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Advokat Tricks zur Stilllegung der Asse, ohne den Atommüll zu entfernen?

Ich hätte gerne eine Stellungnahme zur Entfernung des Atommülls aus der Asse. Es sind Einzelheiten bekannt geworden, das juristisch die Stilllegung von der Rückholung getrennt wurde. Was haben Sie denn jetzt geplant? Will man die Asse schliessen, ohne den Atommüll heraus zu holen? Handelt die BGE ohne Ihr Wissen? Will man mit der Stilllegung und des verbundenen Absaufens der Asse wirklich einen Atomunfall, verseuchtes Grundwasser bis Lüneburg, in kauf nehmen? Wer trägt aktuell die Verantwortung? Ich bitte um eine kurzfristige Stellungnahme, um weitere Schritte planen zu können.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Januar 2024
  • Frist
    13. Februar 2024
  • Ein:e Follower:in
Andreas Schlechtweg
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich hätte gerne eine Stellungnahme zu…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Andreas Schlechtweg
Betreff
Advokat Tricks zur Stilllegung der Asse, ohne den Atommüll zu entfernen? [#296756]
Datum
10. Januar 2024 08:17
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich hätte gerne eine Stellungnahme zur Entfernung des Atommülls aus der Asse. Es sind Einzelheiten bekannt geworden, das juristisch die Stilllegung von der Rückholung getrennt wurde. Was haben Sie denn jetzt geplant? Will man die Asse schliessen, ohne den Atommüll heraus zu holen? Handelt die BGE ohne Ihr Wissen? Will man mit der Stilllegung und des verbundenen Absaufens der Asse wirklich einen Atomunfall, verseuchtes Grundwasser bis Lüneburg, in kauf nehmen? Wer trägt aktuell die Verantwortung? Ich bitte um eine kurzfristige Stellungnahme, um weitere Schritte planen zu können.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andreas Schlechtweg Anfragenr: 296756 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296756/ Postanschrift Andreas Schlechtweg << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Schlechtweg

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Schlechtweg, gern nehme ich Stellung zu Ihrer Anfrage. An den Plänen zum Umgang mit den radio…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Advokat Tricks zur Stilllegung der Asse, ohne den Atommüll zu entfernen? [#296756]
Datum
19. Januar 2024 11:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schlechtweg, gern nehme ich Stellung zu Ihrer Anfrage. An den Plänen zum Umgang mit den radioaktiven Abfällen, die sich in der Schachtanlage Asse II befinden, hat sich nichts geändert. Sie sollen rückgeholt werden und im Anschluss daran soll die Schachtanlage Asse II stillgelegt werden; hierzu verweise ich auf die Regelungen in § 57b Absatz 2 Atomgesetz. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) bereitet aktuell die Rückholung vor und trägt dafür die operative Verantwortung. Über den Fortschritt der Arbeiten berichtet die BGE unter anderem auf ihrer Internetseite unter https://www.bge.de/de/asse/aktuelle-arbeiten/. Mit freundlichen Grüßen