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Allgemeinverfügung vom 23.11.2021 zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen bei in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln, gez. Katrin Lütjen

Antrag nach dem IZG-SH/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 23.11.2021 erließen Sie obige dauerhaft gültige Allgemeinverfügung für ganz Schleswig Holstein.
Bitte übersenden Sie mir konkret, welche Ziele Sie damit erreichen wollten.
Bitte übersenden sie mir die Nachweise darüber, inwieweit Sie diese Ziele mit den verfügten Biosicherheitsmaßnahmen erreicht haben.
Bitte übersenden Sie mir Nachweise darüber, dass die von Ihnen verfügten Maßnahmen geeignet, erforderlich und angemessen waren und sind.

Diese Anfrage ist öffentlich und im öffentlichen Interesse.

Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.

Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugäng.lich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    31. Dezember 2023
  • Frist
    6. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
Doris Schröder
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, am 23.11.2021 erließen Sie obige dauerhaft gültige All…
An Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Details
Von
Doris Schröder
Betreff
Allgemeinverfügung vom 23.11.2021 zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen bei in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln, gez. Katrin Lütjen [#295899]
Datum
31. Dezember 2023 11:02
An
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, am 23.11.2021 erließen Sie obige dauerhaft gültige Allgemeinverfügung für ganz Schleswig Holstein. Bitte übersenden Sie mir konkret, welche Ziele Sie damit erreichen wollten. Bitte übersenden sie mir die Nachweise darüber, inwieweit Sie diese Ziele mit den verfügten Biosicherheitsmaßnahmen erreicht haben. Bitte übersenden Sie mir Nachweise darüber, dass die von Ihnen verfügten Maßnahmen geeignet, erforderlich und angemessen waren und sind. Diese Anfrage ist öffentlich und im öffentlichen Interesse. Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugäng.lich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Doris Schröder Anfragenr: 295899 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295899/ Postanschrift Doris Schröder << Adresse entfernt >>
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Sehr geehrte Frau Schröder, anliegend übersende ich Ihnen den Bescheid auf Ihren Antrag vom 31.12.2023. Mit freun…
Von
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Betreff
Allgemeinverfügung vom 23.11.2021 zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen bei in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln, gez. Katrin Lütjen [#295899]
Datum
5. Januar 2024 12:24
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,8 MB
image003.jpg
2,7 KB


Sehr geehrte Frau Schröder, anliegend übersende ich Ihnen den Bescheid auf Ihren Antrag vom 31.12.2023. Mit freundlichen Grüßen

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Doris Schröder
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben. Nur nochmal zum Verständnis. In Ihrem ablehnenden Be…
An Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Details
Von
Doris Schröder
Betreff
AW: Allgemeinverfügung vom 23.11.2021 zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen bei in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln, gez. Katrin Lütjen [#295899]
Datum
5. Januar 2024 14:46
An
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben. Nur nochmal zum Verständnis. In Ihrem ablehnenden Bescheid schreiben Sie: "Über Nachweise im Sinne einer Evaluation inwieweit welche Biosicherheitsmaßnahme zur Zielerreichung beigetragen hat und beiträgt, verfügen wir nicht." Das bedeutet also, dass Sie weiterhin Maßnahmen (seit November 2021) anordnen, deren Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit Sie nicht geprüft haben und nicht kausal belegen können, obwohl Sie damit Grundrechte einschränken und Zuwiderhandlungen sogar mit einem Bußgeld bis zu 30.000 Euro belegen können. Sie schreiben weiter: "Allerdings ist festzustellen, dass es trotz des sehr hohen Infektionsdrucks aus der Wildvogelpopulation in den letzten zwei Jahren nur zu einer vergleichsweise geringen Zahl an Geflügelpestausbrüchen beim Hausgeflügel gekommen ist." Hier kann man aber bestenfalls von einer Korrelation sprechen. Denn weniger amtlich festgestellte Ausbrüche bei Hausgeflügel müssen nicht zwingend etwas mit der Wildvogelpopulation zu tun haben. Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder Anfragenr: 295899 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295899/ Postanschrift Doris Schröder << Adresse entfernt >>