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Akte "Schweinehaltung Betrieb Schulze Föcking – Stern TV am 12.07.2017"

Die Akte mit dem Titel "Schweinehaltung Betrieb Schulze Föcking – Stern TV am 12.07.2017" aus dem Archiv der Stabsstelle Umweltkriminalität. Die Existenz dieser Akte ergibt sich beispielsweise aus folgendem Medienbericht: https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/nrw-umweltministerin-taeuschte-landtag-100.html

Je nach Umfang der Akte dürfte eine digitale Übermittlung deutlich günstiger und ressourcenschonender sein. Bitte berücksichtigen Sie diese Möglichkeit daher bei der Bescheidung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. April 2018
  • Frist
    23. Mai 2018
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Akte "Schweinehaltung Betrieb Schulze Föcking – Stern TV am 12.07.2017" [#29000]
Datum
18. April 2018 10:34
An
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Akte mit dem Titel "Schweinehaltung Betrieb Schulze Föcking – Stern TV am 12.07.2017" aus dem Archiv der Stabsstelle Umweltkriminalität. Die Existenz dieser Akte ergibt sich beispielsweise aus folgendem Medienbericht: https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/nrw-umweltministerin-taeuschte-landtag-100.html Je nach Umfang der Akte dürfte eine digitale Übermittlung deutlich günstiger und ressourcenschonender sein. Bitte berücksichtigen Sie diese Möglichkeit daher bei der Bescheidung.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Antrag auf Akteneinsicht Sehr geehrtAntragsteller/in anliegenden Bescheid übersende ich Ihnen zur Kenntnis. M…
Von
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag auf Akteneinsicht
Datum
4. Mai 2018 12:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegenden Bescheid übersende ich Ihnen zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen