Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bzw. des Beitrages
eine Antwort auf die Frage, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner jetzigen Form Beiträge erheben darf. Durch die Staatskrise in Österreich liegen meines Erachtens Verstöße gegen § 97 StGB, § 100 StGB und § 108 StGB vor. Außerdem versagt er bei seiner (Teil-)Funktion: "Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist außerdem zur Ausgewogenheit verpflichtet. Dazu gehören das Gebot einer fairen und unabhängigen Berichterstattung und die Verpflichtung zur Überparteilichkeit. Die Abbildung verschiedener Meinungen im Programm soll insgesamt ausgewogen sein. Diese Vorgaben gelten in besonderem Maße für Nachrichten oder politische Sendungen." (https://daserste.ndr.de/ard_check/fragen/Aufgabe-und-Funktion-des-oeffentlich-rechtlichen-Rundfunks-der-ARD,antworten104.html), dies sieht man deutlich, indem die AfD und FDP in den Talkshows stark unterrepräsentiert sind, obwohl sie in dieser Legislaturperiode im Bundestag vertreten sind.
Anfrage abgelehnt
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Datum19. Mai 2019
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22. Juni 2019
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