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§ 45a BNatschG Umsetzung/Anwendung in Bayern

1. Wie viele Anträge nach § 45a BNatschG "Umgang mit dem Wolf" wurden seit Inkraftreten der Gesetzesänderung in Bayern gestellt?
2. Wie vielen Anträgen wurde entsprochen?
3. In wie vielen Fällen führten die Anträge zu einer letalen Entnahme?
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4. Wie viele Biber wurden 2019 und 2020 in Bayern letal entnommen?
5. Gab es auch schon Genehmigungen in Forellenzuchtanlagen (Vollerwerbsberieben) Otter letal zu entnehmen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Juni 2021
  • Frist
    9. Juli 2021
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Leopold Mayer
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie viele A…
An Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
§ 45a BNatschG Umsetzung/Anwendung in Bayern [#221891]
Datum
5. Juni 2021 09:26
An
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Anträge nach § 45a BNatschG "Umgang mit dem Wolf" wurden seit Inkraftreten der Gesetzesänderung in Bayern gestellt? 2. Wie vielen Anträgen wurde entsprochen? 3. In wie vielen Fällen führten die Anträge zu einer letalen Entnahme? ------------ 4. Wie viele Biber wurden 2019 und 2020 in Bayern letal entnommen? 5. Gab es auch schon Genehmigungen in Forellenzuchtanlagen (Vollerwerbsberieben) Otter letal zu entnehmen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 221891 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221891/ Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer

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Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Mayer, Ihre Anfrage können wir wie folgt beantworten: 1. Wie viele Anträge nach § 45a BN…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Betreff
AW: § 45a BNatschG Umsetzung/Anwendung in Bayern [#221891] - (Unser AZ: 27-A0140-2021/986)
Datum
23. Juni 2021 12:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Mayer, Ihre Anfrage können wir wie folgt beantworten: 1. Wie viele Anträge nach § 45a BNatSchG "Umgang mit dem Wolf" wurden seit Inkrafttreten der Gesetzesänderung in Bayern gestellt? Die Zuständigkeit für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG (ggf. i. V. m. § 45a BNatSchG) liegt bei den Regierungen als höhere Naturschutzbehörden. Uns ist kein Antrag nach § 45a BNatSchG bekannt. 2. Wie vielen Anträgen wurde entsprochen? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. In wie vielen Fällen führten die Anträge zu einer letalen Entnahme? In Bayern wurde bisher keine letale Entnahme eines Wolfes durchgeführt. 4. Wie viele Biber wurden 2019 und 2020 in Bayern letal entnommen? Landesweit wurden im Jahr 2019 ca. 1.950 Biber der Natur entnommen. Die Zahlen für das Jahr 2020 liegen noch nicht vollständig vor. 5. Gab es auch schon Genehmigungen in Forellenzuchtanlagen (Vollerwerbsbetrieben) Otter letal zu entnehmen? Es sind drei noch nicht bestandskräftige Ausnahmegenehmigungen für die Entnahme von je maximal zwei männlichen Fischottern an fischereiwirtschaftlich genutzten Teichanlagen erteilt worden. Mit freundlichen Grüßen