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Allgemeinverfügung für in Gefangenschaft gehaltene Vögel vom 23. November 2021

- jeglichen Schriftverkehr, Anweisungen, Absprachen, Überlegungen, Notizen, Evidenzen und Gesprächsprotokolle zum Zustandekommen der landesweiten Allgemeinverfügung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung vom 23. November 2021 zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen bei in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. März 2023
  • Frist
    5. April 2023
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Doris Schröder
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - jeglichen Schriftverkehr, Anweisung…
An Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Details
Von
Doris Schröder
Betreff
Allgemeinverfügung für in Gefangenschaft gehaltene Vögel vom 23. November 2021 [#271994]
Datum
3. März 2023 13:53
An
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- jeglichen Schriftverkehr, Anweisungen, Absprachen, Überlegungen, Notizen, Evidenzen und Gesprächsprotokolle zum Zustandekommen der landesweiten Allgemeinverfügung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung vom 23. November 2021 zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen bei in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder Anfragenr: 271994 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271994/
Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Ihr IZG-Antrag vom 3.März 2023 Sehr geehrte Frau Schröder, wie von Ihnen erbeten, übersende ich den IZG-Bescheid n…
Von
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Betreff
Ihr IZG-Antrag vom 3.März 2023
Datum
27. März 2023 10:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Schröder, wie von Ihnen erbeten, übersende ich den IZG-Bescheid nebst Anlage zu Ihrem Antrag vom 3. März 2023 per Email. Mit freundlichen Grüßen
Doris Schröder
Widerspruch
An Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Details
Von
Doris Schröder
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch
Datum
3. April 2023
An
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Status

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Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Widerspruch gegen den Bescheid des MLLEV vom 27.03.2023 Widerspruch wird abgelehnt - zulässig, aber unbegründet In…
Von
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch gegen den Bescheid des MLLEV vom 27.03.2023
Datum
11. Mai 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Widerspruch wird abgelehnt - zulässig, aber unbegründet Informationen seien nicht vorhanden (offensichtlich muss in einem Ministerium außer dem öffentlichen Ergebnis gar nichts mehr dokumentiert werden, auch keine Emails, Gesprächsprotokolle oder Anweisungen). Auch nationale Gesetze sind egal, wenn die EU denen widersprechende Gesetze oder Verordnungen macht.