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Allgemeinverfügung Fecherwald F11, Forstamt Groß-Gerau

Anfrage an: HessenForst

1.Alle Allgemeinverfügungen des Forst Groß- Gerau zum Thema Vollzug des Hessischen Wald Gesetz mit dem Aktenzeichen F 11 Riederwaldtunnel. Einschließlich der Angaben wann welche Version der Allgemeinverfügung wo Veröffentlicht wurde und Wann und an Welche Behörde weitergeleitet wurde.
2. Alle Protokoll ähnliche Aufzeichnungen, die zur einer Einschätzung der Baumhöhe im Fecherwald geführt haben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Januar 2023
  • Frist
    22. Februar 2023
  • 0 Follower:innen
Ulrich Schmidt
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.Alle Allgemeinverfügungen des F…
An HessenForst Details
Von
Ulrich Schmidt
Betreff
Allgemeinverfügung Fecherwald F11, Forstamt Groß-Gerau [#268186]
Datum
19. Januar 2023 23:49
An
HessenForst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.Alle Allgemeinverfügungen des Forst Groß- Gerau zum Thema Vollzug des Hessischen Wald Gesetz mit dem Aktenzeichen F 11 Riederwaldtunnel. Einschließlich der Angaben wann welche Version der Allgemeinverfügung wo Veröffentlicht wurde und Wann und an Welche Behörde weitergeleitet wurde. 2. Alle Protokoll ähnliche Aufzeichnungen, die zur einer Einschätzung der Baumhöhe im Fecherwald geführt haben.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt Anfragenr: 268186 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268186/ Postanschrift Ulrich Schmidt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt
HessenForst
Sehr geehrter Herr Schmidt, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer u.a. E-Mailanfrage, die mir zuständigke…
Von
HessenForst
Betreff
AW: Allgemeinverfügung Fecherwald F11, Forstamt Groß-Gerau [#268186]
Datum
20. Januar 2023 07:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schmidt, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer u.a. E-Mailanfrage, die mir zuständigkeitshalber von der Leitung des Landesbetriebs HessenForst weitergeleitet wurde. Nach Prüfung Ihrer Anfrage erhalten Sie in den nächsten Tagen eine Antwort auf Ihr Begehren, wir gewünscht per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
HessenForst
Sehr geehrter Herr Schmidt, vielen Dank für Ihre u.a. E-Mail und die damit verbundene Anfrage nach § 80HDSIG, die…
Von
HessenForst
Betreff
AW: Allgemeinverfügung Fecherwald F11, Forstamt Groß-Gerau [#268186]
Datum
23. Januar 2023 09:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schmidt, vielen Dank für Ihre u.a. E-Mail und die damit verbundene Anfrage nach § 80HDSIG, die mir zuständigkeitshalber von der Landesbetriebsleitung HessenForst weitergeleitet wurde. Ich habe Ihnen die Allgemeinverfügung Aktenzeichen F11 Riederwaldtunnel vom 6.1.2023 als Anlage beigefügt. Gleichzeitig beigefügt habe ich Ihnen die Ausfertigung des Amtsblatts der Stadt Frankfurt am Main vom 10.1.2023, in der die Allgemeinverfügung ortsüblich bekannt gemacht wurde. Die Allgemeinverfügung (1) ist am 6.1.2023 ab 12.45 Uhr an die Oberste Forstbehörde, die Obere Forstbehörde, das Polizeipräsidium Frankfurt am Main, das Grünflächenamt der Stadt Frankfurt am Main, die Autobahn GmbH des Bundes und die Landesbetriebsleitung HessenForst (zur Veröffentlichung im Internet) versendet worden. Leider war die Rechtsbehelfsbelehrung in dieser Version der Allgemeinverfügung fehlerhaft, da sie den § 16a des Hessischen Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung nicht vollständig