Abgelehnte Zahlungsreklamation der Deutschen Bank nach Phishing, Möglichkeit einer Schlichtung
mein Name ist Jan S. und möchte gegen ein Schriftstück der Deutschen Bank vom 02.03.2023, laut dem eine Zahlungsreklamation nach einem Phishing-Betrug nicht möglich ist, Widerspruch einlegen und bei einer weiteren Ablehnung klagen. Ich würde gerne wissen, ob es ähnliche Präzedenzfälle gibt, in denen eine Rückbuchung erwirkt werden konnte. Hier der Sachverhalt:
"Sehr geehrte Mitarbeiter:innen der Deutschen Bank, Kundenservice
Kreditkarte,
wie in Ihrem Schreiben erbeten, möchte ich die Situation noch einmal ausführlicher erläutern.
Ich habe am Montag eine Phishing-SMS erhalten und bin im Anschluss Phishing-Opfer geworden und habe in der Nacht von Montag auf Dienstag zwischen 00:39 Uhr vier Male die Hotline zur Sperrung von Karten angerufen. Aber die Sachbearbeiterin hat sich geärgert, dass ich nicht perfekt Deutsch spreche, also hat sie einfach aufgelegt. Ich habe noch ein paar Mal angerufen und sie ging nicht mehr ans Telefon. Also konnte ich meine Kreditkarte nicht so schnell sperren und bin am Dienstagmorgen zu meiner Bank gegangen um sie zu sperren und habe eine neue bestellt. Es war bereits zu spät. Der Dieb hatte in einem Einkaufszentrum namens in einer Stadt in Frankreich bereits am Montag vier Produkte a 250 Euro bezahlt. Ob mit einer Dublette oder online, ist unklar. Am folgenden Dienstag sah ich die Belastungen in meiner "Meine Karte"-App, am Mittwoch waren die unrechtmäßig getätigten Käufe auch online einzusehen -- die Beträge wurden vom Girokonto abgebucht. So bin ich am Mittwoch nochmal zur Bank gegangen und habe das Zahlungsreklamationsformular ausgefüllt. Eine Anzeige gegen unbekannt wurde auch am Mittwoch sofort aufgegeben.
Wie Sie im beigefügten Screenshot sehen können, habe ich das Einkaufszentrum Shop'In Houssen kontaktiert. Ich habe am 29. Januar eine E-Mail geschrieben und eine Nachricht an das Instagram-Konto des Einkaufszentrums gesendet, aber ich habe keine Antwort erhalten. Es stellte sich schließlich heraus, dass es keinen telefonischen Kundenservice mehr gibt.
Die Mitarbeiter der Deutschen Bank hatten am Telefon keine Geduld mit mir und haben mir daher eine Dienstleistung verwehrt. Ich halte ich es deswegen für sinnvoll, mir den Betrag zu erstatten. Hätte Sie mir geholfen, als ich sie anrief, wäre mein Problem nicht so ernst wie jetzt. Das Geld war zu der Zeit noch auf meinem Bankkonto.
Ich hoffe auf Kulanz und Ihr Verständnis.
Herzliche Grüße
[...]"
Stellen Sie bitte weitere Fragen zum Sachverhalt. Ich würde wie bereits erwähnt gerne wissen, ob es Präzedenzfälle gibt, bei denen eine Rückbuchung erwirkt werden konnte, nachdem man sich an die Europäische Union gewendet hat. Vor allem geht es um Authentifizierungsverfahren, bei denen generierte TANs nicht anzeigten, welche Verfügung autorisiert werden sollte. In diesem Fall geht es um die illegale Verfügung durch die Phishing-Täter.
Leiten Sie diese Mail gerne an die zuständige Stelle weiter und sagen Sie mir bitte, wo ich Gerichtsurteile, in denen es um eine ähnliche Streitsache ging, in Papierform oder digital einsehen kann.
Anfrage eingeschlafen
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Datum4. März 2023
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24. März 2023
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