Ablichtungen der um personenbezogene Daten geschwärzten Dienstverträge der internen Hinweisgeberschutzstelle

Ablichtungen der um personenbezogene Daten geschwärzten Dienstverträge der internen Hinweisgeberschutzstelle

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. März 2024
  • Frist
    9. April 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ab…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ablichtungen der um personenbezogene Daten geschwärzten Dienstverträge der internen Hinweisgeberschutzstelle [#302186]
Datum
6. März 2024 16:18
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ablichtungen der um personenbezogene Daten geschwärzten Dienstverträge der internen Hinweisgeberschutzstelle
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302186 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302186/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksregierung Düsseldorf
Guten Tag, Ihr Antrag auf Auskunft nach dem IFG NRW vom 06.03.2024. Ich bin mit der Entscheidung über Ihren Antr…
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
WG: Ablichtungen der um personenbezogene Daten geschwärzten Dienstverträge der internen Hinweisgeberschutzstelle [#302186]
Datum
20. März 2024 14:33
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Ihr Antrag auf Auskunft nach dem IFG NRW vom 06.03.2024. Ich bin mit der Entscheidung über Ihren Antrag beauftragt. Mit E-Mail vom 06.03.2024 baten Sie unter anderem unter Bezug auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) um Ablichtungen der um personenbezogene Daten geschwärzten Dienstverträge der internen Hinweisgeberschutzstelle. Ich lehne Ihren Antrag ab. Begründung: I. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten öffentlichen Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei dieser Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Informationen in diesem Sinne sind nach § 3 IFG NRW alle in Schrift-, Bild-, Ton- oder Datenverarbeitungsform oder auf sonstigen Informationsträgern vorhandene Informationen, die im dienstlichen Zusammenhang erlangt wurden. Die erbetenen Informationen liegen nicht vor. Ihr Antrag ist daher abzulehnen. II. Eine andere Anspruchsgrundlage ist nicht ersichtlich. Das von Ihnen genannte Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen und das Verbraucherinformationsgesetz sind nicht einschlägig. III. Die Entscheidung ergeht gemäß § 11 Abs. 1 S. 2 IFG NRW gebührenfrei. Vorsorglich weise ich aufgrund Ihrer Bitte um Entlastung von etwaigen Kosten darauf hin, dass Ihre Ausführungen zur Billigkeitsentscheidung in Bezug auf die Kostentragungspflicht nicht nachvollzogen werden können. Sie haben weder soziale Härten noch vergleichbare Billigkeitsgründe vorgetragen. IV. Ich weise Sie nach § 5 Abs. 2 S. 4 IFG NRW auf Ihr Recht nach § 13 Abs. 2 IFG NRW hin, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen. Ich bitte Sie sicherzustellen, bdass bei der vorgesehenen Veröffentlichung meiner Antwort die personenbezogenen Daten der beschäftigten meines Hauses geschwärzt werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Ihr untee [geschwärzt] erreichbarer und hier sich zu Wort meldender Kollege hat keinen Arbeitsvertrag?…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ablichtungen der um personenbezogene Daten geschwärzten Dienstverträge der internen Hinweisgeberschutzstelle [#302186]
Datum
21. März 2024 07:47
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ihr untee [geschwärzt] erreichbarer und hier sich zu Wort meldender Kollege hat keinen Arbeitsvertrag??? https://fragdenstaat.de/anfrage/kalenderdatum-der-einrichtung-einer-hinweisgeberschutzstelle-nach-der-hinweisgeberschutzrichtlinie-in-ihrer-behoerde-bzw-rechtsgrundlage-ihrer-arbeitsgrundlage/#nachricht-841140 Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 302186 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Bezirksregierung Düsseldorf
Guten Tag, soweit Sie Ihre ursprüngliche Anfrage hiermit abändern teile ich gerne mit, dass auch wir Auszüge aus …
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
AW: WG: Ablichtungen der um personenbezogene Daten geschwärzten Dienstverträge der internen Hinweisgeberschutzstelle [#302186]
Datum
21. März 2024 09:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, soweit Sie Ihre ursprüngliche Anfrage hiermit abändern teile ich gerne mit, dass auch wir Auszüge aus datenschutzrechtlich besonders geschützten Personalunterlagen nicht herausgeben und auch keine Auskünfte aus Personalunterlagen erteilen. Auch in Ihrem Fall liegen die Voraussetzungen dafür nicht vor. Zu Ihrer Ausgangsfrage verweise ich auf meine Antwort von gestern. Die dort niedergelegten Feststellungen gelten fort. Sofern Sie eine rechtsmittelfähigen Bescheid wünschen, bitte ich um Angabe einer Postanschrift. Die Angelegenheit ist ansonsten für mich erledigt. Sofern Sie keine neuen Sachverhalte vorbringen, wird eine weitere Antwort meiner Behörde in der Sache nicht ergehen. Ich bitte um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ah, verständlich, das Pochen auf Intransparenz, v. a. in Anbetracht der späten Einrichtung der Stellen…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ablichtungen der um personenbezogene Daten geschwärzten Dienstverträge der internen Hinweisgeberschutzstelle [#302186]
Datum
22. März 2024 07:17
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ah, verständlich, das Pochen auf Intransparenz, v. a. in Anbetracht der späten Einrichtung der Stellen mitten im Klageverfahren gegen dieses Land. Würden Sie wenigstens den Fundort der seinerzeitigen Stellenausschreibung für die Stelle(n) mitteilen oder ist auch dieser geheim!? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 302186 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302186/

