Abriss der Kuranlagen an der Kurgartenstraße 53474 Bad Neuenahr

Der Bürgermeister der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler und sein Stadtplaner haben bei einem Treffen am 02.12.2016 behauptet, dass die GDKE keine Einwände gegen den Abriss Kuranlagen (in Formen des Bauhauses nach Entwurf von Hermann Weiser, 1927, ausgeführt 1934 und 1936/38, bestehend aus großer Konzert- bzw. Trinkhalle mit drehbarer Orchestermuschel, kleiner Trinkhalle, Wandelgang mit Läden entlang der Kurgartenstraße, Kolonnaden, darin integriert neue Brunnenhalle) hat und die vorgelgten Pläne zu den Neubauten "mit Applause" begrüßt hätte.
- hat die GDKE den Abriss befürwortet?
- hat die GDKE die Pläne für die Neubauten befürwortet?
- welche Pläne zu den Neubauten sind der GDKE vorgelegt worden?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. Dezember 2016
  • Frist
    10. Januar 2017
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Axel Hausberg
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Bürgermeis…
An Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz Details
Von
Axel Hausberg
Betreff
Abriss der Kuranlagen an der Kurgartenstraße 53474 Bad Neuenahr [#19539]
Datum
9. Dezember 2016 09:04
An
Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Bürgermeister der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler und sein Stadtplaner haben bei einem Treffen am 02.12.2016 behauptet, dass die GDKE keine Einwände gegen den Abriss Kuranlagen (in Formen des Bauhauses nach Entwurf von Hermann Weiser, 1927, ausgeführt 1934 und 1936/38, bestehend aus großer Konzert- bzw. Trinkhalle mit drehbarer Orchestermuschel, kleiner Trinkhalle, Wandelgang mit Läden entlang der Kurgartenstraße, Kolonnaden, darin integriert neue Brunnenhalle) hat und die vorgelgten Pläne zu den Neubauten "mit Applause" begrüßt hätte. - hat die GDKE den Abriss befürwortet? - hat die GDKE die Pläne für die Neubauten befürwortet? - welche Pläne zu den Neubauten sind der GDKE vorgelegt worden?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg
Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Hausberg, vielen Dank für Ihre Email. Aufgrund des schlechten baulichen Zustands von Teilen de…
Von
Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Abriss der Kuranlagen an der Kurgartenstraße 53474 Bad Neuenahr [#19539]
Datum
20. Dezember 2016 15:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Hausberg, vielen Dank für Ihre Email. Aufgrund des schlechten baulichen Zustands von Teilen der baulichen Gesamtanlage sind Stadt- und Kreisverwaltung sowie GDKE seit längerem im Gespräch. Die GDKE hat in der Besprechung am 6. 2. 2015 in Aussicht gestellt, dass das Benehmen zu einem Abbruchantrag hergestellt werden könne, sofern die gesetzlich dafür notwendigen Voraussetzungen gegeben sind. In §13 DSchG ist der Umgang mit einem Kulturdenkmal geregelt: So darf ein geschütztes Kulturdenkmal nur mit Genehmigung zerstört, abgebrochen, zerlegt, beseitigt, umgestaltet oder sonst in seinem Bestand verändert, in seinem Erscheinungsbild nicht nur vorübergehend beeinträchtigt oder von seinem Standort entfernt werden. Für einen Abrissantrag nach §13a DSchG sind eine nachvollziehbare vollständige Darlegung des schlechten baulichen Zustands einschließlich einer vollumfänglichen Fotodokumentation sowie der Darlegung der technischen Nichterhaltungsfähigkeit aller Teile, die abgebrochen werden sollen, erforderlich. Bestätigt die Untere Denkmalschutzbehörde im Rahmen der im Genehmigungsverfahren vorgesehenen Abwägung, dass eine Instandsetzung und Erhaltung als Kulturdenkmal nicht möglich sind und daher die Genehmigung zum Abbruch erteilt werden muss, ist vorab eine umfassende Dokumentation des Bestandes notwendig. Um ein denkmalrechtliches Verfahren einzuleiten, legt der Eigentümer schriftlich bei der Untere Denkmalschutzbehörde gemäß § 13a einen Antrag auf Genehmigung vor. Die Untere Denkmalschutzbehörde stellt dann das Benehmen mit der Denkmalfachbehörde her. Bisher wurden keine Unterlagen des Eigentümers durch die Untere Denkmalschutzbehörde des Kreises Ahrweiler der Direktion Landesdenkmalpflege vorgelegt, weshalb noch keine verbindliche denkmalfachliche Stellungnahme vorliegt. Zu durch die Stadt Bad Neuenahr an die Direktion Landesdenkmalpflege übersandten Planunterlagen des Architekturbüros Unger aus dem März 2016 hatte die Direktion Landesdenkmalpflege denkmalfachliche Anregungen abgegeben. Mit freundlichen Grüßen
Axel Hausberg
Sehr geehrte Frau Häret-Krug, vielen Dank für Ihre Antwort. Bisher hat die GDKE noch keine so klare Aussage zu d…
An Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz Details
Von
Axel Hausberg
Betreff
AW: AW: Abriss der Kuranlagen an der Kurgartenstraße 53474 Bad Neuenahr [#19539]
Datum
20. Dezember 2016 15:57
An
Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Frau Häret-Krug, vielen Dank für Ihre Antwort. Bisher hat die GDKE noch keine so klare Aussage zu den Gesprächen mit der Stadtverwaltung geäußert. Leider muss ich feststellen, dass Sie zu meinen Fragen auch keine klare Aussage machen, sonder nur die theoretische Vorgehensweise beschreiben. Daher bitte Sie erneut ich um die Beantwortung folgender Fragen: - hat die GDKE den Abriss befürwortet? - hat die GDKE die Pläne für die Neubauten befürwortet? - welche Pläne zu den Neubauten sind der GDKE vorgelegt worden? ... Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg Anfragenr: 19539 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Axel Hausberg << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz
Vielen Dank für Ihre Email. Bis zum einschließlich 06.01.2017 bin ich nicht im Büro erreichbar. Ich werde Ihre Em…
Von
Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz
Betreff
Automatische Antwort: AW: Abriss der Kuranlagen an der Kurgartenstraße 53474 Bad Neuenahr [#19539]
Datum
20. Dezember 2016 15:57
Status
Anfrage abgeschlossen
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Vielen Dank für Ihre Email. Bis zum einschließlich 06.01.2017 bin ich nicht im Büro erreichbar. Ich werde Ihre Email bearbeiten, sobald ich wieder am Arbeitsplatz bin. Mit freundlichen Grüßen
Axel Hausberg
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abriss der Kuranlagen an der Kurgartenstraße 5…
An Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz Details
Von
Axel Hausberg
Betreff
AW: Automatische Antwort: AW: Abriss der Kuranlagen an der Kurgartenstraße 53474 Bad Neuenahr [#19539]
Datum
10. Januar 2017 08:28
An
Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abriss der Kuranlagen an der Kurgartenstraße 53474 Bad Neuenahr“ vom 09.12.2016 (#19539) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg Anfragenr: 19539 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz
AW: Abriss Kuranlagen Bad Neuenahr Sehr geehrter Herr Hausberg, vielen Dank für Ihre Email vom 10.01.2017. Gerne…
Von
Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz
Via
Briefpost
Betreff
AW: Abriss Kuranlagen Bad Neuenahr
Datum
13. Januar 2017
Status
Sehr geehrter Herr Hausberg, vielen Dank für Ihre Email vom 10.01.2017. Gerne legen wir Ihnen nochmals den Sachverhalt zu den Kuranlagen in Bad Neuenahr dar. Die Direktion Landesdenkmalpflege ist, wie im rheinland-pfälzischen Denkmalschutzgesetz im § 13 a festgesetzt, in das Verfahren eingebunden. Federführend ist jedoch die Untere Denkmalschutzbehörde des Kreises Ahrweiler als Genehmigungsbehörde. Allerdings liegt uns kein Abbruchantrag vor, der vom Eigentümer bei der Unteren Denkmalschutzbehörde eingereicht werden muss, und von dort an die Denkmalfachbehörde in Mainz weitergeleitet wird. Da uns diesbezüglich keine prüfbaren Unterlagen zugesandt wurden, kann zu einem Abbruchbegehren zum jetzigen Zeitpunkt keine Stellungnahme durch die Fachbehörde vorliegen. Auch Pläne für einen Neubau wurden uns noch nicht auf dem Dienstweg zugeleitet, weshalb keine verbindliche Stellungnahme durch die Direktion Landesdenkmalpflege verfasst wurde. Zu durch die Stadt Bad Neuenahr an die Direktion Landesdenkmalpflege übersandten Planunterlagen des Architekturbüros Unger vom März 2016 hatte die Direktion Landesdenkmalpflege rein denkmalfachliche Anregungen abgegeben. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Darlegungen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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Axel Hausberg
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze R…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
Axel Hausberg
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Abriss der Kuranlagen an der Kurgartenstraße 53474 Bad Neuenahr“ [#19539]
Datum
9. Februar 2017 11:25
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/19539 über "Frag den Staat“ (https://fragdenstaat.de/anfrage/stadtratsentscheidung-zum-abriss-und-neugestaltung-der-kurliegenschaften-des-architekten-hweiser/) habe ich am 10.September 2016 angefragt: Wann hat der Stadtrat die Entscheidung zum Abriss und Neugestaltung der Kurliegenschaften des Architekten H.Weiser gefasst und war diese Sitzung öffentlich. Wann und wo wurde diese Entswcheidung veröffentlicht? Der erste Beigeordnete der Stadt Bad Neuenahr hat am 10. September um 09.30 Uhr vor dem Workshop der Bürgerbeteiligung zum Kurpark ausgesagt: - die Entscheidung über den Abriss der unter Denkmalschutz stehenden Kurparkanlagen sei im Stadtrat bereits gefallen. - der Abriss wird vorbereitet wird und sei unumkehrbar. - ein Gutachten der die technischen Nichterhaltungsfähigkeit aller Teile, die abgebrochen werden sollen, läge vor. Die veröffentlichten Unterlagen haben die Aussagen des Ersten Beigeordneten nicht belegt. Die Frist für die Beantwortung ist mittlerweile um 119 Tage überschritten. Die Aussage der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler ist in öffentlichem Interesse. mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg Ortskurator Ahrtal der Deutschen Stiftung Denkmalschutz Photographie Axel Hausberg << Adresse entfernt >> 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler 02641-909440 01776234707 http://www.axelphoto.de/ Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg Anfragenr: 19539 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>