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Aktenverzeichnis zum Katastrophenwaldbrand im Landkreis SOE im Juli 2022

ein Aktenverzeichnis zum Katastrophenwaldbrand in der Sächsischen Schweiz im Juli 2022

Ergebnis der Anfrage

Anfrage hat Antworten zu kleinen Anfragen des Landtages geschickt. Den Hinweis auf weitere Stellen nehme ich ernst. Daraus haben sich Folgeanfragen ergeben
Folgeanfragen:
Innenministerium: https://fragdenstaat.de/a/255862
Landesdirektion: https://fragdenstaat.de/a/258014
Landkreis: https://fragdenstaat.de/a/258015

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Juli 2022
  • Frist
    31. August 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ei…
An Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktenverzeichnis zum Katastrophenwaldbrand im Landkreis SOE im Juli 2022 [#255863]
Datum
28. Juli 2022 22:27
An
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ein Aktenverzeichnis zum Katastrophenwaldbrand in der Sächsischen Schweiz im Juli 2022
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255863 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255863/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Anfrage vom 29.7.22 Sehr << Antragsteller:in >> Bei Rückfragen wenden Sie sich gern an mich. Freundl…
Sehr << Antragsteller:in >> Bei Rückfragen wenden Sie sich gern an mich. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage vom 29.7.22 [#255863] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Da Sie mit meiner A…
An Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage vom 29.7.22 [#255863]
Datum
6. August 2022 21:55
An
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Da Sie mit meiner Anforderung des Aktenverzeichnisses nicht zurecht kommen. Möchte ich versuchen die Anfrage zu präzisieren. Aus dem Aktenverzeichnis würde ich einen ersten Überblick bekommen, ob in Ihrem Haus überhaupt ein Vorgang dazu exzitiert. Folgende Umweltinformationen sind für mich von Interesse: Auswirkungen des Waldbrandes auf Boden, Geologie, Wasser, Luft. Analysen und Berichte die in Ihrem Haus vorliegen Getroffene Maßnahmen zur Verhinderung von weiteren Umweltauswirkungen Mitteilungen an den Minister Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255863 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255863/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
AW: Anfrage vom 29.7.22 [#255863] Sehr << Antragsteller:in >> Ihren Auskunftsantrag nach SächsUIG hab…
Von
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Betreff
AW: Anfrage vom 29.7.22 [#255863]
Datum
29. August 2022 09:42
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,0 MB
geschwärzt
1,2 MB
Sehr << Antragsteller:in >> Ihren Auskunftsantrag nach SächsUIG haben wir nach Ihrer Präzisierung dahingehend ausgelegt, dass das eigentliche Interesse auf Umweltinformationen zum Katastrophenwaldbrand in der Sächsischen Schweiz vom Juli 2022 gerichtet ist. Vor diesem Hintergrund übersenden wir Ihnen die nachfolgenden Umweltinformationen: Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) hat gegenüber Abgeordneten zwei kleine Anfragen (Artikel 51 Verfassung des Freistaates Sachsen) beantwortet. Die Themen der Anfragen waren „Auswirkungen Brand Nationalpark Sächsische Schweiz“ (Drs. 7/10582)“ sowie „Totholz im Nationalpark Sächsische Schweiz“ (Drs. 7/10583). Letztere Anfrage betrifft den Einfluss des Totholzes auf das Brandgeschehen. Die Antworten, soweit Umweltinformationen betroffen, übersenden wir Ihnen als Anlagen. Nach § 5 Absatz 1 Nummer 2 SächsUIG sehen wir von der Übersendung von Informationen ab, welche nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit von Beratungen informationspflichtiger Stellen hätte. Dies betrifft insbesondere Informationen an das Kabinett zur weiteren Beschlussfassung. Abschließend weisen wir darauf hin, dass die Zuständigkeit für die Brandbekämpfung im Katastrophenfall nach § 4 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz nicht beim SMEKUL liegt, sondern insbesondere beim Staatsministerium des Innern, der Landesdirektion Sachsen und den Landkreisen bzw. Kreisfreien Städten. Aus diesem Grund verfügt das SMEKUL nur über einen sehr selektiven Blick auf das Gesamtgeschehen. Verwaltungskosten werden vorliegend nach § 13 Absatz 1 Satz 2 SächsUIG nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen