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Abholzung Waldgebiete in 33129 Delbrück im März 2024

- Das amtliche Dokument, mit dem die Abholzung der Waldgebiete "Boker Straße i.H.v Ruhmann" [1] sowie "Kreuzung Feldmarkstraße / Von-der-Recke-Straße" [2] genehmigt wurde. In diesen Waldgebieten leben u.a. 5 Rehe.

Bitte beantworten Sie dazu noch folgende Fragen:

- Ist es zutreffend, dass diese Abholzung gemäß §39 BNatSchG [5] gesetzlich verboten war und ist?
- Was haben Sie bislang unternommen, um diesen Sachverhalt aufzuklären?

Am 14/15.03.2024 hinterließ ein 20-Tonnen Harvester vom Typ Ponsse Bear [3] eine Schneise der Verwüstung im Waldgebiet [1]. Die äußerste Baumreihe und einzelne Bäume hat man stehen lassen, damit es nicht sofort ins Auge fällt.

Das Waldgebiet [2] wurde am 19.03.2024 auf die gleiche Art und Weise abgeholzt. Man kann durch den Wald hindurch sehen!

Der Betreiber der Maschine ist WS Forstarbeiten, Am Ölbach 179, 33415 Verl [4].

Es wurden bislang keine Bäume abtransportiert.
Diese Waldgebiete waren vorher unbewirtschaftet und haben kürzlich den Besitzer gewechselt.
Es besteht der Eindruck, dass es sich um Grundstücksspekulation auf zukünftiges Bauland handelt.

[1] https://www.openstreetmap.org/#map=19/51.73706/8.55971
[2] https://www.openstreetmap.org/#map=19/51.73525/8.56214
[3] https://www.ponsse.com/en/products/harvesters/product/-/p/bear
[4] https://www.openstreetmap.org/#map=19/51.88803/8.54801
[5] https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__39.html

Diese IFG Anfrage ist ein reduziertes Duplikat von
https://fragdenstaat.de/a/304388
Sie wurden als zuständige Behörde benannt.

Ergebnis der Anfrage

Die Behörde ist augenscheinlich nicht gewillt den Sachverhalt selbst zu prüfen und hat sich durch den Betreiber versichern lassen, dass geltende Gesetze eingehalten wurden.

Die Aussage deckt sich nicht mit der Realität.
Es gibt dort keine Laubholzverjüngungen (auf gut Deutsch "Neuanpflanzungen").

Augenscheinlich hat man hier den Bock zum Gärtner gemacht!

Dort wurden mal eben so ~50% der Bäume gefällt und dem Kleingärtner pisst man in Deutschland behördlich ans Bein, wenn der nach dem 1. März die Hecke schneidet wegen Naturschutz ?!

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. April 2024
  • Frist
    4. Mai 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - …
An Landesbetrieb Wald und Holz NRW Regionalforstamt Hochstift Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abholzung Waldgebiete in 33129 Delbrück im März 2024 [#304859]
Datum
2. April 2024 20:18
An
Landesbetrieb Wald und Holz NRW Regionalforstamt Hochstift
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Das amtliche Dokument, mit dem die Abholzung der Waldgebiete "Boker Straße i.H.v Ruhmann" [1] sowie "Kreuzung Feldmarkstraße / Von-der-Recke-Straße" [2] genehmigt wurde. In diesen Waldgebieten leben u.a. 5 Rehe. Bitte beantworten Sie dazu noch folgende Fragen: - Ist es zutreffend, dass diese Abholzung gemäß §39 BNatSchG [5] gesetzlich verboten war und ist? - Was haben Sie bislang unternommen, um diesen Sachverhalt aufzuklären? Am 14/15.03.2024 hinterließ ein 20-Tonnen Harvester vom Typ Ponsse Bear [3] eine Schneise der Verwüstung im Waldgebiet [1]. Die äußerste Baumreihe und einzelne Bäume hat man stehen lassen, damit es nicht sofort ins Auge fällt. Das Waldgebiet [2] wurde am 19.03.2024 auf die gleiche Art und Weise abgeholzt. Man kann durch den Wald hindurch sehen! Der Betreiber der Maschine ist WS Forstarbeiten, Am Ölbach 179, 33415 Verl [4]. Es wurden bislang keine Bäume abtransportiert. Diese Waldgebiete waren vorher unbewirtschaftet und haben kürzlich den Besitzer gewechselt. Es besteht der Eindruck, dass es sich um Grundstücksspekulation auf zukünftiges Bauland handelt. [1] https://www.openstreetmap.org/#map=19/51.73706/8.55971 [2] https://www.openstreetmap.org/#map=19/51.73525/8.56214 [3] https://www.ponsse.com/en/products/harvesters/product/-/p/bear [4] https://www.openstreetmap.org/#map=19/51.88803/8.54801 [5] https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__39.html Diese IFG Anfrage ist ein reduziertes Duplikat von https://fragdenstaat.de/a/304388 Sie wurden als zuständige Behörde benannt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304859 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304859/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbetrieb Wald und Holz NRW Regionalforstamt Hochstift
Sehr << Antragsteller:in >> bei dem von Ihnen angefragten Sachverhalten handelt es sich um Holzerntema…
Von
Landesbetrieb Wald und Holz NRW Regionalforstamt Hochstift
Betreff
AW: Abholzung Waldgebiete in 33129 Delbrück im März 2024 [#304859]
Datum
8. April 2024 15:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> bei dem von Ihnen angefragten Sachverhalten handelt es sich um Holzerntemaßnahmen in privaten Waldflächen, die keiner behördlichen Anzeige oder Genehmigung bedürfen. Der Vorgang bedarf keines Verwaltungsaktes, entsprechend liegen hier keine forstbehördlichen Dokumente vor. Zu Ihren konkreten Fragen: - Ich habe bezüglich der durchgeführten Maßnahmen mit dem forstlichen Bewirtschafter Kontakt aufgenommen. Es handelt sich um verkehrssichernde Maßnahmen sowie Durchforstungen von zwei Kiefernbeständen mit dem Ziel der Holzernte und der Förderung der vorhanden Laubholzverjüngung durch stärkere Lichtgabe. - Diese Maßnahmen sind im Rahmen des Landesforstgesetzes NRW ganzjährig zulässig, ein Verstoß nach § 39 BNatSchG Abs. 5 lag zu keinem Zeitpunkt vor. Freundliche Grüße

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich weise darauf hin, dass im fraglichen Waldgebiet [2] überhaupt keine Neuanpflanzungen sind, die man…
An Landesbetrieb Wald und Holz NRW Regionalforstamt Hochstift Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abholzung Waldgebiete in 33129 Delbrück im März 2024 [#304859]
Datum
8. April 2024 17:30
An
Landesbetrieb Wald und Holz NRW Regionalforstamt Hochstift
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich weise darauf hin, dass im fraglichen Waldgebiet [2] überhaupt keine Neuanpflanzungen sind, die man durch stärkere Lichtgabe fördern könnte. Im Waldgebiet [1] ist die Anzahl Neuanpflanzungen, die durch diese Aktion freigelegt wurden, überschaubar gering. Es ist nicht vermittelbar, dass sich eine Kontrollbehörde durch den Betreiber bestätigen lässt, dass alles mit rechten Dingen zugeht! Ist der Betreiber zufällig in der CDU ?! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304859 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304859/