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Akten zu Cicero-Berichterstattung zur Laufzeitverlängerung AKW

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Unterlagen, die Sie "Cicero" zugänglich gemacht haben zur Laufzeitverlängerung der AKW (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/atomausstieg-habeck-100.html).

Bitte geben Sie außerdem das Aktenzeichen des Gerichtsverfahrens an.

Bitte übersenden Sie mir die Unterlagen schnellstmöglich. Ich werde diese unverzüglich auf FragDenStaat veröffentlichen, sodass sich die Öffentlichkeit selbst ein Bild von selbigen machen kann.

Zur Begründung führe ich wie folgt aus:

Gem. § 3 Abs. 3 S. 1 UIG sind bei Bearbeitung meines Antrag von mir gesetzte Fristen zu berücksichtigen. Vor dem Hintergrund der durch den gestern veröffentlichten Artikel von "Cicero" und die heute erfolgte weitergehende Berichterstattung großer Medien wie der Tagesschau ist das öffentliche Interesse an diesen Unterlagen außergewöhnlich groß. Dies wird dadurch verstärkt, dass das BMWK die Darstellungen von "Cicero" als verkürzt bezeichnet. Die Öffentlichkeit hat mithin ein überragendes Interesse, die begehrten Unterlagen nun selbst in Augenschein zu nehmen. Dies dürfte auch im Interesse von BMWK und BMUV selbst sein.

Dieses Interesse begründet sich gerade in der Aktualität der Debatte. Ich bitte daher, die Unterlagen direkt am morgigen Tag zu übersenden.

Zugleich liegen Ihnen die Unterlagen bereits sozusagen versandfertig vor, Sie können Sie mithin einfach an mich weiterleiten.

Noch besser wäre natürlich, die Unterlagen selbstständig auf Ihrer Website zu veröffentlichen - dann können Sie mich gerne darauf hinweisen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Warte auf Antwort

  • Datum
    25. April 2024
  • Frist
    28. Mai 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Unterlagen, die Sie "Cicero&…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Akten zu Cicero-Berichterstattung zur Laufzeitverlängerung AKW [#307486]
Datum
25. April 2024 19:52
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Unterlagen, die Sie "Cicero" zugänglich gemacht haben zur Laufzeitverlängerung der AKW (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/atomausstieg-habeck-100.html). Bitte geben Sie außerdem das Aktenzeichen des Gerichtsverfahrens an. Bitte übersenden Sie mir die Unterlagen schnellstmöglich. Ich werde diese unverzüglich auf FragDenStaat veröffentlichen, sodass sich die Öffentlichkeit selbst ein Bild von selbigen machen kann. Zur Begründung führe ich wie folgt aus: Gem. § 3 Abs. 3 S. 1 UIG sind bei Bearbeitung meines Antrag von mir gesetzte Fristen zu berücksichtigen. Vor dem Hintergrund der durch den gestern veröffentlichten Artikel von "Cicero" und die heute erfolgte weitergehende Berichterstattung großer Medien wie der Tagesschau ist das öffentliche Interesse an diesen Unterlagen außergewöhnlich groß. Dies wird dadurch verstärkt, dass das BMWK die Darstellungen von "Cicero" als verkürzt bezeichnet. Die Öffentlichkeit hat mithin ein überragendes Interesse, die begehrten Unterlagen nun selbst in Augenschein zu nehmen. Dies dürfte auch im Interesse von BMWK und BMUV selbst sein. Dieses Interesse begründet sich gerade in der Aktualität der Debatte. Ich bitte daher, die Unterlagen direkt am morgigen Tag zu übersenden. Zugleich liegen Ihnen die Unterlagen bereits sozusagen versandfertig vor, Sie können Sie mithin einfach an mich weiterleiten. Noch besser wäre natürlich, die Unterlagen selbstständig auf Ihrer Website zu veröffentlichen - dann können Sie mich gerne darauf hinweisen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 307486 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/307486/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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