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43.000 Biozide

In Deutschland sind 43.000 Biozide mit 284 Wirkstoffen zugelassen, hierunter sind ca. 5000 Biozide die Pestizidwirkstoffe enthalten, die wegen ihrer toxischen Wirkung in Pflanzenschutzmitteln verboten sind. Hier einige Wirkstoffe: Iodocarb, Permethrin, Zink-Pyrithion, Terbutryn, Carbendazim. Die genannten Wirkstoffe werden als Fassadenfarben, Holzschutzmittel und im Bautenschutz im Außenbereich eingesetzt.
Schweizer Studien haben schon 2008 auf die toxischen Belastungen durch die Biozide auf die Umwelt hingewiesen.
Zu diesen Bioziden habe ich folgde Fragen:
1. Wieviel Wirkstoffmengen in Bioziden werden in BRD pro Jahr verbraucht.
2. Wie kann es sein, dass ein verbotener Pflanzenschutzmittelwirkstoff in einem Biozid verwendet werden darf. Für mich als einfacher Laie nicht nachzuvollziehen, weil die toxische Gefährlichkeit bleibt doch die Gleiche.
3. Welche Untersuchungen liegen Ihnen vor bzw. haben sie durchgeführt zum Einfluß der Biozide auf das Insektensterben.
4. Welche Maßnahmen haben sie bzw. beabsichtigen sie um die Pestizidmengen durch die Biozide zu reduzieren.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. Januar 2019
  • Frist
    23. Februar 2019
  • Ein:e Follower:in
Hans-Josef Huthmacher
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In Deutschland s…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Hans-Josef Huthmacher
Betreff
43.000 Biozide [#46626]
Datum
20. Januar 2019 18:47
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Deutschland sind 43.000 Biozide mit 284 Wirkstoffen zugelassen, hierunter sind ca. 5000 Biozide die Pestizidwirkstoffe enthalten, die wegen ihrer toxischen Wirkung in Pflanzenschutzmitteln verboten sind. Hier einige Wirkstoffe: Iodocarb, Permethrin, Zink-Pyrithion, Terbutryn, Carbendazim. Die genannten Wirkstoffe werden als Fassadenfarben, Holzschutzmittel und im Bautenschutz im Außenbereich eingesetzt. Schweizer Studien haben schon 2008 auf die toxischen Belastungen durch die Biozide auf die Umwelt hingewiesen. Zu diesen Bioziden habe ich folgde Fragen: 1. Wieviel Wirkstoffmengen in Bioziden werden in BRD pro Jahr verbraucht. 2. Wie kann es sein, dass ein verbotener Pflanzenschutzmittelwirkstoff in einem Biozid verwendet werden darf. Für mich als einfacher Laie nicht nachzuvollziehen, weil die toxische Gefährlichkeit bleibt doch die Gleiche. 3. Welche Untersuchungen liegen Ihnen vor bzw. haben sie durchgeführt zum Einfluß der Biozide auf das Insektensterben. 4. Welche Maßnahmen haben sie bzw. beabsichtigen sie um die Pestizidmengen durch die Biozide zu reduzieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hans-Josef Huthmacher <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Hans-Josef Huthmacher << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hans-Josef Huthmacher

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Huthmacher, anbei das Antwortschreiben wie erbeten nur per Mail. Freundliche Grüße,
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: 43.000 Biozide [#46626]
Datum
12. Februar 2019 06:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Huthmacher, anbei das Antwortschreiben wie erbeten nur per Mail. Freundliche Grüße,