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Bezirksregierung Düsseldorf
Guten Tag, Ihr Antrag auf Auskunft nach dem IFG NRW vom 22.03.2024. Ich bin mit der Entscheidung über Ihren Antr…
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
AW: WG: Ablichtungen der um personenbezogene Daten geschwärzten Dienstverträge der internen Hinweisgeberschutzstelle [#302186]
Datum
8. April 2024 04:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, Ihr Antrag auf Auskunft nach dem IFG NRW vom 22.03.2024. Ich bin mit der Entscheidung über Ihren Antrag beauftragt. Mit E-Mail vom 06.03.2024 baten Sie nunmehr um Angabe des Fundorts der seinerzeitigen Stellenausschreibung für die Stelle(n) [der internen Hinweisgeberschutzstelle]<< Adresse entfernt >> Ich lehne Ihren Antrag ab. Begründung: I. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten öffentlichen Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei dieser Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Informationen in diesem Sinne sind nach § 3 IFG NRW alle in Schrift-, Bild-, Ton- oder Datenverarbeitungsform oder auf sonstigen Informationsträgern vorhandene Informationen, die im dienstlichen Zusammenhang erlangt wurden. Die erbetenen Informationen liegen nicht vor. Ihr Antrag ist daher abzulehnen. II. Eine andere Anspruchsgrundlage ist nicht ersichtlich. III. Die Entscheidung ergeht gemäß § 11 Abs. 1 S. 2 IFG NRW gebührenfrei. Vorsorglich weise ich aufgrund Ihrer Bitte um Entlastung von etwaigen Kosten darauf hin, dass Ihre Ausführungen zur Billigkeitsentscheidung in Bezug auf die Kostentragungspflicht nicht nachvollzogen werden können. Sie haben weder soziale Härten noch vergleichbare Billigkeitsgründe vorgetragen. IV. Ich weise Sie nach § 5 Abs. 2 S. 4 IFG NRW auf Ihr Recht nach § 13 Abs. 2 IFG NRW hin, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen. Ich bitte Sie sicherzustellen, dass bei der vorgesehenen Veröffentlichung meiner Antwort die personenbezogenen Daten der Beschäftigten meines Hauses geschwärzt werden. Auf den übrigen bisher geführten Schriftverkehr verweise ich im Übrigen. Mit freundlichen Grüßen