Allgemeinverfügung vom 23.11.2021 zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen bei in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln, gez. Katrin Lütjen
Antrag nach dem IZG-SH/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 23.11.2021 erließen Sie obige dauerhaft gültige Allgemeinverfügung für ganz Schleswig Holstein.
Bitte übersenden Sie mir konkret, welche Ziele Sie damit erreichen wollten.
Bitte übersenden sie mir die Nachweise darüber, inwieweit Sie diese Ziele mit den verfügten Biosicherheitsmaßnahmen erreicht haben.
Bitte übersenden Sie mir Nachweise darüber, dass die von Ihnen verfügten Maßnahmen geeignet, erforderlich und angemessen waren und sind.
Diese Anfrage ist öffentlich und im öffentlichen Interesse.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.
Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugäng.lich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum31. Dezember 2023
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6. Februar 2024
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