Aktueller Aktenplan - Stand 11/2023

Den aktuell gültigen Gesamtaktenplan der Stadtverwaltung Mönchengladbach.

Eine (regelmäßige / aktualisierte) eigenständige Veröffentlichung auf https://www.moenchengladbach.de/ wäre wünschenswert.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. November 2023
  • Frist
    9. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: De…
An Kommunalverwaltung Mönchengladbach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktueller Aktenplan - Stand 11/2023 [#291827]
Datum
7. November 2023 18:40
An
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den aktuell gültigen Gesamtaktenplan der Stadtverwaltung Mönchengladbach. Eine (regelmäßige / aktualisierte) eigenständige Veröffentlichung auf https://www.moenchengladbach.de/ wäre wünschenswert.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291827 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291827/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktueller Aktenplan - Stand 11/2023“ vom 07.11.2023 (#291827) wurd…
An Kommunalverwaltung Mönchengladbach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktueller Aktenplan - Stand 11/2023 [#291827]
Datum
9. Dezember 2023 01:02
An
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktueller Aktenplan - Stand 11/2023“ vom 07.11.2023 (#291827) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Aktueller Aktenplan - Stand 11/2023“ [#291827]
Datum
12. Dezember 2023 00:44
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/291827/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die gesetzliche Bearbeitungsfrist nach §5 IFG NRW Abs. 2 rechtswidrig missachtet wurde. Auf eine Anfrage zum Sachstand erfolgte ebenfalls keine umgehende Rückmeldung oder eine Erklärung, warum die Stadtverwaltung länger als einen Monat braucht, die IFG Anfrage zu beantworten. Das lief auch schon mal besser, das letzte Mal benötigte der Abteilungsleiter Organisation nur vier Tage zur Übermittlung der ersuchten Informationen. https://fragdenstaat.de/anfrage/aktueller-aktenplan-stand-10-2022/ Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 291827.pdf Anfragenr: 291827 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291827/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Aw: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr << Antragsteller:in >> vielen …
Von
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Betreff
Aw: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Datum
18. Dezember 2023 10:16
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bitte um Verständnis, dass es ein wenig länger gedauert hat. Anbei übersende ich eine PDF-Version des derzeit gültigen gesamtstädtischen Aktenplans. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass sich dieser Aktenplan im Rahmen der Verwaltungsdigitalisierung sukzessive und umfangreich in Überarbeitung befindet. Eine Veröffentlichung wird nach der o.g. Überarbeitung geprüft. Mit freundlichen Grüßen