Abwendungsvereinbarung zu Welserstr. 28

- Die Abwendungsvereinbarung bzw. -erklärung des Bezirkamts in Bezug auf die Wohnobjekte Welserstr. 28.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Juli 2020
  • Frist
    18. August 2020
  • 4 Follower:innen

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Spekulation abwenden“ gestellt.

Dieter Schleiss
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Details
Von
Dieter Schleiss
Betreff
Abwendungsvereinbarung zu Welserstr. 28 [#192656]
Datum
14. Juli 2020 14:31
An
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Abwendungsvereinbarung bzw. -erklärung des Bezirkamts in Bezug auf die Wohnobjekte Welserstr. 28. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dieter Schleiss Anfragenr: 192656 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192656/ Postanschrift Dieter Schleiss << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dieter Schleiss
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Anfragenr.:192656 Abwendungsvereinbarung zur Welserstr. 28 Sehr geehrter Herr Schleiss ! Anbei die o.a. Abwendung…
Von
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Betreff
Anfragenr.:192656 Abwendungsvereinbarung zur Welserstr. 28
Datum
21. Juli 2020 10:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schleiss ! Anbei die o.a. Abwendungsvereinbarung zu Ihrem Antrag vom 14.07.2020. Der Antrag wird nicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) behandelt, da in der Vereinbarung in § 6 vereinbart wurde, dass Mieter berechtigt sind, Kenntnis darüber zu erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Sehr geehrter Herr Schleiss, Ihr über das Portal "fragdenstaat" gestellter Antrag auf Einsichtnahme in …
Von
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Betreff
Abwendungsvereinbarung zu Welserstr. 28 [#192656]
Datum
21. August 2020 08:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schleiss, Ihr über das Portal "fragdenstaat" gestellter Antrag auf Einsichtnahme in die Abwendungsvereinbarung zum Grundstück Welserstraße 28 ist bei uns im Amt eingegangen. Nach unserer Prüfung sind Sie Mieter im in Frage stehenden Objekt, sodass ein Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nicht erforderlich ist. In der Anlage sende ich Ihnen daher die Abwendungsvereinbarung, in der wesentliche personenbezogene Daten unkenntlich gemacht wurden. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen