Aggregierte und ausführliche Überwachungsdaten zum "Fuel consummtion monitoring"
Die von Ihnen bzw. der Kommission erhobenen Daten über den Kraftstoffverbrauch bzw. Co2 Ausstoß pro PKW oder Nutzfahrzeug, die nach Regulation (EU) 2019/631 seit spätestens diesem Jahr an die Kommission und die Europäische Umweltagentur gemeldet werden müssen.
Stellen Sie mir bitte die in KAPITEL 2, DATENMELDUNG GEMÄß ARTIKEL 7 DER VERORDNUNG (EU) 2019/631, Artikel 3 der COMMISSION IMPLEMENTING REGULATION (EU) 2021/392(https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32021R0392) als "Aggregierte und ausführliche Überwachungsdaten" bezeichneten Daten zur Verfügung.
Insbesondere die in KAPITEL 3 ERHEBUNG UND MELDUNG VON DATEN AUS DEM PRAKTISCHEN FAHRBETRIEB genannten Datensätze.
Anfrage eingeschlafen
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Datum6. April 2022
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29. April 2022
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