berücksichtigte. Die berichtigte Fassung der Allgemeinverfügung (2) wurde am 9.1.2023 ab 12.06 Uhr der Obersten Forstbehörde, der oberen Forstbehörde, dem Polizeipräsidium Frankfurt am Main, dem Grünflächenamt der Stadt Frankfurt am Main, der Autobahn GmbH des Bundes und der Landesbetriebsleitung HessenForst (zur Veröffentlichung im Internet) per E-Mail zugeleitet. Diese Version der Allgemeinverfügung (2) entspricht auch der im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main am 10.1.2023 veröffentlichten Fassung. Alle weiteren Unterlagen befinden sich in der Verfahrensakte, die zur Zeit noch beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main befindlich ist. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Schmidt
Guten Tag << Anrede >> Insbesondere durch die Antwort auf meiner Beschwerde durchaus erst am 11.01.202…
An HessenForst Details
Von
Ulrich Schmidt
Betreff
AW: Allgemeinverfügung Fecherwald F11, Forstamt Groß-Gerau [#268186]
Datum
23. Januar 2023 17:04
An
HessenForst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> Insbesondere durch die Antwort auf meiner Beschwerde durchaus erst am 11.01.2023 vom RPD beantwortet wurde ist aus meiner Sicht nicht hinnehmbar weil Vermutlich eben diese Beschwerde zum Heilungsversuch geführt haben könnte. Aus diesem Grund hätte ich gerne Ergänzend die Austausch Unterlagen zur Heilung der Rechtsbelehrung die den Behörden vorliegen einschließlich Telefon Gespächsnotizen, E Mails oder andere Aufzeichnungen. Ich erlaube mir eine persönliche Anmerkung. Es macht mich als Bürger unfassbar traurig wie mit unseren Wälder umgegangen wurde als ich am letzten Wochenende ein Überblick im Fecherwald gemacht habe. Ich kann mir zum Beispiel nicht vorstellen das es Erlaubt wurde außerhalb der planfeststellung einfach wichtigen Waldboden, Naturverjüngung und ganze Bäume platt zu machen... wenn es nur darum ging nach dem HWaldG Paragraph 16 Menschen zu schützen. Im Anhang sehen Sie Bilder einer der befahrungsspuren durch Fahrzeuge außerhalb der baustrasse.. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt Anfragenr: 268186 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268186/ Postanschrift Ulrich Schmidt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
HessenForst
Sehr geehrter Herr Schmidt, führen Sie doch bitte zukünftig Ihre Korrespondenz in der Angelegenheit Allgemeinverf…
Von
HessenForst
Betreff
AW: Allgemeinverfügung Fecherwald F11, Forstamt Groß-Gerau [#268186]
Datum
24. Januar 2023 18:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schmidt, führen Sie doch bitte zukünftig Ihre Korrespondenz in der Angelegenheit Allgemeinverfügung F11 Fechenheimer Wald direkt mit mir und nicht über die nicht zuständige und im Verfahren nicht beteiligte Landesbetriebsleitung HessenForst in Kassel. Damit ist sichergestellt, dass Sie die zeitnahe Beantwortung Ihrer Anliegen von der zuständigen Stelle erhalten. Zu Ihrer Frage nach dem Heilungsversuch: Die von mir erlassene Allgemeinverfügung Az.: F 11 Riederwald vom 6.1.2023 ist erst am Tag nach der ortsüblichen Bekanntmachung (am 10.1.2023 im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main), somit frühestens am 11.1.2023, wirksam geworden, in der Fassung der Bekanntmachung (siehe hierzu § 43 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz HVwVfG). Die Bekanntmachung enthält eine vollständig zutreffende Rechtsmittelbelehrung. Somit ist die Allgemeinverfügung in der ortsüblich bekanntgemachten Fassung weder fehlerhaft noch nichtig nach § 44 HVwVfG. Da es sich bei der ursprünglich fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrung (in der Fassung vom 6.1.2023, lediglich veröffentlicht im Internetauftritt von HessenForst Forstamt Groß-Gerau) um keine Verletzung, die die Entscheidung in der Sache beeinflußt handelt, ist die Allgemeinverfügung in der berichtigten bekanntgemachten Fassung rechtens und nicht zu beanstanden. Die Verwaltungsbehörde kann gem. § 42 HVwVfG jeder Zeit offenbare Unrichtigkeiten in einem Verwaltungsakt berichtigen. Dies ist im vorliegenden Fall geschehen, ohne weitergehende Rechtswirkung nach außen. Ihre Vermutung, dass Ihre Beschwerde beim Regierungspräsidium Darmstadt -obere Forstbehörde- zu der Berichtigung der Rechtsbehelfsbelehrung geführt hat, kann ich Ihnen hiermit bestätigen. Im Rahmen eines Telefonats, das nicht protokolliert wurde, habe ich von der oberen Forstbehörde den Hinweis auf § 16a Hessisches Ausführungsgesetz zur Verwaltungsgerichtsordnung zur Kenntnis bekommen. Damit war klar, dass der Widerspruch im Verfahren nur bei mir als Behörde, die die Allgemeinverfügung erlassen hat, zulässig ist. Somit habe ich umgehend nach dieser Erkenntnis die Allgemeinverfügung im Bereich des Rechtsbehelfs an das geltende Recht angepasst und ausschließlich in dieser Form ortsüblich, wie vorgeschrieben, bekanntgemacht. Die hierzu ergangenen Hinweise, wann wer welche Version erhalten hat, habe ich Ihnen mit den jeweiligen Versionen ja bereits zukommen lassen. Ich gehe in diesem Zusammenhang davon aus, dass Sie von der oberen Forstbehörde über die in der ursprünglichen Version fehlerhaft definierte Rechtsbehelfsbelehrung informiert wurden und Ihnen die Möglichkeit zur Rechtsmitteleinlegung gegen die bekanntgemachte Allgemeinverfügung frist- und formgerecht möglich war. Ihre angesprochenen Bilder sind in der mir zugeleiteten E-Mail nicht angehängt. Da ich nur für die Allgemeinverfügung zur Waldsperrung zuständig bin, werde ich keine Wertung in andere Sache vornehmen. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Schmidt
Sehr << Anrede >> als erstes möchte ich mich recht herzlich für die schnelle als auch durchaus ausgesp…
An HessenForst Details
Von
Ulrich Schmidt
Betreff
AW: Allgemeinverfügung Fecherwald F11, Forstamt Groß-Gerau [#268186]
Datum
25. Januar 2023 01:24
An
HessenForst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> als erstes möchte ich mich recht herzlich für die schnelle als auch durchaus ausgesprochen freundliche Beantwortung bedanken. Da wir gerade über die Seite "Frage den Staat" im Austausch sind kann ich nur bedingt darauf Einfluss nehmen wohin die Anfrage gestellt wird. Zur transparentes Vorgehen ist es allerdings Notwendig möglich viele Adressaten zu erreichen. Aufgrund der mitlerweile Angezeigten Vorschläge im Allgorytmus entspreche ich jetzt gerne Ihren Wunsch.Im Zeitalter des Menschen gemachten Klimawandel umso mehr. Ich wieder spreche natürlich der Aussage das die RPD Darmstadt insgesamt als auch die Obere Forstbehörde nicht in dem Verfahren eingebunden war. Soweit ich erkennen konnte aus den Medienberichten war der das Forst Amt Groß-Gerau vor wenigen Wochen der Auffassung das der § 16 des HWaldW nicht anwendbar war. Ich gehe nicht davon aus das Sie oder anderer Zuständige Menschen des Forst Amt Groß - Gerau diese richtige Rechts Auffassung von Alleine und freiwillig geändert haben. Womöglich ist sogar ein Erlass oder Ähnliches von der RPD erfolgt. Aus diesem Grund möchte ich alle Dokumente zur Verfügung gestellt bekommen die Vermutlich auch der Gerichtsakte wegen der Eilklage Fecherwald zur Verfügung gestellt wurden ( ausgenommen Kartenmaterial welches nicht ohne weiteres gescant werden kann). Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt Anfragenr: 268186 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268186/
HessenForst
Sehr geehrter Herr Schmidt, von meiner Seite wurde zu keiner Zeit behauptet, dass das Regierungspräsidium Darmsta…
Von
HessenForst
Betreff
AW: Allgemeinverfügung Fecherwald F11, Forstamt Groß-Gerau [#268186]
Datum
25. Januar 2023 07:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schmidt, von meiner Seite wurde zu keiner Zeit behauptet, dass das Regierungspräsidium Darmstadt -obere Forstbehörde- nicht im Verfahren eingebunden war. Ihre diesbezügliche Aussage ist nicht zutreffend. Weiterhin möchte ich klarstellen, dass ich die Rechtsauffassung vertrete, dass ein Verfahren nach § 16 Abs. 3 HWaldG zum Sperren der planfestgestellten Rodungsfläche und nur diese war gemeint, nicht möglich ist. Diese Rechtsauffassung wurde auch gegenüber der Autobahn GmbH des Bundes artikuliert und wird sowohl von der oberen wie auch obersten Forstbehörde mitgetragen. Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, befindet sich unsere komplette Verfahrensakte noch beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main. Zur gewünschten Akteneinsicht müßten Sie sich direkt dorthin wenden. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Schmidt
Guten Tag, leider wurde die Frage 2 noch nicht Beantwortet. Diese lautet 2. Alle Protokoll ähnliche Aufzeichnunge…
An HessenForst Details
Von
Ulrich Schmidt
Betreff
AW: Allgemeinverfügung Fecherwald F11, Forstamt Groß-Gerau [#268186]
Datum
28. Januar 2023 09:58
An
HessenForst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, leider wurde die Frage 2 noch nicht Beantwortet. Diese lautet 2. Alle Protokoll ähnliche Aufzeichnungen, die zur einer Einschätzung der Baumhöhe im Fecherwald geführt haben. Bisher erhaltende Information zur der Anfrage Aufgrund einer Telefonischen Aussage soll diese mit einem Höhenmesser durchgeführt wurden sein und keineswegs Geschätzt wurden sein. Es fehlen nach wie vor die Protokoll Ähnlichen 1.Aufzeichnungen eines Mess Protokoll, wozu auch Notizen/ Aktenvermerke oder Ähnlich geeignete, die die Festlegung von den genannten 40 Meter Baumhöhe möglichst Gerichts fest aufzeichnen. 2. Welche Messmethode wurde festgelegt und welche Mess Geräte ( Hersteller/ Typ) wurde verwendet. 3. Sollten hierzu Elektronische / Mechanische Messgeräte verwendet wurden sein erbitte ich den Nachweis der gegeben falls Notwendige Kalibrierung dieser Messgeräte. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt Anfragenr: 268186 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268186/

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HessenForst
Sehr geehrter Herr Schmidt, unter Bezug auf Ihre u.a. E-Mail an die Landesbetriebsleitung HessenForst, kann ich I…
Von
HessenForst
Betreff
AW: Allgemeinverfügung Fecherwald F11, Forstamt Groß-Gerau [#268186]
Datum
31. Januar 2023 16:16
Status
Sehr geehrter Herr Schmidt, unter Bezug auf Ihre u.a. E-Mail an die Landesbetriebsleitung HessenForst, kann ich Ihnen mitteilen, dass die Höhenermittlung mittels eines Suunto PM-5/360 PC durchgeführt wurde. Wie Ihnen bereits mündlich mitgeteilt gibt es keine Protokolle oder ähnliche Aufzeichnungen zur Höhenermittlung. Mit freundlichen Grüßen

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