Zu der fehlenden Verbindlichen Aufzeichnungspflicht für Mpu Anbieter die Psychologen Gespräche in der Fahreignungsbegutachtung
Warum gibt es immernoch keine Verbindliche Aufzeichnungspflicht für Mpu Anbieter die Psychologen Gespräche in der Fahreignungsbegutachtung machen,wie es der Adac bereits seit 2006 im Verkehrsgerichtstag fordert und hiermit natürlich auch keine möglichkeit für Kunden rechtswirksam gegen fehlerhafte Gutachten erfolgreich zu klagen da ja das im Verwaltungrecht ausgelagert ist und dort die "umgekehrte Beweislast "gilt?
hierzu
(der reguläre Ablauf ist
Staatl.Fahrerlaubnissbehörde fordert Mpu,der Betroffene muss aber dann zur ausserstaatlichen Instanz zb.Tüv um sich schreiben zu lassen dass er befähigt ist und damit geht er zurück zum Staat und beantragt FS.neu),
Bei all dem Jahrelangen Debatten im Verkehrsgerichtstag wird vollkommen unterschlagen dass eine Mpu nicht innerhalb Fairer Rechtlicher+Demokratischer Rahmenbedingungen abbläuft( und zwar weil Betroffene die Beweislast haben aber nicht akkredditiert(befugt) sind die entsprechenden Beweise zu erbringen da Mpu(Verkehrsrecht) im Verwaltungsrecht stattfindet gilt dort die umgekehrte Beweislast und die Mpu Dienstleister haben keine Pflicht von Seitens der Gesetzgeber ihre Psychologengespräche aufzeichnen(Video,Ton)zu müssen (auf nachfragen sollen sie das aber anbieten dann weisen sie kunden ab da sie keine Geräte dafür haben.Es ist nicht vorgesehen),somit können Betroffene beliebig oft und theoretisch komplett bis die 15 Jahresfrist herum ist in Mpu Teilnehmerschaft gehalten werden.
Ohne Aufzeichnungen ist es jedoch unmöglich vor Gericht gegen Anbieter zu gewinnen da keine Beweise da sind , d.h. der Psychologe kann natürlich ohne jegliche Konsequenz immer negativ formulierend schreiben was er grad will um mehr Kundschaft zu haben deswegen fallen meist um die 45% durch eben gerade soviel wie man noch knapp über der hälfte ist um sagen zu können die mehrheit kommt ja durch sonst gäbs keine Neukunden.
Es reicht somit nicht aus Abstinentskontrollprogramme zu bestehen die auch jedesmal 650Euro teuer sind und nur wenige Wochen für Anmeldung zur Mpu Prüfung benutzt werden dürfen,
damit gibt es immer nur eine Chance aufs Psychogespräch bestehen,
somit zwingt man immer Neu zu machen und das dauert mindestens 6Monate meist aber 1Jahr.
https://www.firmenauto.de/mpu-adac-fordert-reformen-1561533.html
Rechtsmittel gegen die Anordnung der MPU fehlen gänzlich https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/mpu/aktuelles/
Ein so künstlich erzeugter Hartz4 ler verursacht in 15Jahren Kosten von ca.151.200Euro regulär ohne EGV.Massnahmen mitgerechnet die zu 50Prozent der Kreis und Stadt sich teilen müssen da die meisten ausserstädtischen Jobs den Führerschein aber zur Berufsausübung erfordern sehe ich das als vorsätzliche Steuergeldverschwendung mit erzeugter Altersarmut.
Hochachtungsvoll J.T.
Information nicht vorhanden
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Datum7. Januar 2019
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9. Februar 2019
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