§5 SGB VIII Wunsch- und Wahlrecht beim Kita-Platz

Nach §5 SGB VIII gibt es für "Leistungsberechtigte" (i.d.R. die Eltern) ein Wunsch- und Wahlrecht, es sei denn, dies würde zu „unverhältnismäßigen Mehrkosten“ führen. Legen Sie dar, inwieweit der Auswärtigenzuschlag hierbei ein Rolle spielt. Dieser Zuschlag sorgt automatisch dafür, dass es zu Mehrkosten kommt. Allerdings ist nicht ersichtlich, warum ein auswärtiges Kind mehr Kosten verursacht als ein einheimisches Kind. Inwieweit ist dieser Zuschlag mit dem Nds. KiTaG vereinbar? An dieser Stelle sei auch auf das Urteil des OVG NRW vom 28.01.2005 (Az. 9 B 10/05) verwiesen.
Gemäß §5 Abs. 2 SGB VIII sind Eltern auf das Wunsch- und Wahlrecht hinzuweisen. Ich wurde in keinster Weise auf dieses Recht hingewiesen, als ich mein Kind in einem Kindergarten außerhalb unseres Wohnortes angemeldet habe. Stattdessen sollte ich mich ummelden, was im Übrigen gegen das BMG verstoßen dürfte. Wie werden die Kommunen dies in Zukunft handhaben? Wie und wo werden Eltern auf ihr Wunsch- und Wahlrecht hingewiesen?
Bitte teilen Sie mir VORAB mit, ob und falls ja, in welcher Höhe Gebühren für die Auskunft von mir zu entrichten sind.
Für Ihre Mühe vielen Dank im Voraus.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. Dezember 2015
  • Frist
    5. Januar 2016
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach §5 SGB VIII…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
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Betreff
§5 SGB VIII Wunsch- und Wahlrecht beim Kita-Platz [#12105]
Datum
1. Dezember 2015 20:09
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach §5 SGB VIII gibt es für "Leistungsberechtigte" (i.d.R. die Eltern) ein Wunsch- und Wahlrecht, es sei denn, dies würde zu „unverhältnismäßigen Mehrkosten“ führen. Legen Sie dar, inwieweit der Auswärtigenzuschlag hierbei ein Rolle spielt. Dieser Zuschlag sorgt automatisch dafür, dass es zu Mehrkosten kommt. Allerdings ist nicht ersichtlich, warum ein auswärtiges Kind mehr Kosten verursacht als ein einheimisches Kind. Inwieweit ist dieser Zuschlag mit dem Nds. KiTaG vereinbar? An dieser Stelle sei auch auf das Urteil des OVG NRW vom 28.01.2005 (Az. 9 B 10/05) verwiesen. Gemäß §5 Abs. 2 SGB VIII sind Eltern auf das Wunsch- und Wahlrecht hinzuweisen. Ich wurde in keinster Weise auf dieses Recht hingewiesen, als ich mein Kind in einem Kindergarten außerhalb unseres Wohnortes angemeldet habe. Stattdessen sollte ich mich ummelden, was im Übrigen gegen das BMG verstoßen dürfte. Wie werden die Kommunen dies in Zukunft handhaben? Wie und wo werden Eltern auf ihr Wunsch- und Wahlrecht hingewiesen? Bitte teilen Sie mir VORAB mit, ob und falls ja, in welcher Höhe Gebühren für die Auskunft von mir zu entrichten sind. Für Ihre Mühe vielen Dank im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 01.12.…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
WG: §5 SGB VIII Wunsch- und Wahlrecht beim Kita-Platz [#12105]
Datum
21. Dezember 2015 14:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 01.12.2015 zum Thema Wunsch- und Wahlrecht beim Kita-Platz. Dem Antrag wird nicht entsprochen. Gemäß Gemeinsamer Geschäftsordnung der Bundesministerien sind Anfragen, die offensichtlich anonym oder unter einem Pseudonym erfolgen, grundsätzlich nicht zu beantworten. Ihre IFG-Anfrage wird daher im BMFSFJ nicht bearbeitet. Sollten Sie weiterhin Interesse an den von Ihnen gewünschten Informationen haben, bitte ich Sie mir zur Bearbeitung Ihren Namen und Ihre Postanschrift zu übermitteln. Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach dem IFG jede/r grundsätzlich einen voraussetzungslosen - wenn auch nicht ausnahmslosen - Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber Behörden des Bundes erhält. Gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG besteht ein Anspruch auf Zugang zu vorhandenen amtlichen Aufzeichnungen. Demgegenüber gewährt das IFG insbesondere kein Recht auf Beantwortung von allgemeinen Fragen und Zusammenstellungen von Auskünften, die über die Einsichtnahme in amtliche Informationen hinausgehen. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, jeder Bürger hat ein Recht auf Anonymität und informationelle Selbstbestimmung. Bi…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
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Betreff
AW: WG: §5 SGB VIII Wunsch- und Wahlrecht beim Kita-Platz [#12105]
Datum
21. Dezember 2015 20:56
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, jeder Bürger hat ein Recht auf Anonymität und informationelle Selbstbestimmung. Bitte legen Sie dar, inwieweit meine Identität bei der Beantwortung der o.g. Frage relevant ist. Der pauschale Hinweis auf die von Ihnen erlassene Geschäftsordnung genügt nicht. Da es "grundsätzlich" möglich ist, auch anonym Fragen zu beantworten, möchte ich Sie bitten, dies zu tun, sollten Sie nicht in der Lage sein, Ihre u.g. Bedingung plausible darzulegen. Ich bitte Sie weiterhin, dass Sie mir (und allen anderen Eltern mit Kleinkindern) meine Frage beantworten. Ich bitte Sie lediglich um Transparenz und nicht um ein Staatsgeheimnis. Danke. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12105 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "§5 SGB VIII Wunsch- und Wahlrecht beim Ki…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
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Betreff
AW: AW: WG: §5 SGB VIII Wunsch- und Wahlrecht beim Kita-Platz [#12105]
Datum
5. Januar 2016 10:52
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "§5 SGB VIII Wunsch- und Wahlrecht beim Kita-Platz" vom 01.12.2015 (#12105) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Wie gesagt, das IFG schreibt nicht vor, dass der Antragsteller zwangsläufig seine Identität preisgeben muss, um allgemeine Informationen zu erhalten. Oder stellen Sie Ihre "Geschäftsordnung" über das IFG? Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12105 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage "§5 SGB VIII Wunsch- und Wahlrecht beim Kita-Platz" [#12105]
Datum
10. Februar 2016 19:57
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/12105 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet. Das Bundesministerium für Familie macht die Beantwortung meiner Frage von meiner Person bzw. von meiner Identität abhängig. Da meine Anfrage aber keine personenrelevanten Daten enthält, sondern alle Eltern mit (auswärtigen) Kindern in Kita betrifft, und ich zudem ein Recht auf Anonymität habe, kann ich diese Bedingung nicht akzeptieren. Daher bitte ich weiterhin um Beantwortung meiner Frage OHNE vorherige Preisgabe meiner Identität. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen (Pseudo-)Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12105 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. IX-732/002 II#0015 Sehr geehrte Dame/s…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitgesetz des Bundes; hier: Vermittlung bei Anfrage "§5 SGB VIII Wunsch- und Wahlrecht beim Kita-Platz" [#12105]
Datum
4. März 2016 09:21
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. IX-732/002 II#0015 Sehr geehrte Dame/sehr geehrter Herr, für Ihre E-Mail vom 10.2.2016 danke ich Ihnen. Ich habe sie zum Anlass genommen, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend anzuschreiben und um eine Stellungnahme zu bitten. Sobald diese vorliegt, werde ich mich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IX-732/002 II#0015 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "§5 SGB VIII Wunsch- und Wahlrecht beim Kita-Platz" [#12105]
Datum
25. April 2016 16:42
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IX-732/002 II#0015 Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, beigefügtes Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> leider kann ich Ihre Antwort nicht akzeptieren. In der E-Mail vom 21.12.2015 …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "§5 SGB VIII Wunsch- und Wahlrecht beim Kita-Platz" [#12105]
Datum
30. April 2016 20:34
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> leider kann ich Ihre Antwort nicht akzeptieren. In der E-Mail vom 21.12.2015 führt das Bundesministerium für Familie noch an, dass es meine Fragen nicht beantworten könne, weil anonyme Fragen "grundsätzlich nicht [...] beantwortet" werden. Jetzt führen Sie in Ihrer E-Mail vom 25.04.2016 zwei andere Gründe an: Meine Frage sei keine Antrag gemäß IFG, sondern ein "Bürgerbegehren". WORAUF STÜTZEN SIE DIESE BEHAUPTUNG? Zudem sei kein konkreter Bezug genannt worden. Dem stimme ich nicht zu. Meine Fragen vom 1.12.2015 sind sehr KONKRET. Nennen Sie mir doch bitte ein Beispiel, was Sie unter einem „konkreten Bezug“ verstehen, damit ich aus meinem vermeintlichen Bürgerbegehren eine IFG konforme Anfrage machen kann und endlich Antworten zu meinen Fragen erhalte. Danke. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12105 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "§5 SGB VIII Wunsch- und Wahlrecht beim Ki…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
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Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage "§5 SGB VIII Wunsch- und Wahlrecht beim Kita-Platz" [#12105]
Datum
30. April 2016 20:42
