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Abwärmekataster Thüringen als Open Data

- die Rohdaten des neuen Abwärmekatasters Thüringen welche die Grundlage für die folgende Webpräsenz sind: http://www.thega.de/abwaerme in einem freien offenen Datenformat wie beispielsweise CSV, GeoJSON oder ähnliches. Mögliche personenbezogenen Daten sind von dieser Anfrage ausgenommen.
- eine Erläuterung zur Quelle der Daten die auf der Webseite als "Datensätze aus Abgasmessungen genehmigungspflichtiger Feuerungsanlagen, die der Bundesimmissionsschutzverordnung" bezeichnet wurde.
- eine Einschätzung inwieferen diese Daten freie, offene Daten darstellen und damit frei nutzbar unter dem Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) sind und damit auch Teil des Thüringer Landesprogrammes "Offene Geodaten“ sein sollten.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. August 2017
  • Frist
    12. September 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Ro…
An Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abwärmekataster Thüringen als Open Data [#24263]
Datum
9. August 2017 14:51
An
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Rohdaten des neuen Abwärmekatasters Thüringen welche die Grundlage für die folgende Webpräsenz sind: http://www.thega.de/abwaerme in einem freien offenen Datenformat wie beispielsweise CSV, GeoJSON oder ähnliches. Mögliche personenbezogenen Daten sind von dieser Anfrage ausgenommen. - eine Erläuterung zur Quelle der Daten die auf der Webseite als "Datensätze aus Abgasmessungen genehmigungspflichtiger Feuerungsanlagen, die der Bundesimmissionsschutzverordnung" bezeichnet wurde. - eine Einschätzung inwieferen diese Daten freie, offene Daten darstellen und damit frei nutzbar unter dem Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) sind und damit auch Teil des Thüringer Landesprogrammes "Offene Geodaten“ sein sollten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage und führen diese der Bearbeitung zu. Zugleic…
Von
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Betreff
AW: Abwärmekataster Thüringen als Open Data [#24263]
Datum
25. August 2017 09:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage und führen diese der Bearbeitung zu. Zugleich bitten um Verständnis für die urlaubsbedingte Verzögerung. Mit freundlichen Grüßen

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Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bedanke mich für Ihre Anfrage. Diese kann wie folgt beantwortet werden: Grundsät…
Von
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Betreff
AW: Nachfrage zu: Abwärmekataster Thüringen als Open Data [#24263]
Datum
15. September 2017 08:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bedanke mich für Ihre Anfrage. Diese kann wie folgt beantwortet werden: Grundsätzlich fällt die ThEGA laut § 2 (1) ThürIFG unter den Anwendungsbereich des Gesetzes. Gleiches gilt für das ThürGDI, allerdings fällt die Darstellung von Abwärmequellen nicht unter die in Anhang III zu veröffentliche Daten. Das Landesprogramm „Offene Geodaten“ richtet sich ausschließlich an Behörden und ist somit für die Tätigkeiten der ThEGA nicht bindend. Die für die Erstellung des Abwärmekatasters verwendeten Daten stammen vom Thüringer Landesamt für Umwelt und Geologie (TLUG). Der TLUG obliegt die landesweite Erfassung der Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen sowie die Bearbeitung von emissions- und immissionsrelevanten meteorologischen und klimatologischen Aufgaben in Verbindung mit Ausbreitungssimulationen für Schadstoffe und Lärm. Die Berechnungsgrundlage zur Ableitung der Abwärmemengen basiert auf realen Messungen von genehmigungspflichtigen Anlagen, die der 11. BImSchV unterliegen. Diese Rohdaten können durch die TLUG zugänglich gemacht werden. Allgemein fallen die Emissionsdaten auch unter das ThürUIG. Aus den Rohdaten wurden in einem weiteren Schritt die Abwärmemengen im Abgas berechnet. Anschließend wurden die Datensätze überprüft und hinsichtlich ihrer Geokoordinaten korrigiert. Die Daten sind aufbereitet und für die allgemeine Öffentlichkeit einsehbar. Eine Weitergabe der gesamten Datenbank in einem offenen Datenformat war grundsätzlich nicht vorgesehen, kann jedoch im Bedarfsfall bereitgestellt werden. Hierfür wäre zu begründen, wofür die Daten genutzt werden sollen, da nach § 4 Abs. 4 ThürIFG eine Weiterverwendung der Daten mit der vorrangigen Absicht der Gewinnerzielung nicht zulässig ist. Für weitere Fragen stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen