunden rechtswirksam gegen fehlerhafte Gutachten erfolgreich zu klagen da ja das im Verwaltungrecht ausgelagert ist und dort die "umgekehrte Beweislast "gilt? hierzu (der reguläre Ablauf ist Staatl.Fahrerlaubnissbehörde fordert Mpu,der Betroffene muss aber dann zur ausserstaatlichen Instanz zb.Tüv um sich schreiben zu lassen dass er befähigt ist und damit geht er zurück zum Staat und beantragt FS.neu), Bei all dem Jahrelangen Debatten im Verkehrsgerichtstag wird vollkommen unterschlagen dass eine Mpu nicht innerhalb Fairer Rechtlicher+Demokratischer Rahmenbedingungen abbläuft( und zwar weil Betroffene die Beweislast haben aber nicht akkredditiert(befugt) sind die entsprechenden Beweise zu erbringen da Mpu(Verkehrsrecht) im Verwaltungsrecht stattfindet gilt dort die umgekehrte Beweislast und die Mpu Dienstleister haben keine Pflicht von Seitens der Gesetzgeber ihre Psychologengespräche aufzeichnen(Video,Ton)zu müssen (auf nachfragen sollen sie das aber anbieten dann weisen sie kunden ab da sie keine Geräte dafür haben.Es ist nicht vorgesehen),somit können Betroffene beliebig oft und theoretisch komplett bis die 15 Jahresfrist herum ist in Mpu Teilnehmerschaft gehalten werden. Ohne Aufzeichnungen ist es jedoch unmöglich vor Gericht gegen Anbieter zu gewinnen da keine Beweise da sind , d.h. der Psychologe kann natürlich ohne jegliche Konsequenz immer negativ formulierend schreiben was er grad will um mehr Kundschaft zu haben deswegen fallen meist um die 45% durch eben gerade soviel wie man noch knapp über der hälfte ist um sagen zu können die mehrheit kommt ja durch sonst gäbs keine Neukunden. Es reicht somit nicht aus Abstinentskontrollprogramme zu bestehen die auch jedesmal 650Euro teuer sind und nur wenige Wochen für Anmeldung zur Mpu Prüfung benutzt werden dürfen, damit gibt es immer nur eine Chance aufs Psychogespräch bestehen, somit zwingt man immer Neu zu machen und das dauert mindestens 6Monate meist aber 1Jahr. https://www.firmenauto.de/mpu-adac-fordert-reformen-1561533.html Rechtsmittel gegen die Anordnung der MPU fehlen gänzlich https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/mpu/aktuelles/ Ein so künstlich erzeugter Hartz4 ler verursacht in 15Jahren Kosten von ca.151.200Euro regulär ohne EGV.Massnahmen mitgerechnet die zu 50Prozent der Kreis und Stadt sich teilen müssen da die meisten ausserstädtischen Jobs den Führerschein aber zur Berufsausübung erfordern sehe ich das als vorsätzliche Steuergeldverschwendung mit erzeugter Altersarmut. Hochachtungsvoll J.T.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Datum
25. März 2019 14:27
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zu der fehlenden Verbindlichen Aufzeichnungspflicht für Mpu Anbieter die Psychologen Gespräche in der Fahreignungsbegutachtung“ vom 07.01.2019 (#35623) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 45 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35623 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Datum
25. März 2019 14:28
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Datum
19. April 2019 01:14
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Datum
19. April 2019 01:22
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage vom 07.01.2019 (#35623) wurde von Ihnen nicht in vorgeschriebener Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 70 Tage überschritten. Ich erwarte dass sie umgehend reagieren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35623 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Datum
13. August 2019 21:48
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Datum
10. Februar 2020 09:51
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zu der fehlenden Verbindlichen Aufzeichnungspflicht für Mpu Anbieter die Psychologen Gespräche in der Fahreignungsbegutachtung“ vom 07.01.2019 (#35623) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 367 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35623 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/35623 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Ihre Anfrage vom 7. 1. 2019 ( Aufzeichnungspflicht für Psychologengespräche in der Fahreignungsbegutachtung - #356…
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Betreff
Ihre Anfrage vom 7. 1. 2019 ( Aufzeichnungspflicht für Psychologengespräche in der Fahreignungsbegutachtung - #35623)
Datum
11. Februar 2020 14:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort auf Ihre Anfrage; aufgrund eines Büroversehens ist Ihre Anfrage bedauerlicherweise unbemerkt "liegengeblieben". Wir antworten Ihnen in der Sache wie folgt: Der Wunsch nach größerer Transparenz bei der Erstellung von Gutachten zur Fahreignung besteht insbesondere bei Unstimmigkeiten bezüglich der im Gutachten wiedergegebenen Gesprächsinhalte. Seit geraumer Zeit besteht daher die Forderung nach Ton- oder Videoaufzeichnungen der psychologischen Exploration und der medizinischen Anamnese. In Anlage 4a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist die Forderung niedergelegt, dass über die Untersuchung Aufzeichnungen anzufertigen sind. Die Beurteilungskriterien fordern bei den Kriterien zum psychologischen Untersuchungsgespräch (PUG 1 Punkt 7: "Der Träger hat Regelungen für einen elektronischen Mitschnitt getroffen (...).". Bereits jetzt gibt es daher bei allen Trägern der Begutachtung auf Wunsch der Klienten eine Tonaufzeichnung dieser Gespräche. Da die Aufzeichnung selbst und insbesondere die Transkription des Gesprächsverlaufs mit hohen Kosten verbunden ist, wurde deshalb bewusst auf eine Verpflichtung verzichtet. Sollten Ihnen Weigerungen der Begutachtungsstellen für Fahreignung bekannt sein, bitte ich Sie diese an die zuständige Anerkennungsbehörde zu übermitteln. Zur Erhöhung der Transparenz und um die Frage des Nachweises einer möglichen Abstinenz jedem Betroffenen zu ermöglichen, wurde eine Serviceseite auf dem Internetportal der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) mit übersichtlichen und leichtverständlichen Darstellungen und Antworten auf alle wichtigen Fragen zur MPU (www.bast.de/mpu<http://www.bast.de/mpu>) entwickelt. Hinsichtlich der Bestehensquoten erlauben wir uns, auf die auf der Internetseite der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) veröffentlichte differenzierte Statistik hinzuweisen. Mit freundlichen Grüßen