Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bzw. des Beitrages

eine Antwort auf die Frage, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner jetzigen Form Beiträge erheben darf. Durch die Staatskrise in Österreich liegen meines Erachtens Verstöße gegen § 97 StGB, § 100 StGB und § 108 StGB vor. Außerdem versagt er bei seiner (Teil-)Funktion: "Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist außerdem zur Ausgewogenheit verpflichtet. Dazu gehören das Gebot einer fairen und unabhängigen Berichterstattung und die Verpflichtung zur Überparteilichkeit. Die Abbildung verschiedener Meinungen im Programm soll insgesamt ausgewogen sein. Diese Vorgaben gelten in besonderem Maße für Nachrichten oder politische Sendungen." (https://daserste.ndr.de/ard_check/fragen/Aufgabe-und-Funktion-des-oeffentlich-rechtlichen-Rundfunks-der-ARD,antworten104.html), dies sieht man deutlich, indem die AfD und FDP in den Talkshows stark unterrepräsentiert sind, obwohl sie in dieser Legislaturperiode im Bundestag vertreten sind.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. Mai 2019
  • Frist
    22. Juni 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Antwort auf di…
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bzw. des Beitrages [#143688]
Datum
19. Mai 2019 09:11
An
Bundesverfassungsgericht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Antwort auf die Frage, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner jetzigen Form Beiträge erheben darf. Durch die Staatskrise in Österreich liegen meines Erachtens Verstöße gegen § 97 StGB, § 100 StGB und § 108 StGB vor. Außerdem versagt er bei seiner (Teil-)Funktion: "Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist außerdem zur Ausgewogenheit verpflichtet. Dazu gehören das Gebot einer fairen und unabhängigen Berichterstattung und die Verpflichtung zur Überparteilichkeit. Die Abbildung verschiedener Meinungen im Programm soll insgesamt ausgewogen sein. Diese Vorgaben gelten in besonderem Maße für Nachrichten oder politische Sendungen." (https://daserste.ndr.de/ard_check/fragen/Aufgabe-und-Funktion-des-oeffentlich-rechtlichen-Rundfunks-der-ARD,antworten104.html), dies sieht man deutlich, indem die AfD und FDP in den Talkshows stark unterrepräsentiert sind, obwohl sie in dieser Legislaturperiode im Bundestag vertreten sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesverfassungsgericht
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
Betreff versteckt
Datum
19. Mai 2019 09:18
Status
Warte auf Antwort

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Bundesverfassungsgericht
Ihr Antrag per E-Mail vom 19. Mai 2019 Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
Ihr Antrag per E-Mail vom 19. Mai 2019
Datum
19. Juni 2019 11:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz