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127 Verfassungsbeschwerden zum Rundfunkbeitrag

Es sind 127 Verfassungsbeschwerden zum Rundfunkbeitrag bei Bundesverfassungsgericht eingegangen (Stand 29.08.2017).

Gab es in der deutschen Rechtsgeschichte wegen irgend einer anderen Sache jemals so viele Verfassungsbeschwerden gleichzeitig, und wenn ja, welche Sache dies gewesen ist?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. September 2017
  • Frist
    10. Oktober 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es sind…
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
127 Verfassungsbeschwerden zum Rundfunkbeitrag [#24544]
Datum
6. September 2017 12:23
An
Bundesverfassungsgericht
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es sind 127 Verfassungsbeschwerden zum Rundfunkbeitrag bei Bundesverfassungsgericht eingegangen (Stand 29.08.2017). Gab es in der deutschen Rechtsgeschichte wegen irgend einer anderen Sache jemals so viele Verfassungsbeschwerden gleichzeitig, und wenn ja, welche Sache dies gewesen ist?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesverfassungsgericht
Ihre e-mail vom 6.9.2017 Bundesverfassungsgericht                                Karlsruhe, den 13.9.2017       …
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
Ihre e-mail vom 6.9.2017
Datum
13. September 2017 16:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesverfassungsgericht                                Karlsruhe, den 13.9.2017        - Pressestelle -      1270 E - 1427/17 Ihre e-mail vom 6.9.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage, ob beim Bundesverfassungsgericht schon mehr als 127 Beschwerdeführer Verfassungsbeschwerden (wie zum Rundfunkbeitrag) zu einem bestimmten Thema erhoben haben,  wird mitgeteilt, dass die Verfassungsbeschwerden gegen das Freihandelsabkommen CETA mit 193.093 Beschwerdeführern derzeit den Rekord aufstellen. An zweiter Stelle stehen 37.000 Personen betreffend die Verfassungsbeschwerde gegen den Europäischen Stabilitätsmechanismus und an dritter Stelle die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung mit 34.917 Beschwerdeführern. Mit freundlichen Grüßen
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