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "§5 SGB VIII Wunsch- und Wahlrecht beim Kita-Platz" vom 01.12.2015 (#12105) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 117 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich bitte Sie weiterhin um TRANSPARENZ gegenüber dem Bürger und um Beantwortung meiner Fragen vom 1.12.2015. Ich bin Steuerzahler und habe ein Anrecht auf Informationen gemäß IFG. Anstatt irgendwelche Schlupflöcher zu suchen, damit Sie die Fragen Ihrer Arbeitgeber (= Steuerzahler = Bürger = ich) nicht beantworten müssen, sollten Sie sich öffnen und die Zeichen der Zeit erkennen. Es findet ein Umdenken in Deutschland statt. Andere Bürger lesen diesen E-Mail-Verkehr. Was glauben Sie, wie lange es dauert, bis die Deutschen aufwachen und mehr Bürger mehr Transparenz fordern? Also wachen auch Sie bitte auf und lösen Sie sich von den alten Strukturen, den "dummen" Bürger unwissend zu lassen, damit er ja nicht aufmuckt. So machen Sie die Bürger nicht mundtot, sondern unzufrieden.. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12105 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IX-732/002 II#0015 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "§5 SGB VIII Wunsch- und Wahlrecht beim Kita-Platz" [#12105]
Datum
24. Mai 2016 14:48
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IX-732/002 II#0015 Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, beigefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 24.05.2016. Ich habe Ihren Rat befolgt …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "§5 SGB VIII Wunsch- und Wahlrecht beim Kita-Platz" [#12105]
Datum
4. Juni 2016 20:57
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 24.05.2016. Ich habe Ihren Rat befolgt und mir andere IFG Anfragen an das BMFSFJ angesehen. Die erfolgreiche Anfrage zum Bundesfreiwilligendienst (https://fragdenstaat.de/anfrage/bundesfreiwilligendienst-und-die-umsetzung-in-die-praxis/) erwähnt die Formulierungen "Akteneinsicht" oder "Senden Sie mir Kopien zu" in keinster Weise. Auch hat das BMFSFJ meine Anfrage nicht deswegen abgelehnt, sondern weil ich meine Identität nicht preisgeben möchte. Daher bitte ich Sie, die Stellungnahme des BMFSFJ hier zu veröffentlichen. Für Ihre Mühe vielen Dank im Voraus. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12105 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme Bezug auf das Schreiben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz vom 2…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage "§5 SGB VIII Wunsch- und Wahlrecht beim Kita-Platz" [#12105]
Datum
4. Juni 2016 21:03
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme Bezug auf das Schreiben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz vom 24.05.2016, demzufolge ich falsche Formulierungen verwendet habe, weshalb Sie mir meine Fragen nicht beantwortet haben. Da er mein Pseudonym eben nicht bemängelt hat, werde ich meine Fragen umformulieren. Sollten Sie erneut meine Fragen nicht beantworten, werde ich erneut den Datenschutzbeauftragten informieren. Hier meine neu formulierten Fragen: 1.) Ich möchte Einsicht in Akten, die darlegen, wie der Auswärtigenzuschlag gerechtfertigt und berechnet wird. 2.) Ich möchte Einsicht in Akten, die darlegen, wie die Kommunen §5 Abs. 2 SGB VIII umsetzen sollen. Für Ihre Mühe vielen Dank im Voraus. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12105 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ihr IFG-Antrag vom 4. Juni 2016
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 4. Juni 2016
Datum
13. Juli 2016 07:49
Status
geschwärzt
110,5 KB

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AW: Ihr IFG-Antrag vom 4. Juni 2016 [#12105] Sehr geehrte Damen und Herren, Ihren Bescheid akzeptiere ich nicht. …
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
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Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 4. Juni 2016 [#12105]
Datum
14. August 2018 16:22
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, Ihren Bescheid akzeptiere ich nicht. Sie repräsentieren ein Bundesministerium und sind somit eine Bundesbehörde. Daher fallen Sie bzw. die Anfragen an Sie unter das IFG und somit sind Sie Bürgern gegenüber auskunftspflichtig: "Das Gesetz gewährt jeder Person einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden. Eine Begründung durch Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder sonstiger Art ist nicht erforderlich." (Quelle: Wikipedia.de) Ich bitte weiterhin um Auskunft bezüglich meiner Fragen vom 1.12.2015. Danke. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12105 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in