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Abfallentsorgung nach Südostasien

Fünf Punkte Plan zu Recycling Quoten und das neue Verpackungsgesetz.
Gerne nehme ich auch weitere Dokumente entgegen, die das exportieren von Müll nach Asien begründen und legitimieren

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. Mai 2019
  • Frist
    2. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
Florian Müller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Fünf Punkte…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Florian Müller
Betreff
Abfallentsorgung nach Südostasien [#147421]
Datum
30. Mai 2019 11:04
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Fünf Punkte Plan zu Recycling Quoten und das neue Verpackungsgesetz. Gerne nehme ich auch weitere Dokumente entgegen, die das exportieren von Müll nach Asien begründen und legitimieren
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Florian Müller <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Florian Müller

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Ihr Schreiben vom 30.05.2019; Auskünfte nach dem UIG Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für Ihre E-Mail vom…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Ihr Schreiben vom 30.05.2019; Auskünfte nach dem UIG
Datum
7. Juni 2019 12:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 30. Mai 2019, mit der Sie um Auskünfte nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) über den 5-Punkte-Plan für weniger Plastik und mehr Recycling, das neue Verpackungsgesetz sowie Abfallexporte nach Asien baten. Gerne beantworte ich Ihre Fragen. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Auf Ihren Antrag hin mache ich Ihnen die gewünschten Informationen gemäß § 4 Umweltinformationsgesetz (UIG) zugänglich. Sie finden die Informationen auf den folgenden Internetseiten des Bundesumweltministeriums: 5-Punkte-Plan zur nachhaltigeren Bewirtschaftung von Kunststoffen www.bmu.de/download/5-punkte-plan-des-bundesumweltministeriums-fuer-weniger-plastik-und-mehr-recycling/<http://www.bmu.de/download/5-punkte-plan-des-bundesumweltministeriums-fuer-weniger-plastik-und-mehr-recycling/> sowie das Verpackungsgesetz unter http://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/VerpackG.pdf. Weitere Informationen zum neuen Verpackungsgesetz finden Sie unter www.bmu.de/pressemitteilung/das-verpackungsgesetz-ist-in-kraft-getreten-weniger-verpackungen-mehr-transparenz-und-recycling/<http://www.bmu.de/pressemitteilung/das-verpackungsgesetz-ist-in-kraft-getreten-weniger-verpackungen-mehr-transparenz-und-recycling/>. Gemäß § 3 Abs. 2 S. 4 UIG kann ich Sie auf diese leicht zugängliche Art des Informationszugangs verweisen. Zur aufgeworfenen Thematik des Exports von Abfällen nach Asien liegen keine Dokumente vor. Exporte von Abfällen aus Deutschland u.a. nach Asien sind möglich, falls diese nach den Vorgaben des Abfallverbringungsrechts in Europa und Deutschland (insbesondere die europäische Verordnung über die Verbringung von Abfällen und das Abfallverbringungsgesetz, s. https://www.bmu.de/WS622) und des nationalen Rechts in den Importstaaten erlaubt sind. Ich bitte Sie um Mitteilung, falls Sie der Auffassung sind, dass Ihrem Antrag hiermit nicht entsprochen worden ist. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen