Akte zum (K)CanG

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Guten Tag,

aus ihrer Antwort zu meiner Anfrage: https://fragdenstaat.de/a/301549
unter dem Az.: 1451E-Z.9/24

ging hervor, die Bearbeitung des Gesetzgebungsverfahrens zum Cannabisgesetz und seiner Umsetzung in ihrem Haus erfolgte aus den Vorgängen 4630 – III. 7 (Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität) und 4100 – III. 133/Sdb. KCanG (Cannabis, Legalisierung)".

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Die gesamte Akte des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen zum Cannabisgesetz

Ich gehe davon aus, dass u.a. Entwürfe, Vermerke und Kommunikation mit dem Landesjustizminister, bzw. der Leitungsebene des Ministeriums so wie die Vorgänge 4630 – III. 7 (Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität) und 4100 – III. 133/Sdb. KCanG (Cannabis, Legalisierung) in dieser Akte enthalten sind.

Sollten sie über mehrere Akten verteilt sein, bitte ich um Zusendung dieser anderen Akten.

Personenbezogene Daten können unkenntlich gemacht werden, sofern dafür auf eine Drittbeteiligung verzichtet werden kann.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich weise vorab darauf hin, das ich Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts empfange, hier Leistungen nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) / Bürgergeld und bitte aufgrund meiner sozialen Situation darum, die Anfrage gebührenfrei zu bearbeiten oder zumindest die Gebühren auf ein für mich sozialverträgliches Maß zu reduzieren. Mir stehen für Bildung aus dem Regelsatz monatlich 2,03 € zur Verfügung.

Bei der Entscheidung über die Kostenfrage verweise ich auch auf meine Anfrage an das BMWK unter https://fragdenstaat.de/anfrage/akte-zum-gebaeudeenergiegesetz/, das u.a. aufgrund sozialer Härten die gesamte Akte zum Gebäudeenergiegesetz kostenfrei übersandt / digitalen Zugang zu allen Dokumenten ermöglicht hat.

In §2 VerwGebO IFG NRW findet sich analog zu den Ermäßigungsgründen im Bundesgesetz eine Regelung im Landesrecht zur Vermeidung sozialer Härten. Bitte verstehen Sie die oben gemachte Ausführung als entsprechenden Antrag auf Ermäßigung.

Einen aktuellen Leistungsbescheid sende ich Ihnen zum Nachweis gerne auf Verlangen zu und bitte aufgrund der Tatsache, dass es sich hierbei um empfindliche personenbezogene Daten handelt, um die Bereitstellung eines sicheren, verschlüsselten Übertragungsweges.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte.

Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Warte auf Antwort

  • Datum
    17. April 2024
  • Frist
    22. Mai 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, aus ihrer Antwort zu meiner Anfrage: h…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Akte zum (K)CanG [#306560]
Datum
17. April 2024 16:44
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, aus ihrer Antwort zu meiner Anfrage: https://fragdenstaat.de/a/301549 unter dem Az.: 1451E-Z.9/24 ging hervor, die Bearbeitung des Gesetzgebungsverfahrens zum Cannabisgesetz und seiner Umsetzung in ihrem Haus erfolgte aus den Vorgängen 4630 – III. 7 (Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität) und 4100 – III. 133/Sdb. KCanG (Cannabis, Legalisierung)". bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die gesamte Akte des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen zum Cannabisgesetz Ich gehe davon aus, dass u.a. Entwürfe, Vermerke und Kommunikation mit dem Landesjustizminister, bzw. der Leitungsebene des Ministeriums so wie die Vorgänge 4630 – III. 7 (Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität) und 4100 – III. 133/Sdb. KCanG (Cannabis, Legalisierung) in dieser Akte enthalten sind. Sollten sie über mehrere Akten verteilt sein, bitte ich um Zusendung dieser anderen Akten. Personenbezogene Daten können unkenntlich gemacht werden, sofern dafür auf eine Drittbeteiligung verzichtet werden kann. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich weise vorab darauf hin, das ich Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts empfange, hier Leistungen nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) / Bürgergeld und bitte aufgrund meiner sozialen Situation darum, die Anfrage gebührenfrei zu bearbeiten oder zumindest die Gebühren auf ein für mich sozialverträgliches Maß zu reduzieren. Mir stehen für Bildung aus dem Regelsatz monatlich 2,03 € zur Verfügung. Bei der Entscheidung über die Kostenfrage verweise ich auch auf meine Anfrage an das BMWK unter https://fragdenstaat.de/anfrage/akte-zum-gebaeudeenergiegesetz/, das u.a. aufgrund sozialer Härten die gesamte Akte zum Gebäudeenergiegesetz kostenfrei übersandt / digitalen Zugang zu allen Dokumenten ermöglicht hat. In §2 VerwGebO IFG NRW findet sich analog zu den Ermäßigungsgründen im Bundesgesetz eine Regelung im Landesrecht zur Vermeidung sozialer Härten. Bitte verstehen Sie die oben gemachte Ausführung als entsprechenden Antrag auf Ermäßigung. Einen aktuellen Leistungsbescheid sende ich Ihnen zum Nachweis gerne auf Verlangen zu und bitte aufgrund der Tatsache, dass es sich hierbei um empfindliche personenbezogene Daten handelt, um die Bereitstellung eines sicheren, verschlüsselten Übertragungsweges. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 306560 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/306560/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW), Ihr Antrag vom 17.04.2024 1…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW), Ihr Antrag vom 17.04.2024
Datum
19. April 2024 11:23
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
976,4 KB
1451E-Z.9/24 Mit freundlichen Grüßen