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Ablassen von Treibstoff durch Militärflugzeuge und zivile Luftfahrzeuge im Jahr 2017

Mitte Januar wurde die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen zum Thema „Ablassen von Treibstoff durch Militärflugzeuge und zivile Luftfahrzeuge im Jahr 2017“ veröffentlicht. Abgesehen von drei Ausnahmen bundesweit wurden für alle betroffene Regionen die abgelassene Treibstoffmenge in Tonnen angegeben. Allein zwei dieser Ausnahmen betreffen Gebiete um den Düsseldorfer Flughafen. Wie kann es sein, dass ausgerechnet hinsichtlich der besonders dicht besiedelten Regionen Düsseldorf und Duisburg nur ein "unbekannt" angegeben wurde? Liegen Ihnen diese Daten vor?
Ist wenigsten bekannt um wieviele Einzelereignisse es sich handelte?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Februar 2018
  • Frist
    20. März 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ablassen von Treibstoff durch Militärflugzeuge und zivile Luftfahrzeuge im Jahr 2017 [#26587]
Datum
14. Februar 2018 17:36
An
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mitte Januar wurde die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen zum Thema „Ablassen von Treibstoff durch Militärflugzeuge und zivile Luftfahrzeuge im Jahr 2017“ veröffentlicht. Abgesehen von drei Ausnahmen bundesweit wurden für alle betroffene Regionen die abgelassene Treibstoffmenge in Tonnen angegeben. Allein zwei dieser Ausnahmen betreffen Gebiete um den Düsseldorfer Flughafen. Wie kann es sein, dass ausgerechnet hinsichtlich der besonders dicht besiedelten Regionen Düsseldorf und Duisburg nur ein "unbekannt" angegeben wurde? Liegen Ihnen diese Daten vor? Ist wenigsten bekannt um wieviele Einzelereignisse es sich handelte?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Karsten Frese <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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