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Alte Buchenwälder

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich an Sie, um weitere Informationen bezüglich des im Koalitionsvertrag festgelegten Vorhabens der Bundesregierung zur Stilllegung alter Buchenwälder zu erhalten. Ich habe einige Fragen, die mir bei meinem Verständnis dieses wichtigen Anliegens helfen würden:

- Könnten Sie mir bitte die genaue Definition eines "alten Buchenwaldes" mitteilen? Ab welchem Alter wird ein Buchenwald als "alt" betrachtet?

- Wie viele Hektar alte Buchenwälder befinden sich derzeit im Besitz des Bundes? Zusätzlich würde mich interessieren, wie viele Hektar bereits aus der Nutzung genommen wurden und dem Nationalen Naturerbe übergeben wurden.

- Wann werden die alten Buchenwälder, die sich im Besitz des Bundes befinden und noch nicht aus der Nutzung genommen wurden, aus der Nutzung genommen?

- Können Sie mir nähere Informationen darüber geben, wie die Bundesregierung die einzelnen Bundesländer davon überzeugen möchte, auf die Nutzung alter Buchenwälder zu verzichten? Sind Fördermittel oder Unterstützungsprogramme geplant, um diesen Prozess zu unterstützen?

Ich danke Ihnen herzlich im Voraus für Ihre Bemühungen und die Bereitstellung der Informationen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. August 2023
  • Frist
    6. September 2023
  • 0 Follower:innen
Nico Brändlein
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich wende mich an Sie, um weitere Informationen bezüg…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Nico Brändlein
Betreff
Alte Buchenwälder [#285428]
Datum
3. August 2023 22:49
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich wende mich an Sie, um weitere Informationen bezüglich des im Koalitionsvertrag festgelegten Vorhabens der Bundesregierung zur Stilllegung alter Buchenwälder zu erhalten. Ich habe einige Fragen, die mir bei meinem Verständnis dieses wichtigen Anliegens helfen würden: - Könnten Sie mir bitte die genaue Definition eines "alten Buchenwaldes" mitteilen? Ab welchem Alter wird ein Buchenwald als "alt" betrachtet? - Wie viele Hektar alte Buchenwälder befinden sich derzeit im Besitz des Bundes? Zusätzlich würde mich interessieren, wie viele Hektar bereits aus der Nutzung genommen wurden und dem Nationalen Naturerbe übergeben wurden. - Wann werden die alten Buchenwälder, die sich im Besitz des Bundes befinden und noch nicht aus der Nutzung genommen wurden, aus der Nutzung genommen? - Können Sie mir nähere Informationen darüber geben, wie die Bundesregierung die einzelnen Bundesländer davon überzeugen möchte, auf die Nutzung alter Buchenwälder zu verzichten? Sind Fördermittel oder Unterstützungsprogramme geplant, um diesen Prozess zu unterstützen? Ich danke Ihnen herzlich im Voraus für Ihre Bemühungen und die Bereitstellung der Informationen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Nico Brändlein Anfragenr: 285428 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285428/ Postanschrift Nico Brändlein << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Brändlein, vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal FragdenStaat vom 3. August, in der Sie …
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfrage: Alte Buchenwälder [#285428] (Ticket: DP02-43728)
Datum
8. August 2023 15:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Brändlein, vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal FragdenStaat vom 3. August, in der Sie um Auskunft über die Aus-der-Nutzungnahme alter Buchenwälder nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) bzw. dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) bitten. Wir werden Ihnen die erbetenen Informationen zeitnah zusenden. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Brändlein, noch einmal vielen Dank für Ihre Anfrage vom 03. August 2023, in der Sie um Informa…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfrage: Alte Buchenwälder [#285428] (Ticket: DP02-43728)
Datum
