Abwendungsvereinbarung - Gleimstraße 56

Anfrage an: Bezirksamt Pankow

- die Abwendungsvereinbarung für das Haus in der Gleimstraße 56, die dem Käufer übergeben wurde

Quelle: https://leute.tagesspiegel.de/pankow/macher/2018/08/16/54284/mieter-in-der-gleim56-warten-und-bangen/

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. August 2018
  • Frist
    25. September 2018
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Spekulation abwenden“ gestellt.

Leonard Wolf
Leonard Wolf
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Pankow Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Abwendungsvereinbarung - Gleimstraße 56 [#33045]
Datum
23. August 2018 16:07
An
Bezirksamt Pankow
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Abwendungsvereinbarung für das Haus in der Gleimstraße 56, die dem Käufer übergeben wurde Quelle: https://leute.tagesspiegel.de/pankow/macher/2018/08/16/54284/mieter-in-der-gleim56-warten-und-bangen/
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abwendungsvereinbarung - Gleimstraße 56“ vom 2…
An Bezirksamt Pankow Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: Abwendungsvereinbarung - Gleimstraße 56 [#33045]
Datum
10. Januar 2019 16:49
An
Bezirksamt Pankow
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abwendungsvereinbarung - Gleimstraße 56“ vom 23.08.2018 (#33045) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 108 Tage überschritten. Da auch die drei Monatsfrist bereits lange überschritten wurde, möchte ich anmerken, dass dies bereits eine Untätigkeitsklage rechtfertigt. Bitte informieren Sie mich deshalb umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 33045 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Pankow
Antwort auf Ihre Schreiben "Abwendungsver. Gleimstr. 56" Sehr geehrter Herr Wolf, Herr Kuhn, Bezirkssta…
Von
Bezirksamt Pankow
Betreff
Antwort auf Ihre Schreiben "Abwendungsver. Gleimstr. 56"
Datum
25. Januar 2019 12:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wolf, Herr Kuhn, Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste, hat Ihnen auf Ihre E-Mails vom 23.08.2018 und 10.01.2019 zu Ihrer Anfragennummer: 33045 geantwortet. Lesen Sie bitte die angehängte Datei. Vielen Dank Freundliche Grüße
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Widerspruch Sehr geehrter Herr Kuhn, gegen Ihren Bescheid in Bezug auf meinen Akteneinsichtsantrag gemäß § 3 Abs. …
An Bezirksamt Pankow Details
Von
Leonard Wolf
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch
Datum
14. Februar 2019
An
Bezirksamt Pankow
Status
Sehr geehrter Herr Kuhn, gegen Ihren Bescheid in Bezug auf meinen Akteneinsichtsantrag gemäß § 3 Abs. 1 IFG Berlin lege ich Widerspruch ein. Ich teile Ihre Auffassung, dass sie meiner Bitte nicht nachkommen können, nicht. Sie teilen mir mit, dass Sie mir keine Abwendungsvereinbarung für das von mir genannte Grundstück, die Gleimstraße 56, zukommen lassen können, da keine geschlossen wurde. Dies entspricht aber auch nicht meiner Anfrage. In meiner Anfrage spreche ich von der „Abwendungsvereinbarung […], die dem Käufer übergeben wurde“. Damit beziehe ich mich auf ein Zitat von Ihnen, in dem sie sagen: „Der Käufer kann auch immer noch die von uns übergebene Abwendungsvereinbarung unterzeichnen.“ Dieses Zitat stammt aus dem Tagesspiegel-Leute Newsletter Pankow und wurde von mir auch in der ursprünglichen Anfrage angegeben. Das heißt für meine Anfrage spielt es überhaupt keine Rolle, ob der Bezirk tatsächlich eine Abwendungsvereinbarung unterzeichnete oder nicht. Es geht hierbei um die Abwendungsvereinbarung, die dem Käufer übergeben wurde. Unter Berücksichtigung dieses Hinweises, bitte ich erneut um Zugang zu den von mir angefragten Informationen. Andernfalls werde ich meinen Anspruch gerichtlich durchsetzen. Außerdem möchte ich noch einmal auf Folgendes hinweisen: Es gibt auch noch weitere offene IFG-Anfragen von mir, die auch in Ihren Aufgabenbereich fallen sollten und welche bisher ohne Reaktion geblieben sind. Dabei handelt es sich um die Anfragen mit den Nummer #31781 und #31782 (beide 09. Juli 2018) und #35204 (15. Dezember 2018). Zumindest bei den ersten beiden wäre bereits eine Untätigkeitsklage möglich. Ich weise noch einmal freundlichst darauf hin, dass diese auch zu bescheiden sind. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Pankow
Ihr Widerspruch vom 14.02.2019 zum Antrag auf Akteneinsicht vom 23.08.2018 Sehr geehrter Herr Wolf, auf Ihren Wide…
Von
Bezirksamt Pankow
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Widerspruch vom 14.02.2019 zum Antrag auf Akteneinsicht vom 23.08.2018
Datum
18. Juni 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wolf, auf Ihren Widerspruch vom 14.02.2019 ergeht folgender Abhilfebescheid 1. Der Bescheid des Bezirksamts Pankow von Berlin vom 22. Januar 2019 wird aufgehoben. 2. Ihrem Antrag vom 23. August 2018 auf Übersendung der Muster-Abwendungsvereinbarung zur Gleimstraße 56 wird stattgegeben. 3. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Begründung: I. Mit Datum vom 23.08.2018 beantragten Sie die Übersendung der Muster-Abwendungsvereinbarung, die das Bezirksamt Pankow von Berlin dem Erwerber übergeben hat, damit dieser das gemeindliche Vorkaufsrecht nach § 27 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) abwenden kann. Am 10. Januar 2019 haben Sie nochmals darauf hingewiesen, dass die Anfrage nicht in der gesetz­lich vorgeschrieben Zeit beantwortet wurde. Mit Datum vom 22. Januar 2019 folgte der Ablehnungsbescheid des Bezirksamts Pankow von Berlin mit der Begründung, dass mit dem Erwerber keine Abwendungsvereinbarung geschlossen wurde und somit eine Übersendung nicht möglich sei. Mit Datum vom 14. Februar 2019 legten Sie form- und fristgerecht Widerspruch gegen den Ableh­ nungsbescheid des Bezirksamts Pankow von Berlin vom 22. Januar 2019 ein. Ihren Widerspruch vom 14. Februar 2019 begründeten Sie damit, dass Sie mit der Anfrage auf Ak­teneinsicht ausdrücklich die Übersendung der Muster-Abwendungsvereinbarung wünschten und nicht um die Übersendung einer geschlossenen Abwendungsvereinbarung baten. II. Die Muster-Abwendungsvereinbarung, auf die sich Ihr Ersuchen bezieht, wurde am 01.08.2018 dem Erwerber übergeben. Da es sich bei der von Ihnen gewünschten Abwendungsvereinbarung um ein Muster ohne Bezug zum konkreten Fall handelt und dem Muster auch keine Angaben oder Daten zum konkreten Verwaltungsvorgang zu entnehmen sind, sind die Vorschriften über die Einschrän­ kung des Einsichtsrechts nach dem Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz - IFG), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 02.02.2018 (GVBI. S. 160) nicht einschlägig. Weder die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 7 IFG zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, noch des § 10 IFG zum Schutz des be­ hördlichen Entscheidungsprozesses liegen vor. Deshalb wird der Bescheid vom 22. Januar 2019 des Bezirksamt Pankow von Berlin gemäß § 72 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) aufgehoben und Ihrem Antrags auf Übersendung der Muster- Abwendungsvereinbarung zur Gleimstraße 56 stattgegeben. Die Muster-Abwendungsvereinbarung wird Ihnen in einem gesondertem Schreiben, nach Ablauf der Widerspruchsfrist bzw. bei Vorliegen eines Rechtsmittelverzichts zugesendet. III. Die Kostenentscheidung beruht auf § 80 VwVfG i.V.m. § 1 LVwVfG. Rechtsbehelf: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwal­tungsgericht Berlin, Kirchstraße 7, 10557 Berlin, erhoben werden. Freundliche Grüße

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Leonard Wolf
Leonard Wolf
AW: Ihr Widerspruch vom 14.02.2019 zum Antrag auf Akteneinsicht vom 23.08.2018 [#33045] Sehr geehrte<< Anred…
An Bezirksamt Pankow Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: Ihr Widerspruch vom 14.02.2019 zum Antrag auf Akteneinsicht vom 23.08.2018 [#33045]
Datum
25. Juni 2019 13:54
An
Bezirksamt Pankow
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> dann bedanke ich mich für die positive Bescheidung meines Widerspruchs! Auch wenn knapp zehn Monate selbstverständlich eine zu lange Beantwortungsdauer sind. Nun bin ich nur noch gespannt auf Ihre Antworten in meinen weiteren laufenden Anfragen. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 33045 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>