Abitur-Aufgaben im Fach Physik im Jahr 2020 und 2021in Bremen

Die Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen für die Abitur-Prüfung im Fach Physik aus dem Jahr 2020 und 2021 in Bremen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. März 2023
  • Frist
    5. April 2023
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Für die Abschlussvorbereitung eignen sich Aufgaben aus den Vorjahren besonders gut. Allerdings weigern sich zahlreiche Bundesländer, die alten Aufgaben zur Verfügung stellen. Sie bleiben Verschlusssache! Einige Bundesländer verkaufen die Aufgaben sogar für kleines Geld an private Verlage, die sich mit dem Verkauf von Vorbereitungsheften eine goldene Nase verdienen.

Mit dieser Ungerechtigkeit muss Schluss sein: Prüfungsvorbereitung darf nicht vom Einkommen abhängig sein. Daher kämpfen wir mit unserer Kampagne „Verschlusssache Prüfung“ für die Veröffentlichung der Klausuren und machen jetzt öffentlichen Druck mit unserer Petition. Jetzt unterschreiben!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Verschlusssache Prüfung“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten…
An Senatorin für Kinder und Bildung Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abitur-Aufgaben im Fach Physik im Jahr 2020 und 2021in Bremen [#271943]
Datum
2. März 2023 23:34
An
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen für die Abitur-Prüfung im Fach Physik aus dem Jahr 2020 und 2021 in Bremen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271943 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271943/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei Bildung Bremen Sehr geehrte/r Antragsteller/in, Ihr Antrag ist zuständigk…
Von
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei Bildung Bremen
Datum
2. März 2023 23:40
Status
Anfrage abgeschlossen

Gebühren

Da bei der Anfrage voraussichtlich ein sehr geringer Verwaltungsaufwand entsteht, ist diese gebührenfrei. Es werden keine Kosten für die Anfrage erhoben.

Sehr geehrte/r Antragsteller/in, Ihr Antrag ist zuständigkeitshalber an mich weiter geleitet worden. Dies bestätige ich gerne. Da Anfragen auch Kosten auslösen können, bin ich berechtigt, Ihnen diese in Rechnung zu stellen. Für die nach § 10 Absatz 4 des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes möglichen Kosten empfehle ich Ihnen, zunächst unter : https://www.transparenz.bremen.de/vorschrift_detail/bremen2014_tp.c.67772.de zu recherchieren. Ihr Anliegen wird von mir an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet und geprüft. Sobald mir ein Ergebnis vorliegt, werde ich mich mit Ihnen wieder in Verbindung setzen. Mit freundlichem Gruß

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Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Ihr IFG-Antrag Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie die Antworten auf Ihre Anfrage vom 02.0…
Nicht-öffentliche Anhänge:
ablehnungphysik2020.pdf
604,6 KB
ablehnungphysik2021.pdf
603,0 KB
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie die Antworten auf Ihre Anfrage vom 02.03.2023. Mit freundlichen Grüßen