4. September 2023 16:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Brändlein, noch einmal vielen Dank für Ihre Anfrage vom 03. August 2023, in der Sie um Informationen bezüglich des „im Koalitionsvertrag festgelegten Vorhabens der Bundesregierung zur Stilllegung alter Buchenwälder“ nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. dem Umweltinformationsgesetz (UIG) bitten. Auf Ihren Antrag hin mache ich Ihnen gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nach Zulieferung von BImA Bundesforst (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Sparte Bundesforst) die gewünschten Informationen durch die folgende schriftliche Auskunft zugänglich. - Könnten Sie mir bitte die genaue Definition eines "alten Buchenwaldes" mitteilen? Ab welchem Alter wird ein Buchenwald als "alt" betrachtet? Es gibt bisher keine einheitliche Definition eines „alten Buchenwaldes“. Im Rahmen der Umsetzung des Ziels des Koalitionsvertrags „Einschlagstopp in alten, naturnahen Buchenwäldern in öffentlichem Besitz“ legen wir insbesondere den Fokus auf naturnahe Buchenwälder. Ein Mischwald wird bei einem Mischungsanteil von Buche >= 70 % der vorhandenen Baumarten als Buchenwald qualifiziert. Hinsichtlich des Alters gibt es unterschiedliche Auffassungen. In dem Working Paper des Thünen Instituts zur Zielsetzung des KoaV, das ich Ihnen zur Ihrer Information beifüge, werden Buchenwälder ab einem Bestandesalter >= 140 Jahre als „alt“ betrachtet. Es werden auch Bestände ab 120 Jahre in die Betrachtung einbezogen. In der Sache geht es aber um eine langfristige Entwicklung von Buchenwaldflächen hin zu einem strukturreichen, naturnahen Buchenwald. - Wie viele Hektar alte Buchenwälder befinden sich derzeit im Besitz des Bundes? Auf den Dienstliegenschaften der Bundesressorts, die überwiegend von den Gaststreitkräften und der Bundeswehr genutzt werden, befinden sich zwar Flächen mit alten Buchenbeständen. Da die Bestockung auf diesen Flächen jedoch zur Erfüllung ihrer Funktion entsprechend den Nutzeranforderungen dauerhaft steuerbar sein muss, stehen sie für eine komplette Aus-der-Holznutzungnahme nicht zur Verfügung und können daher auch nicht Teil dieser Betrachtung/Anfrage sein. Insgesamt befinden sich Buchenbestände, deren durchschnittliches Bestandesalter über 140 Jahren und der Mischungsanteil der Baumart Buche über 70 % liegt, auf rd. 367 Hektar der Liegenschaftsfläche bei den Geschäftsliegenschaften der BImA. Aufgrund vorrangigen Bedarfs an Kompensationsmaßnahmen der Bundesressorts sowie bereits existierender Vertragsbindungen gegenüber Dritten stehen davon jedoch 17 Hektar nicht für eine generelle Aus-der-Holznutzungnahme zur Verfügung. Es verbleiben somit maximal 350 ha in dieser Altersspanne. Inwieweit diese oder auch weitere Flächen tatsächlich für einen Einschlagstopp geeignet sind, muss und wird im Einzelfall geprüft werden. - Zusätzlich würde mich interessieren, wie viele Hektar bereits aus der Nutzung genommen wurden und dem Nationalen Naturerbe übergeben wurden. Es befinden sich im Naturerbe Bund insgesamt lediglich 5 ha Buchenwälder, die älter als 140 Jahre sind. Da Buchenbestände aller Altersklassen in der Flächenkulisse des Nationalen Naturerbes (NNE) grundsätzlich der Bestandeskategorie „N“ (Natürliche Waldentwicklung) zuzuordnen sind, sind alle Buchen-Altbestände im NNE de facto ohne Holzeinschlag. - Wann werden die alten Buchenwälder, die sich im Besitz des Bundes befinden und noch nicht aus der Nutzung genommen wurden, aus der Nutzung genommen? Auf den oben dargelegten Flächen ist es grundsätzlich möglich und aus Klima- und Naturschutzgründen sinnvoll, einen Verzicht auf den Holzeinschlag umzusetzen. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen BMUV und der BImA wird aktuell abgestimmt. - Können Sie mir nähere Informationen darüber geben, wie die Bundesregierung die einzelnen Bundesländer davon überzeugen möchte, auf die Nutzung alter Buchenwälder zu verzichten? Sind Fördermittel oder Unterstützungsprogramme geplant, um diesen Prozess zu unterstützen? Der Schutz von alten, naturnahen Buchenwäldern ist als eine Maßnahme auch in das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) des BMUV aufgenommen worden, das ich Ihnen ebenfalls beifüge. Unter Maßnahme 5.4 können Sie ersehen, dass wir den Einschlagstopp in alten Buchenwäldern über eine „Allianz der Freiwilligen“ umsetzen möchten. Dies umfasst das Auflegen entsprechender Finanzierungmöglichkeiten bzw. Förderprogramme. Derzeit befinden sich die Maßnahmen des ANK in der Entwicklung. Die Förderung der Aus-der-Holznutzungnahme von Buchenwäldern werden wir zum einen über die ANK-Maßnahme 4.1 „KlimaWildnis“ ermöglichen, zum anderen über ANK-Maßnahme 5.3 „Finanzielle Anreize für zusätzliche Klimaschutz- und Biodiversitätsleistungen im Wald“. Bereits jetzt ist es über die Förderprogramme des Bundesnaturschutzfonds wie Wildnisfonds oder chance.natur auf einzelnen Flächen möglich, Fördermittel für den Schutz von alten Buchenwäldern zu nutzen. Mit freundlichen Grüßen

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